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EU Kommision für globales Verbot von Endosulfan

01.07.2007, Carina Weber

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief Juli/August 2007

Im Juli 2007 ging beim Rat der Europäischen Union in Brüssel ein Dokument der EU-Kommission ein, das dem Rat empfiehlt, im Rahmen der Stockholm Konvention für die Aufnahme des Insektizids Endosulfan und des Herbizids Trifluralin zu votieren1. Mit deren endgültiger Aufnahme in die Stockholm Konvention würde ein Prozess zur globalen Eliminierung gestartet.

Ziel der Stockholm Konvention ist, gemäß dem Vorsorgeprinzip weltweit langlebige Umweltschadstoffe (Persistant Organic Pollutants, POPs) zu eliminieren. Sie trat im Mai 2004 in Kraft. Seither geht es u. a. um die Aufnahme neuer Chemikalien und Pestizide in die Konvention. Die meisten EU-Mitgliedstaaten und die EU sind Vertragsstaaten der Konvention. In dieser Funktion können sie Vorschläge für die Aufnahme von Chemikalien/Pestiziden unterbreiten, wobei Kommission und Mitgliedsländer zu einer engen Kooperation beim internationalen Auftreten verpflichtet sind. Vorschläge zur Aufnahme neuer Chemikalien/Pestizide werden gemäß Konvention detailliert geprüft und letztendlich durch die Vertragsstaatenkonferenz der Konvention entschieden.

Mit ihrer Empfehlung vom 11.7.07 hat die Kommission dem EU-Rat vorgeschlagen, für die Aufnahme des Insektizids Endosulfan und des Herbizids Trifluralin in den Anhang A des Stockholmer Übereinkommens zu votieren. Hintergund der EU-Empfehlung zur Aufnahme der beiden Pestizide in die POPs-Konvention ist, dass die EU Kommission die beiden Stoffe im Rahmen der Richtlinie 91/414/EWG des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln bewertete und auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu der Beurteilung gelangte, dass Endosulfan und Trifluralin POP-Eigenschaften aufweisen. Sie entschied, dass Pestizidpräparate, die Endosulfan enthalten, bis Dezember 2007 "vollständig und endgültig" in der EU vom Markt genommen werden müssen und Pestizidpräparate mit dem Wirkstoff Trifluralin bis Dezember "vollständig und endgültig vom Markt genommen" werden müssen. Als Begründung für diese Entscheidung gab die Kommission folgendes an: "Wegen des Potenzials dieser Chemikalien zum weiträumigen Transport in der Umwelt kann ein hohes Schutzniveau für die Umwelt und die menschliche Gesundheit nicht allein durch Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten oder der Gemeinschaft gewährleistet werden. Aus diesem Grund sind weiterreichende internationale Maßnahmen erforderlich. Es ist daher angezeigt, dass die EU und die Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des Übereinkommens sind, vorschlagen, die betreffenden Anlagen des Übereinkommens zu ändern und diese beiden Stoffe hinzuzufügen."

PAN gegrüßt das Vorgehen der EU Kommission ausdrücklich. Seit Jahren setzt sich PAN sowohl in Europa wie auch in den anderen Kontinenten insbesondere für ein weltweites Verbot von Endosulfan ein. Über die detaillierte Dokumentation von Vergiftungen durch Endosulfan konnte PAN erheblich dazu beitragen, dass die Aufmerksamkeit bezüglich der erheblichen negativen Folgen des Einsatzes von Endosulfan deutlich erhöht wurde.2


1Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Empfehlungen der Kommission an den Rat zu Vorschlägen der Europäischen Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten für Änderungen von Anlage A des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (POP), Brüssel, den 11.7.07, SEK(2007)972 endgültig

2 Siehe z. B. "Leben mit Gift - Auswirkungen von Endosulfan in Westafrika" in PB Nov./ Dez. 2006 und "Endosulfan auf dem Weg in die Rotterdam Konvention" in PB März/April 2007

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