jump directly to content.
Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

Quer Menue

EU-Kommission startet Revision zu Bioziden: Keine guten Aussichten

31.08.2009, PAN Germany, Susanne Smolka

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief Juli / August 2009

Die EU Kommission veröffentlichte am 12. Juni 2009 ihren Entwurf zur Novellierung der 10 Jahre alten Biozid-Richtlinie. Diese Richtlinie regelt die Zulassung und Vermarktung von rund 50.000 Produkten wie Mottenspray, Desinfektionsmittel oder Holzschutzmittel in der EU.1 Der Entwurf enthält einige positive Änderungen. Aus der Sicht von PAN müssen zahlreiche Elemente des Entwurfs für einen starken Umwelt- und Gesundheitsschutz jedoch nachgebessert werden2.

Mit Spannung wurde der Kommissionsentwurf zur Revision der europäischen Biozidgesetzgebung erwartet. Die Generaldirektion Umwelt, zuständig für den Entwurf, hatte bereits im Vorfeld angekündigt, dem Harmonisierungstrend auch bei den Bioziden zu folgen und aus der bisherigen Richtlinie eine Verordnung zu machen. EU-Verordnungen gehen direkt in die nationale Gesetzgebung ein. Der Preis für die Harmoniserung ist der Verlust an Flexibilität und Individualität für die Mitgliedsstaaten, um eigene nationale Regelungen festzusetzen, die über den europäischen Mindeststandard hinausgehen.

Nach dem Wunsch der Kommission sollen nach 2-3 Jahren die Debatten, Lesungen und Abstimmungen zum Entwurf beendet und die neue Verordnung umgesetzt werden. Unberührt von den neuen Regelungen bleibt das bis 2014 laufende Programm zur Neubewertung der rund 330 bereits auf dem europäischen Markt vorhandenen Biozidwirkstoffe (Reviewprogramm).

In vielen Belangen kommt der Kommissionsentwurf den Wünschen der Biozidhersteller hinsichtlich einer Vereinfachung der Antragstellung entgegen. Demgegenüber bleiben viele Möglichkeiten, den Umwelt- und Verbraucherschutz zu stärken, ungenutzt. An einigen Stellen bleibt der Entwurf sogar deutlich hinter den Maßgaben der jetzigen Richtlinie zurück. Relevante Neuerungen im Kommissionsvorschlag sind unter anderem die Folgenden:

Cut-off Substanzen

Die Kommission stellt in Aussicht, die Anwendung von Bioziden, die krebserregend, fortpflanzungs- oder erbgutschädigend sind oder das Hormonsystem beeinflussen können, zukünftig zu verbieten. Allerdings bleibt unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit bestehen, den Anwendungsnutzen über die genannten Ausschlusskriterien zu stellen. Zudem fehlen Ausschlusskriterien für den Umweltbereich, wie sie z. B. in der neuen Pestizidzulassung vorgesehen sind.

Biozidbehandelte Erzeugnisse

Gebrauchsgüter sollen zukünftig eindeutig gekennzeichnet werden, wenn sie mit Bioziden ausgerüstet sind, z. B. Textilien mit antibakteriellen Zusätzen oder Teppiche, die gegen Mottenfraß ausgerüstet sind. Ziel der Kennzeichnung ist es, die Konsumenten vor Stoffen zu schützen, die in der EU verboten sind, im Ausland aber noch eingesetzt werden, wie das gefährliche Pentachlorphenol (PCP). Ein Label soll zukünftig über das verwendete Biozid und über mögliche Gefahren informieren. Selbstverständlich dient diese Maßnahme auch der Stärkung der innereuropäischen Wirtschaft, da nicht mehr so einfach Erzeugnisse aus dem außereuropäischen Ausland eingeführt werden dürfen, die nicht den EU-Vorgaben entsprechen.

Zentrale Produktzulassung

Erhebliche Änderungen soll es nach Ansicht der EU-Kommission im Bereich der Produktzulassung geben. Wichtige Bereiche sollen aus den Händen der EU-Mitgliedsstaaten genommen und der neu verantwortlichen europäischen Chemikalienbehörde ECHA in Helsinki überlassen werden. Dies betrifft Produkte mit neuen Biozidwirkstoffen und so genannte Produkte mit niedrigem Risikopotenzial. Bei den Produkten mit alten Biozidwirkstoffen gelten erweiterte Regeln der gegenseitigen Anerkennung der Zulassung zwischen den Mitgliedsstaaten. Problematisch aus PAN-Sicht ist besonders das Wegfallen jeglicher nationalen Eigenständigkeit, denn bei jedem Konflikt um ein Biozidprodukt zwischen den Mitgliedsstaaten oder zwischen einem Mitgliedsstaat und der EU-Kommission obliegt es immer der EU-Kommission, die letzte verbindliche Entscheidung zu treffen. Die Kommission hat sich somit recht forsch einen beträchtlichen Machtzuwachs in den Entwurf geschrieben. Zudem besteht die Gefahr, dass auf regionale Bedingungen, die Einfluss auf die Exposition von Bioziden nehmen können (Klima, verfügbare Technik etc.), viel zu wenig Rücksicht genommen wird und die Harmonisierung des EU-Biozidmarktes noch stärker in den Vordergrund rückt. Dieses starke Ungleichgewicht wäre aus Sicht des Umweltschutzes ein Desaster.

