Schädlinge können in jedem Haushalt vorkommen. Sie können Materialien oder Vorräte zerstören (z.B. Motten), ein hygienisches Problem darstellen (z.B. Schaben) oder einfach nur lästig sein (z.B. Staubläuse). Schnell stellt sich die Frage, ob man das Problem selbst in den Griff bekommen kann oder ob professionelle Hilfe nötig ist. Oft helfen einfache Maßnahmen und giftfreie Mittel. Nutzen Sie die unabhängige Beratung von PAN Germany und anderen Stellen (s. Adressen), um Ihre Gesundheit und die Umwelt zu schützen.
Damit Schädlinge im Haushalt gar nicht erst zum Problem werden, sollten Sie eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, zum Beispiel:
Wenn der Einsatz von Chemie nicht zu vermeiden ist, sollte dies ein ausgebildeter Schädlingsbekämpfer (Kammerjäger) tun. Wir raten dem ungeschulten Verbraucher: Hände weg von chemischen Schädlingsbekämpfungsmitteln (Bioziden), denn die falsche oder unnötige Anwendung solcher Mittel kann viele Probleme nach sich ziehen:
Wenn ihr Haustier Flöhe hat, lassen Sie sich von ihrem Tierarztüber risikoarme Maßnahmen zur Umgebungsbehandlung in der Wohnung (Körbchen etc.) informieren. Der Einsatz von Präparaten gegen Flöhe im Wohnraum muss nicht immer erfolgen und sollte soweit es geht vermieden werden.
Unabhängige Beratung bieten auch Gesundheitsämter, Umweltberatungsstellen, sowie die Verbraucherzentralen an.
Weitere Beratungsstellen in Hamburg Verbraucherzentrale: 040 / 248 32-260,Adressen von Schädlingsbekämpfungsfirmen in ihrer Nähe erhalten Sie beim Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verband e.V. (www.dsvonline.de, Tel.: 0201/82185-0) oder beim Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung e.V. (www.vfoes.de, 0201 5209550).
Nach einem Vor-Ort-Termin sollten Sie folgendes schriftlich mit dem Schädlingsbekämpfer vereinbaren:
Gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfung benötigt eine Gewerbeanmeldung, die Anzeige beim Veterinäramt sowie einen Sachkundenachweis der Personen, die die Bekämpfung vor Ort durchführen. Sachkundig ist eine Person nach erfolgreicher Ausbildung zum Schädlingsbekämpfer (3-jähriger Lehrberuf seit 2004), mit anerkanntem Abschluss als "Geprüfte(r) Schädlingsbekämpfer(in)", mit der Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung (nach früherem Recht der BRD und der ehemaligen DDR) oder mit einer vergleichbaren Sachkunde in einem Mitgliedsstaat der EG.
Die drei Haupteinsatzbereiche für die Schädlingsbekämpfung sind der Gesundheitsschutz, der Holz- und Bautenschutz und der Pflanzen- und Vorratsschutz. Es kann auch jeweils eine Teilsachkunde für einen dieser Bereiche erworben werden.
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