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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Endosulfan und die Chemikalien-Konventionen

30.04.2010, Meriel Watts, PAN Aotearoa

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief März / April 2010

Das hochgefährliche Insektizid Endosulfan ist nicht nur giftig, sondern zudem auch langlebig. Viele durch Endosulfan verursachte Vergiftungen wurden bereits dokumentiert - auch durch PAN, und der Wirkstoff ist in abgelegenen Regionen nachweisbar. Über schwierige Prozesse wird seit einigen Jahren geprüft, ob Endosulfan der Rotterdamer und der Stockholmer Konvention unterworfen werden soll. Mariel Watts nahm an Sitzungen der Konventionen als PAN-Beobachterin teil. Sie berichtet über den Stand der Dinge.

Endosulfan und die Rotterdamer Konvention

In seiner 6. Sitzung im März 2010 bestätigte das Chemical Review Committee (CRC) der Rotterdamer Konvention (RC), dass die gemeinsame Notifizierung von sieben west-afrikanischen Staaten den Kriterien der RC entspricht. Diese Länder hatten Endosulfan durch ihre Mitgliedschaft im Pestizid-Komitee des Sahel verboten. Zu den Kriterien der RC zählt, dass die Verbotsentscheidung auf einer im nationalen Kontext relevanten Risikobewertung erfolgen muss. Das CRC stimmte sodann dafür, der nächsten Vertragsstaatenkonferenz (COP) vorzuschlagen, Endosulfan in die RC aufzunehmen. Indien stimmte dagegen.

Eine Chemikalie kann nur der RC unterworfen werden, wenn in zwei Regionen Verbote den RC-Regeln entsprechend ausgesprochen wurden. Das Verbot in der EU wurde kürzlich durch das CRC anerkannt. Deshalb sind nun die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die COP im Juni 2011 über die Aufnahme von Endosulfan in die RC beschließt.

Das war vor geraumer Zeit keineswegs absehbar, da sich Indien einer Notifizierung von Endosulfan massiv in den Weg stellte, u. a. mit dem Hinweis auf missbräuchliche Anwendungen. Die COP 2009 hatte die Endosulfan-Notifizierung Thailands nicht akzeptiert, weil Indien argumentiert hatte, dass es sich bei der illegalen Anwendung von Endosulfan im Reis gegen golden snails um Missbrauch handele. UNEPs Rechtsberater stellten jedoch fest, dass ein Gebrauch eines Pestizids als Pestizid nicht als Missbrauch zu werten sei und dass Missbrauch nur dann vorliege, wenn ein Pestizid nicht als Pestizid benutzt werde. Dem indischen Vertreter gelang es zudem, die Zustimmung zur Notifizierung von Neuseeland bis zur nächsten CRC-Sitzung im März 2011 zu verzögern - hier mit dem Hinweis darauf, dass die wissenschaftliche Modellierung von Exposition keine akzeptable wissenschaftliche Basis für Entscheidungen sei. Mitglieder des CRC adressierten daraufhin das Thema Befangenheit, da die indische Regierung selbst Produzent von Endosulfan ist.

Endosulfan und die Stockholmer Konvention

Im Verfahren zur Prüfung der Aufnahme in die Stockholmer Konvention hat Endosulfan die letzte Stufe erreicht. Das POPs Review Committee (POPRC) stimmte im Oktober 2009 zu, dass Endosulfan aufgrund des möglichen globalen Transportes geeignet ist, signifikante abträgliche Wirkungen auf Mensch und Umwelt zu verursachen, so dass globale Maßnahmen angezeigt erscheinen. Wie auch im Rahmen der Rotterdamer Konvention stimmte Indien gegen die Entscheidung.

Der letzte Schritt vor der Entscheidung über die Aufnahme von Endosulfan in die Stockholmer Konvention ist nun die Erstellung einer Risikomanagement-Bewertung bis zur POPRC Sitzung im Oktober 2010, darin werden sozio-ökonomische Aspekte und die Verfügbarkeit von Alternativen zu berücksichtigen sein. Die Bewertung wird dann gemeinsam mit einem Votum des POPRC der nächsten Vertragsstaatenkonferenz im Mai 2011 vorgelegt werden. Der erste Entwurf der Risikomanagement-Bewertung sah die Aufnahme von Endosulfan in Annex A vor und damit die weltweite Eliminierung ohne Ausnahme. Allerdings könnten Länder wie Indien, China, Brasilien und evtl. sogar Australien und Kanada noch Ausnahmen beantragen.

(Meriel Watts, PAN Aotearoa)

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