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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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PAN Germany Projekt - Biozide - Risiken mindern

Hygiene - gewusst wie

PAN Germany Empfehlungen für Verbraucher, Handel und Politik

Auszug aus "Desinfektionsmittel im täglichen Gebrauch" (Download (pdf-file, 477 kb))

Empfehlungen für Verbraucher

Vorsorge ist stets die sinnvollste Maßnahme, um Infektionen vorzubeugen. Diese Vorsorge lässt sich in der Regel ohne Desinfektionsmittel oder speziell ausgerüstete Hygiene-Gegenstände sicherzustellen.

Verbrauchertipps bieten verschiedene offizielle Stellen an, unter anderem das Verbraucherportal http://www.biozid.info des Umweltbundesamtes oder das Bundesinstitut für Risikobewertung 1

Das Robert Koch-Institut zieht mit der Website http://www.wir-gegen-viren.de und sieben einfachen Tipps gegen grippale Infekte zu Felde und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet kindgerechte Poster, Faltblätter und Aufkleber mit anschaulichen Hygienetipps für Kitas und Schulen auf ihrer Seite http://www.impfen-info.de an.

Persönliche Hygiene: Die wichtigste Hygieneregel ist das Händewaschen, denn die meisten Keime werden mit den Händen übertragen. Die Reinigung sollte ca. eine halbe Minute mit hautfreundlicher Seife unter fließendem Wasser erfolgen und besonders vor dem Zubereiten von Speisen nach dem Toilettenbesuch und bei Kontakt mit Tieren oder erkrankten Menschen erfolgen.

Reinigen von Flächen: Zur Reinigung der Wohnung reichen einfache Reinigungsmittel, wie milder Allzweckreiniger, Essigreiniger oder Essigessenz gegen Kalk, Scheuerpulver gegen stärkere Verschmutzung sowie ein hautfreundliches Spülmittel. Durch die oberflächenaktiven Substanzen (Tenside) in den Mitteln werden Bakterien beseitigt. Putzlappen sind regelmäßig bei 60°C in der Waschmaschine, Bürsten im Geschirrspüler zu reinigen. Nach dem Gebrauch sind die Putzutensilien gut ausgewaschen und zu trocknen. Ein unsauberes, feuchtes Wischtuch kann ohne weiteres mit 100 Millionen Keimen/cm 2 und mehr besiedelt sein. Die Flächen in Küche und Bad sollten stehts trocken gehalten und ausreichend belüftet werden, da sich Bakterien und Schimmelpilze besonders gut bei hoher Luftfeuchtigkeit entwickeln.

Hygiene in der Küche: Zu beachten sind das Verfallsdatum, die richtige Lagerung und Kühlung von Lebensmitteln. Kühlschränke mit antibakterieller Beschichtung sind überflüssig, so die Position des Bundesinstituts für Risikobewertung2. Zu beachten sind auch ausreichende Kochzeiten und die getrennte Zubereitung von Fleisch und insbesondere von Geflügel. Essensreste und Abfälle sind sofort zu entsorgen.

Reinigen von Wäsche: Beim Waschen bei Niedrigtemperaturen von 20 oder 30 °C kann sich ein Bakterienbelag in der Waschmaschine bilden. Dennoch sollten keine antibakteriellen Hygienespüler verwendet werden. Stattdessen reicht es aus, regelmäßig einen 60°C-Waschgang mit einem bleichmittelhaltigen Vollwaschmittel durchzuführen. Manche Wäschestücke brauchen aus Hygienegründen höhere Temperaturen von 40 oder 60.°C, z. B. Unterwäsche, Servietten, Bettwäsche, Spüllappen und Handtücher sowie Textilien, die mit Haustieren in Berührung kommen. Weitere Hinweise zum Waschen stellt u.a. die Verbraucherzentrale Hamburg zur Verfügung2.

