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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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NGO-Kernforderungen zur EU-Biozid-Verordnung

21.12.2009, PAN Germany, Christian Schweer

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief November / Dezember 2009

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief November / Dezember 2009

Anlässlich der Beratungen zur EU Biozid-Verordnung im Europäischen Parlament und Europäischen Rat hat PAN Germany zusammen mit deutschen und europäischen Partnerorganisationen Kernforderungen für die Weiterentwicklung des europäischen Biozidrechts formuliert.

Die durch PAN Germany ausgearbeiteten Empfehlungen sind am 4.11.2009 (in deutsch und englisch) erschienen und richten sich an die Entscheidungsträger der EU und an die EU-Mitgliedsstaaten. Sie werden von PAN Europa, PAN Großbritannien, Greenpeace Deutschland und dem BUND e.V. mitgetragen, und sie konzentrieren sich auf fünf Handlungsbereiche, in denen der Kommissionsentwurf für eine Biozidverordnung von Rat und EP dringend nachgebessert werden muss. Dadurch sollen Umwelt und Verbraucher wirksam vor den Risiken der Vermarktung und Verwendung von Biozidprodukten geschützt werden. Die Empfehlungen behandeln die folgenden Problemfelder:

  • Ziel der Verordnung:

Der bessere Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit muss als ein zentrales Ziel der Verordnung aufgenommen werden und ist durch die Verankerung des Vorsorgeprinzips abzusichern. Die Verordnung muss mit dem EU-Umwelt- und Stoffrecht übereinstimmen. Es sind Regelungen notwendig, die den Ausschluss von bestimmten umwelt- und gesundheitsgefährlichen Stoffen ermöglichen und mit denen bedenkliche Stoffe durch immer weniger bedenkliche Stoffe ersetzt werden können.

  • Anwendungsbereich der Verordnung:
Die erstmaligen Vorgaben zu den Biozid-behandelten Erzeugnissen einschließlich ihrer Kennzeichnung werden begrüßt. Zusätzlich muss ein eigen-ständiges Testverfahren für Biozide in Nanoform vorgegeben werden. Mit Nanotechnologie behandelte Produkte müssen einer Kennzeichnungspflicht unterworfen werden.
  • Verfahrensabläufe bei der Wirkstoff- und Produktzulassung:

Um auf nationaler Ebene striktere Schutzstandards sicher zu stellen bzw. zu ermöglichen, müssen die Mitgliedsstaaten hierfür Entscheidungsbefugnisse behalten können. Ein Verzicht auf Datenanforderungen bei der Produkt- und Wirkstoffzulassung ist restriktiv zu handhaben. Wichtigstes Prinzip muss sein, dass sich die Datenanforderungen an den neusten wissenschaftlichen Kenntnisstand orientieren.

  • Berichterstattung über Zulassung, Vermarktung und Verwendung:

Es müssen jährlich Berichte durch die Mitgliedsstaaten veröffentlicht werden, die über Vermarktungsmengen, Kontrollen der Verwenderseite und zu den Umwelt- und Gesundheitsbelastungen durch Biozide informieren.

  • Regulierung der Biozidverwendung:

In der Verordnung ist festzulegen, dass spätestens bis 2013 ein Rechtsrahmen zur Regulierung der Verwendung von Bioziden eingeführt wird. Mit einer Richtlinie sind unter anderem ein Sachkundenachweis für Anwender und Vertreiber, ein integriertes Schädlingsbekämpfungsmanagement und Regelungen zur Information über Vorsorgemaßnahmen und unbedenkliche Alternativverfahren einzuführen.

Die Kernforderungen der NGOs sind ein klares Signal gegen politische Bestrebungen, Maßnahmen für den Umwelt- und Gesundheitsschutz weiter zurück zu fahren. Die Umweltverbände sehen zum Beispiel die einschlägigen Ziele der neuen deutschen Regierungskoalition als äußerst kritisch an. Die Spitzen von CDU, CSU und FDP haben sich auf eine Entbürokratisierung des Zulassungsverfahrens für Biozide verständigt, die mit der neuen EU- Biozid-Verordnung verwirklicht werden soll. Das heißt allerdings leider nichts anderes, als Umweltverwaltungen und Prüfverfahren abzubauen. Einen klaren politischen Willen zur Stärkung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sucht man dagegen vergebens in dem Koalitionsvertrag.

Die aktuellen Berichte zur Umsetzung des EU-Biozidrechts zeigen, dass es vor allem um eine strukturelle Absicherung der Prüf- und Genehmigungsbehörden gehen müsste (genügend Personal, Verbesserung des Berichtswesens), und dass kluge Strategien für die Förderung verträglicher Alternativverfahren des Schädlingsmanagements gefragt sind.

(Christian Schweer)

Die deutsche Version der NGO-Kernforderungen zur Biozidverordnung, die PAN Germany, BUND und Greenpeace Deutschland vertreten, finden Sie unter: http://www.pan-germanny.org/download/biocides/NGO-Kernforderungen_Biozid-VO_091103.pdf

Die englische Version der Kernforderungen, die PAN Germany, PAN Europe und PAN UK gemeinsam unterstützen, finden Sie unter: http://www.pan-germany.org/download/ biocides/PAN_Key_demands_EPENVI_ BiocideRegulation_091103.pdf

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP mit dem Titel "Wachstum, Bildung, Zusammenhalt" ist im Internet verfügbar unter: http://www.cdu.de/doc/pdfc/091026-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf

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