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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Erfolgreiche Klage gegen bienengefährliches BAYER-Pestizid

26.02.2010, PAN Germany, Susan Haffmans

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief Januar / Februar 2010

Mit Wirkung vom 15. Januar 2010 wurde BAYER CropScience in den USA die Zulassung für seinen Pestizidwirkstoff Spirotetramat entzogen. Mit dem Gerichtsurteil des United States Destrict Court Southern District New York wurde der Klage zweier Umweltverbände stattgegeben, die bemängelt hatten, dass die Risiken für Bienen bei der Zulassung des Insektizids nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Die Umweltorganisationen Natural Resources Defense Council (NRDC) und Xerces Society hatten gegen die US-amerikanische Umweltbehörde EPA als Zulassungsgeber und gegen BAYER CropScience als Hersteller geklagt - und gewonnen. Die Umweltverbände hatten bemängelt, dass die Risiken für Bienen bei der Zulassung des insektiziden Wirkstoffs nicht berücksichtigt worden waren. Zwar hatte die Umweltbehörde Environmental Protection Agency (EPA) Risiken des Spirotetramat-haltigen Pestizids Movento® für Bienen festgestellt, doch wurde diese Erkenntnis bei der Zulassung nicht ausreichend berücksichtigt. In der Urteilsbegründung zitiert die zuständige Richterin Denis Cote u. a. aus dem Reviewbericht der EPA. Hier heißt es, dass in Tests, in denen Honigbienen dem Wirkstoff Spirotetramat ausgesetzt wurden, unter anderem eine erhöhte Mortalität bei ausgewachsenen Bienen und Puppen nachgewiesen werden konnte. Darüber hinaus wurden massive Störungen der Brutentwicklung, eine verkürzte Brutzeit und eine verminderte Anzahl von Larven festgestellt. Die EPA fand zudem, dass das Insektizid potentiell chronisch wirksam ist.

Bereits 2007 bemängelte die EPA, dass Daten zu den Langzeitwirkungen des Insektizids auf Bestäuber fehlten. Zwar wurden daraufhin diesbezügliche Daten nachgeliefert, doch die hierzu durchgeführten Tests bezogen sich auf Wirkdosen, die nur der Hälfte der zugelassenen Anwendungsmengen entsprachen. Trotz dieser Mängel erhielt Movento® in den USA im Juni 2008 die Zulassung.

In ihrem Urteil verweist Richterin Cotes nicht ausdrücklich auf die unberücksichtigten negativen Auswirkungen des Pestizids auf Honigbienen. Vielmehr erklärte die Richterin die EPA dafür schuldig, erforderliche Verfahrensschritte im Zulassungsverfahren ignoriert zu haben. Versäumt wurde zum einen, die Beantragung von BAYER auf Zulassung und die Entscheidung der Behörde hierüber den Vorschriften gemäß zu veröffentlichen. Zum anderen hätte eine öffentliche Anhörung stattfinden müssen, dass heißt beispielsweise, es hätten Stellungnahmen von Umweltverbänden und Imkern eingeholt werden müssen, da nach US-amerikanischem Recht hierzu von Seiten der EPA eine Verpflichtung besteht, wenn sich im Laufe des Zulassungsverfahrens herausstellt, dass ein registriertes Pestizid "unangemessen nachteilige Effekte auf die Umwelt" hat.1

Spirotetramat gehört - anders als die von BAYER vertriebenen bienengefährlichen Wirkstoffe Clothianidin und Imidacloprid - nicht zur Substanzklasse der Neonicotinoide, die 2008 für das flächendeckende Bienensterben in Süddeutschland verantwortlich waren.2 Doch ist auch Spirotetramat ein systhemisch wirkendes Insektizid. Der Hersteller wirbt mit der besonderen systemischen Wirkungsweise, die beide Transportsysteme, das Phloem und das Xylem der Pflanzen nutzen kann. Durch diese "Doppelte Systemizität" wird der Wirkstoff auch in Blättern transportiert, die erst nach der Applikation wachsen. Der Hersteller wirbt zudem mit einer sehr langen Dauerwirkung des Insektizids.

Auf EU-Ebene durchläuft Spirotetramat derzeit die Wirkstoffprüfung. Dies bedeutet, dass noch nicht darüber entschieden ist, ob der Wirkstoff auf EU-Ebene zugelassen wird. In Deutschland sind aktuell keine Spirotetramat-haltigen Pestizidprodukte zugelassen. In Österreich hingegen sind die beiden Spirotetramat-haltigen Pestizidprodukte Movento® und Ultor® der Firma Bayer CropScience auf dem Markt. Movento® wird als Insektizid gegen saugende Insekten wie Blattläuse, Weiße Fliege und Thripse eingesetzt und ist in Österreich u.a. im Gemüse- und Hopfenbau zugelassen. Dort steht es sogar auf der Liste der erlaubten Mittel für die Integrierte Produktion.3

Umweltgruppen begrüßen das Urteil zum Verbot von Spirotetramat. Die PAN-Mitgliedsgruppe Coordination gegen Bayergefahren (CBG) sieht in dem Urteil einen großen Sieg für die Umwelt und den Schutz der Bienen und fordert BAYER dazu auf, alle Studien zu Spirotetramat öffentlich zugänglich zu machen.4

Auch PAN Germany begrüßt das Urteil. Es bleibt aber kritisch anzumerken, dass es kein zeitlich unbefristetes Verbot ist. Das Urteil wird nicht mit den unangemessenen negativen Auswirkungen des Wirkstoffs auf die Honigbienen begründet, sondern mit Verfahrensfehlern. Werden diese Verfahrensfehler bei einer möglichen erneuten Prüfung korrigiert, besteht die Möglichkeit, dass Pestizidprodukte mit dem Wirkstoff Spirotetramat trotz der hohen Honigbienengefährlichkeit zukünftig eingesetzt werden dürfen. Umso wichtiger ist die Forderung nach einer Offenlegung aller Studien, die von Pestizid-Herstellern im Rahmen von Zulassungsverfahren bezüglich der Abschätzung von Pestizid-Auswirkungen dienen.

(Susan Haffmans)

1 Der Wortlaut des Gerichtsbeschlusses steht online unter: http://docs.nrdc.org/wildlife/files/ wil_09122901a.pdf
2 Perschau, A. (2008): "Beispielloses Bienensterben in Baden". In: PAN Germany Pestizid-Brief Mai/Juni 2008
3 Die am 3.1.2010 aktualisierte IP-Pflanzenschutzmittelliste für Hopfen des österreichischen Lebensministeriums ist online verfügbar unter http://land.lebensministerium.at/article/archive/5197/
4 Presse Information der Coordination gegen BAYER-Gefahren vom 15.1.10: USA: Verkauf von BAYER-Pestizid verboten; im Netz unter http://www.cbgnetwork.org/ 3236.html

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