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EP-Umweltausschuss uneins über Biozid-Verordnung

21.12.2009, PAN Germany, Christian Schweer

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief November / Dezember 2009

Anfang November 2009 hat der Umweltausschuss des EU Parlaments (EP) seine (inhaltlichen) Beratungen zum Entwurf einer EU Biozid-Verordnung begonnen. Der erste Meinungsaustausch zeigte, dass sich die Umweltpolitiker noch uneins darüber sind, ob sie Umwelt und Gesundheit stärker schützen oder eher kurzfristigen Industrie-Interessen entgegen kommen möchten. Letzteres wäre aus Sicht von PAN Germany ein fatales Signal.

Die Kommission der Europäischen Union stellte im Juni 2009 ihren Entwurf für eine umfassende Novellierung des EU-Biozidrechts vor, über die nun der Rat der Umweltminister der EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament befinden müssen (vgl. Pestizid-Brief August/September 2009).

Im Europäischen Parlament hat sich der EP-Umweltausschuss als erstes und federführendes Parlamentsgremium zu dieser Gesetzesvorlage ausgetauscht. Am 4. November 2009 trug die deutsche EP-Berichterstatterin Frau MEP Christa Klaß (Europäische Volkspartei) ihre Position zur Verordnung vor und informierte über den weiteren Zeitplan der parlamentarischen Befassung.

Votum für eine industriefreundliche EU-Zulassung von Bioziden

Die Kommissionvorschläge zur Vereinfachung des Zulassungsverfahrens von Biozidprodukten gingen Frau Klaß nicht weit genug. Sie griff eine wesentliche Forderung der Industrie auf, indem sie eine EU-Zulassung für alle Produkte unterstützte und nicht nur für Mittel mit geringem Risikopotenzial oder mit neuen Wirkstoffen. Mit Letzerem sind Substanzen gemeint, die seit Mai 2000 auf dem Markt gebracht werden.

Bisher werden alle Biozidprodukte durch nationale Zulassungsbehörden überprüft und genehmigt worden, also auch Produkte mit "alten" und gegebenenfalls gefährlichen Wirkstoffen. Je nach Land sind die Genehmigungsprozeduren unterschiedlich aufwändig. Diese Unterschiede können aber für den Schutz der regionalen Bevölkerung oder empfindlicher Ökosysteme durchaus erforderlich sein. Frau Klaß griff diesen wichtigen Aspekt für die Beibehaltung nationaler Entscheidungsbefugnisse leider nicht auf, obwohl sie die im Bereich Gewässerschutz ungelösten Fragen nicht unerwähnt ließ.

Als zentrales Argument kristallisierte sich für Frau Klaß der Kostenfaktor heraus. Und tatsächlich liegen die vermeintlichen wirtschaftlichen Vorteile einer EU-Zulassung für Biozidprodukte "aller Art" schnell auf der Hand:

  • Der Antragssteller bzw. Biozidhersteller muss für eine EU-weite Produktzulassung einmalig eine EU-weit einheitlich geregelte (geringe) Gebühr für die Zulassung entrichten.
  • Die Hersteller können weiterhin und einfacher ihre erfolgreich etablierten Produkte vermarkten. Davon profitiert vor allem Deutschland als bedeutendster Standort der europäischen Biozidindustrie.
  • Die Mitgliedsstaaten haben wegen der Zentralisierung des Zulassungsverfahrens weniger Verantwortung, personellen Aufwand und Kosten zu tragen. Gerade in Zeiten knapper Kassen ist das eine willkommene Änderung.

Aus dieser Perspektive war es daher auch folgerichtig, dass Frau Klaß einem (weiteren) rechtlichen Vorstoß der EU-Kommission nicht viel abgewinnen konnte, der die gegenseitige Anerkennung nationaler Produktzulassung vereinfachen soll. Bei dem beabsichtigten Verfahren würde ein einmal zugelassenes Biozidprodukt auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten genehmigt werden müssen, sofern ein Biozidhersteller dort eine Vermarktung beantragt. Das Prozedere ist aber gegenüber dem Verfahren der EU-Zulassung weniger attraktiv, weil für den Hersteller mehr Gebühren anfallen und für die Mitgliedsstaaten ein größerer Verwaltungsaufwand bleibt.

Impulse für mehr Umweltschutz?

Ein viel gravierender Knackpunkt des Verfahrens wurde aber leider nicht explizit von ihr bemängelt: Das vereinfachte Verfahren der Anerkennung von nationalen Produkt-Zulassungen kann genauso wie das unausgegorene EU-Zulassungsregime mit Risiken für die Umwelt und menschliche Gesundheit einhergehen (z.B. Risiken bezüglich der Zulassung von gefährlichen Biozidprodukten). Hier hätte sich PAN Germany von Frau Klaß ein klares Plädoyer für die VerbraucherInnen und für Europas gefährdetes Naturerbe gewünscht.

