Reicht "sauber" nicht aus? Muss alles "antibakteriell" behandelt werden, damit unser Zuhause "hygienisch" ist?
Täglich können wir Werbung sehen, die mit dem Schlagwort "Hygiene" für antibakterielle oder desinfizierende Produkte wirbt. Hierbei handelt es sich um Biozide, die vom Gesetzgeber als Gifte eingestuft sind. Die Anzahl dieser Produkte ist inzwischen riesig. Über 20.000 Biozid-Produkte werden in Deutschland vermarktet - viel mehr als in allen anderen europäischen Ländern. Die mit Bioziden ausgerüsteten Gegenstände sind in dieser Erhebung noch nicht enthalten.
Zu den vielen Produkten zählen Desinfektionsmittel in antibakteriellen Reinigern, in Hygienespülern für die Wäsche oder in Produkten für die persönliche Hygiene, zum Beispiel in antibakterielle Waschlotionen. Sie können aber auch in anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs stecken. Erkennbar sind diese mit Bioziden behandelten Gegenstände oft erst auf dem zweiten Blick, da eine entsprechende Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist.
Solche Gegenstände werden mit den Eigenschaften "antibakteriell", "desinfizierend", oder "schützt vor Bakterien und Viren" beworben. Mittlerweile gibt es antibakterielle Müllbeutel und antibakterielle Putztücher, antibakteriell beschichtete Laptoptastaturen und antibakterielle Kugelschreiber. Es gibt mit Bioziden ausgerüstete antibakterielle Textilien, die Bakterien abtöten damit der Körperschweiß nicht mehr unangenehm riecht, es gibt biozidbehandelte Lederwaren und vieles mehr.
Klicken Sie auf unser Video in der rechten Spalte und schauen Sie, wo sich Biozide verstecken können.
Viele Experten und die deutschen Fachbehörden Umweltbundesamt, Bundesinstitut für Risikobewer-tung und das Robert Koch-Institut warnen einhellig davor, Biozide unnötig einzusetzen. Besonders die Verwendung von Desinfektionsmitteln im Privathaushalt ist unnötig und sollte vermieden werden. Mit den klassischen Hygieneregeln, wie Händewaschen, Müll entsorgen, Lüften und das richtige Waschmittel und Waschtemperatur verwenden ist im normalen Haushalt eine gesunde Hygiene sichergestellt.
Von der Verwendung anderer Biozide ist ebenfalls abzuraten. Beispielsweise sollten bei Schädlingen wie Motten oder Ameisen Vorsorgemaßnahmen und nicht-chemische Alternativen immer den Vorrang gegeben und bei schwerem Schädlingsbefall sollte ein sachkundiger Schädlingsbekämpfer hinzuge-zogen werden. In Zukunft müssen Biozide wie Arzneimittel oder wie die im Pflanzenschutz eingesetzten Pestizide eine behördliche Zulassungsprüfung unterzogen werden. Die meisten Biozidprodukte und ausgerüsteten Gegenstände wurden bislang aber weder auf ihre Risiken noch auf ihre Wirksamkeit behördlich geprüft.
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