(Hamburg, 15.02.2018) Segel- und Motorboote werden jetzt für die nächste Saison klargemacht. Dabei werden vielfach giftige biozidhaltige Farben auf die Bootsrümpfe gestrichen. Diese Anwendung umweltgefährlicher Biozide in Binnengewässer muss nicht sein und sollte umgehend beendet werden, fordert das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany). Die zuständigen Länderbehörden und die Politik können hierzu viel mehr als bislang beitragen, damit dies gelingt.
Presse-Information vom 15.2.2018
Es gibt geschätzte 146.400 Liegeplätze und folglich Sportboote in deutschen Binnengewässern. Das Naturerlebnis ist für viele Sportbootbesitzer ein wichtiger Grund, diesem schönen Hobby nachzugehen. Weniger schön sind die Umweltbelastungen und Gesundheitsrisiken durch den Einsatz sogenannter Antifoulingfarben. PAN Germany setzt sich für Alternativen ein - weil biozidfreie Verfahren besser für die Gewässer sind, Vergiftungen vermieden werden und weil nach Erfahrung vieler Bootseigner, Servicefirmen und Experten auf einen biozidhaltigen Anstrich im Süßwasserbereich gänzlich verzichtet werden kann.
Verbleibt ein Boot über längere Zeit im Wasser, bildet sich am Rumpf früher oder später ein Bewuchs aus Mikroorganismen, Algen und höheren Pflanzen und Tieren, das sogenannte "Fouling". Um einen Bewuchs der Bootsrümpfe entgegen zu wirken, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Es gibt Beschichtungen und Anstriche, die einen Bewuchs erschweren bzw. verzögern, es gibt mechanische Reinigungsverfahren und es gibt den Weg, umwelt- und gesundheitsschädliche Chemie in Form von Antifoulinganstrichen einzusetzen.
Die in Antifoulingantstrichen enthaltenen Wirkstoffe (Biozide) werden ihrem Zweck entsprechend systematisch freigesetzt, damit die Organismen an der Bootsoberfläche bekämpft werden oder eine Ansiedlung verhindert wird. Häufig werden Kupferpräparate, oft in Kombination mit weiteren Bioziden angeboten. Die Stoffe Cybutryn (Irgarol®) und Zinkverbindungen sind ebenfalls üblich. Das Biozidrecht sieht eine Zulassungsprüfung für solche Produkte vor. Bislang sind von den insgesamt 12 in der EU-Prüfung befindlichen Bioziden bislang fünf genehmigt worden. Deutsche Zulassungen für Antifoulingfarben gibt es noch keine. Die momentan auf dem Markt angebotenen Antifoulings sind somit weder hinsichtlich ihrer Risiken noch hinsichtlich ihrer Wirksamkeit amtlich überprüft.
Die bioziden Wirkstoffe wirken als Gifte gegenüber den Wasserlebewesen. Sie sind alle umweltgefährlich und auch für die menschliche Gesundheit - für den Anwender - gefährlich. Beim Anstreichen oder beim Abschmirgeln und Entsorgen müssen deshalb hohe Schutzstandards (z.B. Atemmaske, Schutzbrille, Handschuhe, Schutzanzug) eingehalten werden. Nicht jedem Anwender sind diese Risiken bewusst. Um am Bootsrumpf gegenüber den Wasserlebewesen schädlich wirken zu können, werden die Wirkstoffe in das Wasser freigesetzt. Die gefährlichen Stoffe werden somit direkt in die Gewässer eingeleitet. Eine nachhaltige, d.h. umweltschonende Verwendung ist grundsätzlich nicht möglich. Daher bleibt nur der STOPP der Verwendung, sofern Alternativen zur Verfügung stehen - und diese gibt es. Antifouling-Verbote werden bereits in einigen Ländern wie Schweden, Dänemark, Niederlande und Großbritannien umgesetzt. In Deutschland gibt es bislang nur für einige Binnengewässer wie für die Wagenitz, den Ratzeburger See oder den Bodensee Anwendungsbeschränkungen. PAN Germany möchte gerne Bootsbesitzer und die Sportboot- und Segelverbände ansprechen, um einen freiwilligen Wechsel hin zu umwelt- und gesundheitsschonenden Verfahren zu fördern.
PAN Germany bedankt sich für die finanzielle Unterstützung bei
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Am Beispiel der Region der Ratzeburger Seen und der Wakenitz in Schleswig-Holstein zeigt das Informationspapier, dass es sehr wohl möglich ist, auf toxische Antifoulinganstriche zu verzichten und auf umweltschonendere Maßnahmen umzusteigen, um Bootsrümpfe von lästigem Bewuchs freizuhalten.
Verbraucher haben das Recht, auf den ersten Blick erkennen zu können, ob ein Bewuchsschutz für Boote umweltschädliche Biozide enthält oder nicht. Das Informationsblatt fasst die wichtigsten rechtlichen Regelungen für Werbung und Kennzeichnung zusammen und empfiehlt Sachkunderegeln für Verkauf und Verwendung sowie mehr Förderung und Einsatz biozidfreier Alternativen.
Das Webinar bot aktuelle Informationen von Experten und Praktikern rund um das Thema Bewuchsschutz bei Sportbooten. Thematisiert wurden gesetzliche Regelungen und Verbraucherrechte beim Einsatz von Antifoulinganstrichen, die Möglichkeiten biozidfreier und damit umweltschonenderer Alternativen sowie Erfahrungen aus der Sportbootpraxis.
Das vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) e.V. organisierte Webinar richtete sich insbesondere an interessierte Sportbootseigner und an die Segler- und Sportbootverbände.
Folgende Vorträge wurden gehalten
Bald beginnt die neue Sportbootsaison. Viele Eigner und Vereine starten jetzt damit, ihre Boote klar zu machen. Dazu gehört auch der Bewuchsschutz am Rumpf. Das neue Faltblatt gibt Anregungen für umweltschonende Verfahren statt des Einsatzes umweltgefährlicher biozidhaltiger Antifouling-Beschichtungen.
Zineb, ein Antifouling-Wirkstoff, steht unter dem Verdacht hormonschädigende Eigenschaften zu besitzen. Die EU-Kommission hat den Wirkstoff dennoch für 1o Jahre genehmigt, auch für den Einsatz durch nicht-professionelle Anwender.
PAN begrüßt das Aus für die zwei giftigen und stark umweltbelastenden Biozid-Wirkstoffe Cybutryn und Triclosan. Die EU-Kommission entschied vergangene Woche den Verwendungsaustieg. Allerdings wird per Biozidrecht eine einjährige Frist bis zum tatsächlichen Vermarktungs- und Verwendungsstopp gewährt. PAN empfiehlt dem Handel und den Verbraucher*innen, sofort einen Schlussstrich zu ziehen und auf Waren mit diesen Biozid-Wirkstoffen zu verzichten.
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