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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Entscheidung über Kreosot erneut vertagt

30.06.2010, PAN Germany, Christian Schweer

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief Mai / Juni 2010

Die Aufnahme des Holzschutzmittels Kreosot in die EU-Liste erlaubter Biozid-Wirkstoffe ist auch beim jüngsten Treffen der zuständigen Zulassungsbehörden Ende Mai 2010 in Brüssel gescheitert. Zahlreiche Mitgliedsstaaten haben weiterhin Bedenken gegen die Vermarktung des als krebserzeugend eingestuften Wirkstoffes geäußert. PAN Germany begrüßt diese Haltung und fordert das Verbot von Kreosot.

Die Abgabe von Kreosot ist zwar seit 2003 in der EU grundsätzlich untersagt, jedoch bleibt seine Anwendung für den industriellen Bereich möglich. Studien weisen über die bekannten Gesundheitsgefahren hinaus darauf hin, dass ernsthafte Risiken für Bodenorganismen und die Gewässerumwelt bestehen. Schweizer Untersuchungen zufolge befinden sich allein 116.000 Tonnen Kreosot in Eisenbahnschwellen. Für das Gebiet der EU fehlen noch Angaben. Bei Niederschlägen kann das Holzschutzmittel ausgeschwemmt werden und in Böden und Gewässer gelangen.

PAN Germany hat zusammen mit PAN Europe und PAN UK im Vorfeld der EU-Beratungen auf die Risiken des weiteren Inverkehrbringens von Kreosot hingewiesen und sich daher für ein EU-weites Verbot ausgesprochen. PAN bemängelte, dass Kreosot von der zuständigen Bewertungsbehörde bisher nicht hinreichend geprüft wurde bzw. die vorliegende Bewertung des Wirkstoffes wichtige Fragen offen ließ. So fehlen Boden-relevante Informationen oder Daten zu Rückständen in der Umwelt. Ferner wurden nicht alle bekannten Alternativen hinreichend berücksichtigt, mit denen Kreosot ersetzt werden könnte (z.B. Bahnschwellen aus Beton, Hitzeverfahren).

(Christian Schweer)

Die PAN-Position zu Kreosot finden Sie unter http://www.pan-germany.org/deu/~stellungnahmen.html

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