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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Eckpunkte für ein Biodiversitätsgesetz

29.10.2009, PAN Germany, Susan Haffmans

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief September / Oktober 2009

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) fordert die Bundesregierung zur konsequenten Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie und zur Einführung eines Biodiversitätscheck für neue Gesetze und alle staatlichen Vorhaben auf.

Ende September stellte die DUH 15 Eckpunkte für ein Biodiversitätsgesetz vor. Damit sollen die Ziele der von der Bundesregierung im November 2007 beschlossenen Strategie zum Schutz der biologischen Vielfalt umgesetzt werden. Ziel der Nationalen Biodiversitätsstrategie ist, den Rückgang der Biodiversität in Deutschland bis 2010 zu stoppen. "Nachdem die Bundesregierung sich für ihre Biodiversitätsstrategie als Gastgeber der 9. UN-Konferenz zur Konvention über die Biologische Vielfalt im Mai 2008 in Bonn hat feiern lassen, ist das Papier in der Schublade verschwunden bzw. wird von vielen Ressorts der Bundesregierung ignoriert. Das Ziel, den Artenschwund in Deutschland bis 2010 zu stoppen, wird mit Sicherheit verfehlt" sagte Rainer Baake, DUH-Bundesgeschäftsführer. Und er ergänzt: "Wir wollen die wichtigsten Schritte aufzeigen, um den dramatischen Verlust von Naturräumen und der dort lebenden Tiere und Pflanzen aufzuhalten."

Die DUH schlägt einen "Biodiversitätscheck" für alle Vorhaben des Bundes vor und fordert, dass der Schutz der Biodiversität zur Querschnittsaufgabe aller Ministerien der Bundesregierung werden muss. Die DUH schlägt ein Artikelgesetz vor, mit dem mehrere Fachgesetze vom Bundeswaldgesetz bis zur Bundesverkehrswegeplanung geändert und ergänzt werden. In den Eckpunkten für ein Biodiversitätsgesetz fordert die DUH unter anderem, dass der Bund auf der Grundlage seiner neuen Verfassungskompetenz einen bundesweit verbindlichen Biotopverbund plant, der natürliche Lebensräume auch außerhalb von Schutzgebieten wie Nationalparks oder Biosphärenreservaten vernetzt. Zudem sollen die Anforderungen an Nationalparke oder die Unterstützung der natürlichen Rückkehr von einst ausgerotteten Arten geregelt werden. Die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen fallen alle in die Kompetenz des Bundes und bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrats.

Die DUH fordert die Bundesregierung auf, Deutschlands Verpflichtungen sowohl in den laufenden UN-Verhandlungen zur biologischen Vielfalt als auch im eigenen Land ernst zu nehmen. Deutschland führt seit der UN-Biodiversitätskonferenz 2008 in Bonn den Vorsitz der internationalen Verhandlungen zur Biodiversität. Baake: "Wer nicht vor der eigenen Haustür konsequent handelt, läuft Gefahr, sich gerade im Jahr der Biodiversität 2010 auf internationalem Parkett unglaubwürdig zu machen".

(Susan Haffmans)

Die DUH-Eckpunkte sind verfügbar unter: http://www.duh.de/uploads/media/DUH_Eckpunkte_Biodiversitaetsgesetz.pdf

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