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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Eckpunktepapier für nachhaltigen Pflanzenschutz

31.08.2009, PAN Germany, Susan Haffmans

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief Juli / August 2009

Anders als ursprünglich geplant, wird die neue europäische Pestizid-Rahmenrichtlinie1 (RRL) erst nach der Sommerpause in Kraft treten. In den Mitgliedstaaten beginnen jetzt die Diskussionen um die nationale Umsetzung der Vorgaben. So auch in Deutschland. Ende Juni diskutierten Teilnehmer eines Fachworkshop, der durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) organisiert wurde, ein Eckpunktepapier, das Leitlinien für die Umsetzung der RRL und die Fortentwicklung des Nationalen Aktionsplanes benennt.

Die Umsetzung der Rahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaften für die "nachhaltige Verwendung von Pestiziden" in einen Nationalen Aktionsplan wird die Anwendung von Pestiziden in Deutschland in den nächsten Jahren beeinflussen2. Wie dies genau aussehen soll, wurde im Rahmen des Fachworkshop "Pflanzenschutz: Weniger Risiko - mehr Nachhaltigkeit", der am 23. - 25. Juni 2009 in Potsdam stattfand, erörtert. Rund 100 VertreterInnen von Verbänden und Organisationen der Landwirtschaft, des Gartenbaus, des Lebensmittelhandels und der Lebensmittelindustrie, der Wasserwirtschaft, des Verbraucher-, Umwelt- und Naturschutzes, der Pestizidindustrie sowie von Bundes- und Länderbehörden nahmen an diesem Workshop teil. Ziel des Fachworkshops war, ein Eckpunktepapier abzustimmen, das als Grundlage für weitere Gespräche und für die Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans dienen soll.

PAN war mit zwei Vertreterinnen dabei, trug die abgestimmte Position der Umweltverbände PAN, NABU und Greenpeace vor und setzte sich für die Berücksichtigung der Belange des Verbraucher-, Natur- und Umweltschutzes bei der Umsetzung der Rahmenrichtlinie und der Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans ein.3

Das im Rahmen des Fachworkshop erarbeitete Eckpunktepapier gliedert sich wie folgt: Es erläutert den Zweck des Eckpunktepapiers, beschreibt die Ausgangslage (Umsetzung der Rahmenrichtlinie), stellt den Diskussionsstand bezüglich der in den Nationalen Aktionsplan aufzunehmenden Ziele dar, nennt Bedarfe zur Ergänzung im Bereich Maßnahmen und Indikatoren, macht Kommentare zu den für die Umsetzung notwendigen Ressourcen und gibt einen Ausblick zur weiteren Arbeit und Ausgestaltung.4

Den VertreterInnen des Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutzes war es besonders wichtig, dass das Eckpunktepapier einleitend die Defizite der aktuellen Situation aufführt. Hierzu zählen aus Sicht der Umweltverbände unter anderem die Rückstandssituation im Bezug auf Pestizide in Lebensmitteln und Gewässern, die negativen Auswirkungen des Pestizideinsatzes auf die biologische Vielfalt und die allgemein sehr hohe Abhängigkeit der Landwirtschaft von chemisch-synthetischen Pestiziden. Dass dem Schutz der Biodiversität und dem Gewässerschutz im gesamten Eckpunktepapier ein höherer Stellenwert zugemessen wird, wird von PAN ausdrücklich begrüßt. So wurde beispielsweise die Reduzierung der Pestizideinträge in Gewässer, die Erhöhung der Biodiversität in der Agrarlandschaft und die Verringerung der Auswirkungen auf Nichtzielorganismen und -habitate als Ziel formuliert - allesamt Forderungen, die PAN seit geraumer Zeit nachdrücklich vertritt.

Wie auch schon in der Bundesdeutschen Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 und der Nationalen Biodiversitätsstrategie von 2007, wurde die Steigerung des Anteils ökologisch bewirtschafteter Flächen an der gesamten bewirtschafteten Flächen als ein weiteres quantifizierbares Ziel genannt. Der ökologische Landbau, der heute schon ohne chemisch-synthetische Pestizide auskommt und somit dem Ziel der RRL, die Abhängigkeit der Landwirtschaft von chemisch-synthetischen Pestiziden und Pestizidrisiken zu reduzieren, gerecht wird, wird hierdurch quasi in einer Leitbildfunktion bestätigt.

Bei den Maßnahmen konnten im Zusammenhang mit der anstehenden Festsetzung von Leitlinien für den Integrierten Pflanzenschutz die Begriffe "kultur- und sektorspezifisch" platziert werden und auch hier der Verweis eingebracht werden, dass diese Leitlinien zukünftig auch Elemente zur Förderung der Biodiversität berücksichtigen sollten.

Die Schaffung von Ausgleichsflächen und die Festlegungen von Pufferzonen war hingegen eine Forderung, die es lediglich unter "kontrovers" in das Eckpunktepapier geschafft hat. Und obgleich von der großen Mehrheit der TeilnehmerInnen die fehlende finanzielle und personelle Ausstattung einer unabhängigen Offizialberatung als großer Mangel angesehen wurde und die Frage nach Finanzierungsmöglichkeiten für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans noch nicht geklärt ist, blieben die Umweltgruppen mit ihrer Forderung nach der Einführung einer Pestizidabgabe weitestgehend allein und schafften es leider lediglich, diesen Punkt ebenfalls unter "kontrovers" in das Eckpunktepapier aufnehmen zu lassen.

(Susan Haffmans)

1 Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (6124/2008-C6-0323/2006/0132/COD)).

2 S. Haffmans (2009): Der Tiger braucht Zähne - Zur Umsetzung der Pestizidrahmenrichtlinie. Pestizid-Brief Mai/Juni 2009

3 PAN Germany (2009) PAN Germany Stellungnahme - Antworten von PAN Germany auf den Fragenkatalog des BMELV zur Umsetzung der Richtlinie für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden, Pestizid Aktions-Netzwerk Deutschland e.V., Hamburg, Juni 2009.

4 Das Eckpunktepapier steht als Download auf der Website zum NAP des Julius-Kühn-Instituts zur Verfügung: http://nap.jki.bund. de/index.php?menuid=1&downloadid=75&reporeid=0

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