Dan Jørgensen, zuständiger Sprecher der Fraktion der Sozialdemokraten und progressiven Demokraten, der zweitgrößten Fraktion im EP, ist es zu verdanken, dass der Umwelt- und Verbraucherschutz deutlich mehr Aufmerksamkeit und Unterstützung in der Debatte erhielt.

Er wies zu Recht auf die einseitige Ausrichtung des Verordnungsentwurfs zugunsten wirtschaftlicher Interessen hin, die zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Treffend bemerkte er, dass er Parallelen zur Diskussion über die neue Pflanzenschutzmittel-Verordnung erkennt, die mittlerweile beschlossen ist und wo hart über die Standards für den Umwelt- und Gesundheitsschutz gerungen wurde. Allerdings ließ seine Kritik Detailschärfe vermissen. Er nannte nicht alle bedeutsamen Herausforderungen wie etwa die weitgehend fehlenden Anforderungen bezüglich der Verwendung von Biozidprodukten oder die notwendige Abstimmung des Biozidrechts mit dem gültigen EU-Umweltrecht.

Auch aus den weiteren Beiträgen der Beratung lässt sich folgern, dass sich im Parlament eine folgenschwere Kontroverse um die Zukunft des Biozidrechts abzeichnet. Diese spiegelte sich in den Debatten der mitberatenden Ausschüssen für Industrie und Verbraucherfragen wider, die ebenfalls Anfang November 2009 zur Diskussion der Verordnung tagten. Es dürfte bei diesen Debatten im Kern um die Frage gehen, ob konsequente Vorgaben zugunsten des Umwelt- und Verbraucherschutzes überhaupt noch Eingang in den Verordnungsentwurf finden können oder vielmehr bestehende Standards - so wie es die Kommission vorgeschlagen wird - abgeschwächt werden. Für letzteres muss auch das Thema Klimawandel herhalten, um gefährliche Biozidprodukte weiter auf den europäischen Markt zu halten. Von mehreren Abgeordneten wurde nachdrücklich darauf verwiesen, dass die Folgen des Klimawandels den Einsatz aller Art von Bioziden erforderlich machen. Dieser Hinweis erklärt aber selbst noch nicht, ob und warum wir krebserregende oder andere hochtoxische Biozide dringend brauchen.

Angesichts der Bedeutung der Biozid-Verordnung für die Bürgerinnen und Bürger ist es bedauerlich, dass sich nicht alle Fraktionen in die bisherige Diskussion eingebracht haben. Damit bleibt unklar, wie sie sich zur Verordnung positionieren und ob sie den Beratungen die nötige Aufmerksamkeit zukommen lassen werden. Die wird dringend gebraucht.

Knapper Zeitrahmen

Dem Umweltausschuss bleibt nicht viel Zeit, um eine gemeinsame Position zu finden, die der Umwelt und Gesundheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger tatsächlich zugute kommt. Die weiteren Beratungen sollen nach dem Zeitplan der EP-Berichterstatterin zügig durchgeführt werden:

  • Ende Januar 2010 wird Berichterstatterin Frau Klaß ihren Entwurf für eine Stellungnahme des Europäischen Parlaments dem EP-Umweltausschuss zur Diskussion vorlegen.
  • Bis Anfang April 2010 soll der Ausschuss über diese Vorlage inklusive möglicher Änderungsanträge entscheiden.
  • Die Position des mit beratenden EP-Verbraucherausschusses (Berichterstatterin Frau MEP Amalie Sartori, Europäische Volkspartei) und des EP-Industrieausschusses (Berichterstatter Herr MEP Sajjad Karim, Europäische Konservative und Reformisten) wird für Februar bzw. März 2010 erwartet.
  • Das Plenum des Europäischen Parlaments wird dann voraussichtlich Anfang Mai 2010 über die Vorlage des EP-Umweltausschusses und wahrscheinlich auch über die Vorlage des Verbraucherausschusses entscheiden.

Der Umweltausschuss hat es dem Verbraucherausschuss jüngst ermöglicht, dass er in einigen wichtigen Regelungsbereichen des Verordnungsentwurfs eine stärkere Stimme hat (z.B. bei den Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung von nationalen Produktzulassungen bzw. bei den Bestimmungen zur Produktkennzeichnung und zu den mit Bioziden behandelten Materialien). Wenn der Verbraucherausschuss zu diesen Aspekten eine andere Position als der Umweltausschuss einnimmt, dann kann er diese im Plenum mit beraten lassen. Welche Folgen diese Neuerung für die Ausgestaltung des künftigen Biozidrechts haben wird, wird sich noch zeigen. Da der Verbraucher-Ausschuss zugleich für den Binnenmarkt zuständig ist, wird er die reibungslose Funktion des Marktes im Blick haben. Dafür braucht es wirksame Standards für den Umwelt- und Verbraucherschutz. PAN Germany wird deshalb zusammen mit weiteren Umweltverbänden den Prozess hin zu einer Biozid-Verordnung weiterhin kritisch-konstruktiv begleiten.

(Christian Schweer)

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