Gesundes Raumklima: Mehrmaliges Querlüften am Tag bei ganz geöffneten Fenstern (je ca. 5 Minuten), sorgt für eine niedrige Luftfeuchtigkeit und beugt Schimmelbefall und Bakterienwuchs vor. Vorsicht ist geboten bei Klimaanlagen und Luftbefeuchtern, da sich schnell ein Bakterienbelag in den Geräten bilden kann. Die Wartung von Klimaanlagen ist in Privathaushalten oft nicht ausreichend gewährleistet. Untersuchungen von Öko-Test zeigten, dass auch mit Einsatz von Desinfektionsmitteln eine üppige Bakterienflora in Luftbefeuchtern zu finden war4. Es sollte daher auf verschiedene Alternativen zurückgegriffen werden, um das Raumklima besonders in den Wintermonaten zu verbessern (Grünpflanzen, Niedrigtemperaturheizungen, einfache und leicht zu reinigende Verfahren der Luftbefeuchtung).

Desinfektion von Abfall: Eine desinfizierende Abfallbehandlung wird in der Regel in Privathaushalten nicht notwendig. Angeboten werden antibakterielle Müllbeutel, die allerdings nach Aussage des Anbieters nicht den Menschen, sondern nur den Müllbeutel selbst vor Keimen schützen soll. Letztlich führen solche bioziden Ausrüstungen nur zu zusätzlichen Umweltbelastungen, u.a. durch das verwendete gefährliche Triclosan. Für mobile Toiletten in Wohnmobilen, Sportbooten und Gärten gibt es Sanitär- und Spülwasserzusätze. Es sollten solche Produkte mit dem Blauen Umweltengel verwendet werden, da sie kläranlagenverträglich sind (RAL-UZ 84a, RAL-UZ 84b).

Erkennen und vermeiden von antimikrobiellen Biozid-Produkten: Bereits beim Einkauf sollte kritisch geschaut werden, ob es sich möglicherweise um ein antimikrobielles Biozid-Produkt handelt. In der Regel lassen sich solche Produkte durch ihre Werbeaussagen leicht erkennen, beispielsweise "antibakteriell wirksam", "antimikrobiell", "bakterizid", "bakteriostatisch", "desinfizierend" "entfernt zu 99,9% Bakterien, Pilze und Viren", "entfernt Keime und Bakterien", "hemmt Bakterien und Pilze" oder vergleichbares. Bei ausgerüsteten Textilien gibt es Hinweise wie "no stink" oder "bioaktiv".

Biozid-Produkte sind in der Regel an einer fünfstelligen Kennzeichnungsnummer (N-xxxxx) erkennbar. Das "N" steht für "Notifizierung" bzw. "Meldung". Diese Nummer gilt in der Übergangsphase bis zur Zulassungsentscheidung und wird dann ggf. durch eine Zulassungsnummer der BAuA ersetzt. Aufgrund der noch andauernden Übergangsphase bis zur Produktzulassung von Bioziden gibt es noch Abgrenzungsprobleme zu Kosmetika und Arzneimitteln. Noch unzureichend gekennzeichnet sind Alltagsgegenstände, die mit antimikrobiellen Wirkstoffen ausgerüstet sind.

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Empfehlungen für den Handel

Sachkundige Vermarktung und Kundenberatung: Der Handel (vornehmlich Drogerien, Supermärkte und Apotheken) sollten sicherstellen, dass die angebotenen Waren den rechtlichen Auflagen entsprechend gekennzeichnet sind und auf z.B. Werbeschildern der für Biozidprodukte vorgeschriebene Warnsatz abgebildet wird. Der Handel sollte sich zudem freiwillig bereit erklären, eine sachkundige Kundenberatung anzubieten, wie es beispielsweise für den Verkauf von anderen zulassungspflichtigen Produkten wie Pestiziden und Medikamenten gesetzlich vorgeschrieben ist. Zumindest bei Apotheken ist zu erwarten, dass sie den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und anderer Fachbehörden zur Vermeidung von Desinfektionsmitteln folgen und entsprechend kritisch ihre Produktpalette prüfen und ihre Kunden beraten.

