(Hamburg, 15.02.2018) Segel- und Motorboote werden jetzt für die nächste Saison klargemacht. Dabei werden vielfach giftige biozidhaltige Farben auf die Bootsrümpfe gestrichen. Diese Anwendung umweltgefährlicher Biozide in Binnengewässer muss nicht sein und sollte umgehend beendet werden, fordert das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany). Die zuständigen Länderbehörden und die Politik können hierzu viel mehr als bislang beitragen, damit dies gelingt.
Presse-Information vom 15.2.2018
Verbleibt ein Boot über längere Zeit im Wasser, bildet sich am Rumpf früher oder später ein Bewuchs aus Mikroorganismen, Algen und höheren Pflanzen und Tieren, das sogenannte "Fouling". Um einen Bewuchs der Bootsrümpfe entgegen zu wirken, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Es gibt Beschichtungen und Anstriche, die einen Bewuchs erschweren bzw. verzögern, es gibt mechanische Reinigungsverfahren und es gibt den Weg, umwelt- und gesundheitsschädliche Chemie in Form von Antifoulinganstrichen einzusetzen.
Die in Antifoulingantstrichen enthaltenen Wirkstoffe (Biozide) werden ihrem Zweck entsprechend systematisch freigesetzt, damit die Organismen an der Bootsoberfläche bekämpft werden oder eine Ansiedlung verhindert wird. Häufig werden Kupferpräparate, oft in Kombination mit weiteren Bioziden angeboten. Die Stoffe Cybutryn (Irgarol®) und Zinkverbindungen sind ebenfalls üblich. Das Biozidrecht sieht eine Zulassungsprüfung für solche Produkte vor. Bislang sind von den insgesamt 12 in der EU-Prüfung befindlichen Bioziden bislang fünf genehmigt worden. Deutsche Zulassungen für Antifoulingfarben gibt es noch keine. Die momentan auf dem Markt angebotenen Antifoulings sind somit weder hinsichtlich ihrer Risiken noch hinsichtlich ihrer Wirksamkeit amtlich überprüft.
Die bioziden Wirkstoffe wirken als Gifte gegenüber den Wasserlebewesen. Sie sind alle umweltgefährlich und auch für die menschliche Gesundheit - für den Anwender - gefährlich. Beim Anstreichen oder beim Abschmirgeln und Entsorgen müssen deshalb hohe Schutzstandards (z.B. Atemmaske, Schutzbrille, Handschuhe, Schutzanzug) eingehalten werden. Nicht jedem Anwender sind diese Risiken bewusst. Um am Bootsrumpf gegenüber den Wasserlebewesen schädlich wirken zu können, werden die Wirkstoffe in das Wasser freigesetzt. Die gefährlichen Stoffe werden somit direkt in die Gewässer eingeleitet. Eine nachhaltige, d.h. umweltschonende Verwendung ist grundsätzlich nicht möglich. Daher bleibt nur der STOPP der Verwendung, sofern Alternativen zur Verfügung stehen - und diese gibt es. Antifouling-Verbote werden bereits in einigen Ländern wie Schweden, Dänemark, Niederlande und Großbritannien umgesetzt. In Deutschland gibt es bislang nur für einige Binnengewässer wie für die Wagenitz, den Ratzeburger See oder den Bodensee Anwendungsbeschränkungen. PAN Germany möchte gerne Bootsbesitzer und die Sportboot- und Segelverbände ansprechen, um einen freiwilligen Wechsel hin zu umwelt- und gesundheitsschonenden Verfahren zu fördern.
PAN Germany bedankt sich für die finanzielle Unterstützung bei
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Das Webinar bot aktuelle Informationen von Experten und Praktikern rund um das Thema Bewuchsschutz bei Sportbooten. Thematisiert wurden gesetzliche Regelungen und Verbraucherrechte beim Einsatz von Antifoulinganstrichen, die Möglichkeiten biozidfreier und damit umweltschonenderer Alternativen sowie Erfahrungen aus der Sportbootpraxis.
Das vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) e.V. organisierte Webinar richtete sich insbesondere an interessierte Sportbootseigner und an die Segler- und Sportbootverbände.
Folgende Vorträge wurden gehalten
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