Rückstände von Human- und Tierarzneimitteln sind keine Seltenheit sondern finden sich mittlerweile in fast allen Oberflächengewässern. Selbst in kleinen Fließgewässern in schwach besiedelten Gebieten können hohe Belastungen auftreten. Vereinzelt treten auch Funde in Grund- und Trinkwasser auf. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes 2011 hat ergeben, dass allein in Deutschland bisher mehr als 150 verschiedene Arzneimittelwirkstoffe in Oberflächengewässern, Sedimenten, Grundwasser und Böden nachgewiesen werden können. Viele dieser Stoffe wie z.B. Antibiotika haben ein hohes Potential, Wasserlebewesen wie Fische und Kleinstlebewesen zu schädigen.
Es gibt derzeit keine verbindlichen Grenzwerte für Arzneimittelwirkstoffe in Oberflächen- und Grundwasser - weder auf europäischer Ebene noch in Deutschland. Weder die europäische Wasserrahmenrichtlinie noch die europäische Trinkwasserrichtlinie (98/83/EG), noch die deutsche Trinkwasserverordnung schreiben derzeit Grenzwerte für Tierarzneimittel oder Humanarzneimittel vor. Für Arzneimittel und andere bisher nicht bewertete Stoffe gilt lediglich der von der deutschen Trinkwasserkommission empfohlene, nicht toxikologisch abgeleitete und nicht verbindliche Vorsorgegrenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter.
Doch dass auch Arzneimittelrückstände in Gewässern ein zunehmendes Problem darstellen wurde erkannt. Erstmals werden nun 3 Humanarzneimittel in die Liste der sogenannten prioritärer Stoffe aufgenommen. Prioritäre Stoffe sind gewässerrelevante Schadstoffe, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit und ihrer gemessenen Gewässerkonzentrationen als besonders problematisch eingestuft wurden und für die im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) spezifische Qualitätsnormen und Emissionsbegrenzungen festgelegt werden sollen.
Bevor ein Tierarzneimittel zugelassen wird, werden die pharmakologisch wirksamen Stoffe einer gesundheitlichen Risikobewertung unterzogen. Hierbei wird festgelegt, wie viel Rückstand von einem Wirkstoff höchstens in einem Lebensmittel, wie beispielsweise Fleisch, Milch, Eier oder Honig, enthalten sein darf, ohne dass die Gesundheit von Konsumenten gefährdet wird. Nahrungsmittelspezifisch werden Rückstandshöchstmengen festgelegt, sogenannte "Maximum Residue Limit" (MRL), die für die einzelnen Wirkstoffe nicht überschritten werden dürfen. Die MRL-Werte sind so festgelegt, dass ein Mensch durch den Verzehr von Lebensmitteln mit Rückstandsmengen unterhalb des MRL auch bei lebenslanger Aufnahme keinen erkennbaren Schaden der Gesundheit erfährt. Dieses Konzept wird auch bei anderen Schadstoffen, wie chemischen Fremdstoffen oder Pestiziden, angewendet. Kritisiert wird, dass Kombinationswirkungen mehrerer verschiedener Rückstände nicht berücksichtigt werden, obgleich Wechselwirkungen oder Wirkungsverstärkungen möglich sind.
In der Tierhaltung und Tiermast eingesetzte Arzneimittel belasten Gewässer,
Böden und finden sich als Rückstände in Lebensmitteln. Aktuell wird gerade das europäische Tierarzneimittel-Recht überarbeitet. Die
Broschüre "Tierarzneimittel und Umweltschutz" informiert über Inhalte der bestehenden gesetzlichen Regelungen und über die Ziele der
Gesetzesreform. Defizite aus Sicht eines vorsorgenden Umweltschutzes werden herausgestellt
und Empfehlungen für eine bessere Verankerung des Umweltschutzes im Tierarzneimittelrecht ausgesprochen.
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