Produkte mit niedrigem Risikopotenzial

Die Zulassung dieser Biozid-Produkte soll in die Hände der ECHA gelegt werden. Dabei ist bislang unzureichend geklärt, wie sich diese von anderen Produkten unterscheiden. Dennoch wird von der Kommission vorgeschlagen, bei solchen Produkten auf eine Wirkstoffprüfung und Aufnahme in Anhang I zu verzichten. Aus der Sicht von PAN ist dieser Vorschlag gänzlich unakzeptabel, da eine Wirkstoffprüfung per se Voraussetzung ist, Bewertungen zu Risiken abzugeben.

Substitutionskandidaten

Während die Einflussnahme der nationalen Fachbehörden nach Auffassung der Kommission erheblich reduziert werden soll, ist demgegenüber eine Stärkung der ECHA vorgesehen. Dort sollen die Wirkstoffe vorgeschlagen werden, die durch unbedenklichere Stoffe ersetzt werden sollen. Wie auch bei den Ausschlusskriterien sind die Kriterien für die Identifizierung von Substitutionskandidaten nach PAN-Sicht viel zu unklar und noch zu erweitern.

Fristen

Neu ist die Idee, nach einer einmaligen Prüfung keinen weiteren Überprüfungsintervall für Biozidwirkstoffe festzulegen. Argumentiert wird damit, dass ständig neue Forschungsergebnisse und andere Informationen zusammengetragen werden würden, die dann nach Bedarf eine Stoffprüfung und ggf. einen Ausschluss des Wirkstoffs aus Anhang I nach sich ziehen würde. Nach Auffassung von PAN ist eine solche kontinuierliche Prüfung sowieso notwendig, und kann insofern nicht eine umfassende und transparente Prüfung in festen Intervallen von i.d.R. 10 Jahren, ersetzen. Für Substitutionskandidaten sollte ein kürzerer Intervall, von 5 Jahren, gewählt werden.

Biozid-Anwendung

Zwar wird an einigen Stellen des Entwurfs auf die Anwendungsphase von Bioziden verwiesen, klare Vorgaben und Definitionen, z.B. zu einer guten fachlichen Praxis oder dem Einsatz nach dem "notwendigen Maß" fehlen jedoch. Die Mitgliedsstaaten sollen eine Dokumentationspflicht für die Biozidanwendung einführen. Unklar bleib bislang, ob eine Datenauswertung erfolgen soll und wie transparent eine entsprechende Berichterstattung erfolgen soll. Die aktuellen offiziellen Versuche durch Studien Licht ins Dunkel des Biozidmarktes und der Anwendung von Biozidprodukten zu bringen, unterstreicht die Notwendigkeit statistischer Erhebungen.

Im Vergleich zur Pestizidgesetzgebung ist bislang nicht geklärt, ob und wie die Anwendung von Bioziden nach den Prinzipien der Nachhaltigkeit gestaltet werden soll. Zu wünschen wäre eine schnelle Sicherung von Kohärenz zwischen der Pestizid- und der Biozidgesetzgebung. Es bleibt zu prüfen, welche Vorgaben hierzu die neue Zulassungsverordnung beitragen könnte.

Weitere Schritte

Die neue schwedische Ratspräsidentsschaft hat angekündigt, zügig die Debatte in den Fachausschüssen des Ministerrats zu beginnen. Dabei sollen themenbezogen, folgende drei Bereiche bis Endes des Jahres 2009 diskutiert werden:

1) Vereinfachtes Verfahren (Zentralisierte Produktzulassung, Produkte mit niedrigem Risikopotenzial u.a.)
2) Bewertungskriterien und Substitution (Ausschlusskriterien, Substitutionskriterien, Kriterien zur Definition von Produkten mit niedrigem Risikopotential))
3) Biozidausgerüstete Erzeugnisse und Kennzeichnung)

PAN Germany wird die Debatten weiterhin wie schon in den vergangenen Jahren sowohl kritisch wie auch konstruktiv begleiten.

(Susanne Smolka)

1 EU-Kommission, Generaldirektion Umwelt (2009): Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council concerning the placing on the market and use of biocidal products, (COM(2009)267): http://ec.europa.eu/environment/biocides/revision.htm#_Commission_proposal

2 PAN Germany (2009): EU schlägt Verbot besonders gefährlicher Biozide vor, Presseinformation v. 16.06.2009

© 2018 PAN Germany Seitenanfang PAN Germany, validieren