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Empfehlungen für Politik und Entscheidungsträger

Bevölkerung informieren und sensibilisieren: Aktivitäten zur Information der Verbraucher zu Alternativen und den Risiken des Einsatzes von Desinfektionsmitteln und biozidausgerüsteten Gebrauchsgegenständen sollten weiter ausgebaut werden. Hierzu sollten ausreichend Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Ebenso sollten gezielt der Handel und gezielt Apotheker über die rechtlichen Regelungen und Auflagen informiert werden.

Produktverfügbarkeit einschränken: Bestimmte problematische Produkte sollten nicht frei für ungeschulte Privatverwender zur Verfügung stehen, beispielsweise wenn die Produkte gesundheitsgefährlich, reizend oder umweltgefährlich sind. Als Maßnahmen können Abgabeverbote oder -beschränkungen (z.B. Verkauf hinter Glas durch geschultes Personal) erfolgen.

Kontrollen verbessern: Überwachungsstrukturen und -konzepte der Länder sind weiter auszubauen, um Auflagen zur Kennzeichnung, Vermarktung und zur Produktwerbung effektiv kontrollieren zu können. Die verantwortlichen Länderbehörden sollten nach einem harmonisierten bundesweiten Standard agieren und eine jährliche gemeinsame Berichterstattung der Überwachungsergebnisse veröffentlichen.

Markt- und Verwendungsdaten erheben: Zur besseren Abschätzung möglicher Belastungen der Bevölkerung und der Umwelt mit bioziden Substanzen und zur Entwicklung einer nachhaltigen, d.h. mengen- und risikoreduzierten Verwendung sind detaillierte Marktdaten notwendig. Hierzu sollte eine Meldepflicht für die Produzenten (vergleichbar der für Pestizide) und die Veröffentlichung einer jährlichen Statistik eingeführt werden.

Etablierung eines Nachhaltigkeitskonzepts: Wie bei den Pestiziden sollte auch bei den Bioziden ein EU-weit harmonisierter Rahmen zur nachhaltigen Verwendung mithilfe einer Richtlinie festgelegt werden.

Forschung fördern: Die Risiken beim Einsatz von Desinfektionsmitteln und anderen Biozid-Produkten, z.B. hinsichtlich ihres Resistenzpotenzials, ihres Allergiepotenzials oder ihrer Umweltbelastungen sind durch weitere Forschungsanstrengungen zu untersuchen.

Kennzeichnung biozidausgerüsteter Gegenstände: Verbraucher müssen mit einem Blick aufs Etikett oder Verpackung erkennen können, wie bzw. womit ein Gebrauchsgegenstand ausgerüstet ist. Gegebenfalls sollten neben dem Wirkstoffnamen noch Sicherheits- und Risikohinweise genannt werden. Auf nanoskaline Ausrüstungen ist gesondert hinzuweisen.

Strenge Zulassungskriterien etablieren: Bei Desinfektionsmitteln sind u.a. die Risiken von Kombinationswirkungen, besondere Risiken für empfindliche Gruppen wie Kinder (z.B. Allergien), Resistenzbildung, die besonderen Risiken von nanoskalinen Wirkstoffen und Techniken sowie Umweltauswirkungen zu berücksichtigen.

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1Bundesinstitut für Risikobewertung (2005): Verbrauchertipps zu Lebensmittelhygiene, Reinigung und Desinfektion.
PDF-Download. http://www.bfr.bund.de/cm/238/verbrauchertipps_zu_lebensmittelhygiene_reinigung_und_desinfektion.pdf

2 BfR (2006): Antimikrobielle Innenraumbeschichtung bei Kühlschränken ist überflüssig BfR-Stellungnahme Nr. 007/2006, 2005.
http://www.bfr.bund.de/cm/208/antimikrobielle_innenraumbeschichtung_bei_kuehlschraenken_ist_ueberfluessig.pdf

3Verbraucherzentrale Hamburg (2011): Wie wird die Wäsche umweltschonend sauber?
http://www.vzhh.de/umwelt/98464/waschmittel-wie-bekomme-ich-meine-waesche-moeglichst-umweltschonend-sauber.aspx

4Öko-Test (2008): Luftbefeuchter. Öko-Test: vom 07. Januar 2008:
http://www.oekotest.de/cgi/index.cgi?artnr=66549;bernr=01;co=


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