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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Biodiversität im Nationalen Aktionsplan nicht ausreichend berücksichtigt

28.02.2009, Susan Haffmans

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief Januar/Februar 2009

Seit 2008 gibt es in Deutschland den Nationalen Aktionsplan (NAP) zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Ziel ist, die Risiken des Pestizideinsatzes zu reduzieren. PAN Germany hat den NAP daraufhin analysiert, ob das Schutzgut Biodiversität ausreichend berücksichtigt wird und kommt zu dem Schluss, dass ein erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht.

Der 2008 unter dem damaligen Agrarminister Horst Seehofer publizierte und nun von Agrarministerin Aigner weitergeführte Nationale Aktionsplan wird als Nachfolgeprogramm des von PAN eingeforderten und unter Verbraucherschutzministerin Künast ins Leben gerufenen "Reduktionsprogramm chemischer Pflanzenschutz" verstanden. Am 10.-11.12.2008 traf sich unter der Leitung des BMELV das Forum Nationaler Aktionsplan in Bonn zu einem Austausch über den Stand der Umsetzung der im NAP beschriebenen Maßnahmen. Die im Forum vertretenen Umweltverbände PAN, NABU und Greenpeace nutzten ihre Teilnahme, um harsche Kritik am derzeitigen NAP zu üben und ihre bereits in der Vergangenheit formulierten Forderungen nach einer substantiellen Verbesserung des NAP zu bekräftigen. PAN Germany trug detaillierte Begründungen für die Stärkung der Schutzziele für die Biologische Vielfalt im NAP vor.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich im Rahmen der internationalen Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity - CBD) völkerrechtlich verbindlich zum Schutz der biologischen Vielfalt verpflichtet. 2002 beschloss die Staatengemeinschaft auf dem Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung (WSSD) in Johannesburg, die gegenwärtige Verlustrate der biologischen Vielfalt bis 2010 deutlich zu verringern. Die Europäische Union ging auf ihrem Gipfel zur europäischen Nachhaltigkeitsstrategie in Göteborg im Jahr 2001 darüber hinaus und beschloss, den Verlust an biologischer Vielfalt bis zum Jahr 2010 aufzuhalten.1 In Deutschland wurde am 7.11.2007 die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt im Rahmen eines Kabinettsbeschlusses durch die Bundesregierung verabschiedet. Die Ziele der Biodiversitätsstrategie lauten:

  • Bis 2010 ist der Anteil ökologisch bewirtschafteter Flächen auf 20% erhöht.
  • 2010 beträgt in agrarisch genutzten Gebieten der Anteil naturnaher Landschaftselemente (z. B. Hecken, Raine, Feldgehölze, Kleingewässer) mindestens 5%.
  • Bis 2015 sind die Populationen der Mehrzahl der Arten (insbesondere wildlebende Arten), die für die agrarisch genutzten Kulturlandschaften typisch sind, gesichert und nehmen wieder zu.
  • Bis 2015 nimmt der Flächenanteil naturschutzfachlich wertvoller Agrarbiotope (hochwertiges Grünland, Streuobstwiesen) um mindestens 10% gegenüber 2005 zu.
  • Bis 2020 ist die Biodiversität in Agrarökosystemen deutlich erhöht.

Angestrebt wird in diesem Zusammenhang laut Nationaler Biodiversitätsstrategie die "Weiterführung des Reduktionsprogramms chemischer Pflanzenschutz mit dem Ziel, Risiken, die durch die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel entstehen können, weiter zu reduzieren."2

Der Nationale Aktionsplan für die nachhaltige Nutzung von Pestiziden wird als Teil der nationalen Biodiversitätsstrategie verstanden. Hier heißt es: "Weniger Risiken für den Naturhaushalt können zum Erhalt oder gar zu einer Förderung der biologischen Vielfalt beitragen. Dies ist ein Grund dafür, dass dieser nationale Aktionsplan auch ein fester Baustein in der nationalen Strategie der Bundesrepublik Deutschland zur biologischen Vielfalt darstellt".

Doch weder der Begriff "Biodiversität" noch der Begriff "Biologische Vielfalt" tauchen, abgesehen von der hier zitierten kurzen Passage in der Einleitung, im Nationalen Aktionsplan auf. Bei den Zielen fehlt nicht nur der Begriff biologische Vielfalt/Biodiversität, ein Bezug zu den Zielen der Nationalen Strategie ist zudem nicht benannt und nicht erkennbar. Da im NAP keine Ziele zum Schutz der Biodiversität enthalten sind, gibt es auch entsprechende Lücken auf im Bereich der Maßnahmen und Indikatoren. Zwar lassen sich theoretisch von einigen der genannten Maßnahmen mögliche positive Auswirkungen auf die biologische Vielfalt ableiten - zum Beispiel durch die im Maßnahmenkatalog genannte Entwicklung, Erprobung und Vermittlung nicht-chemischer Pflanzenschutzverfahren - jedoch sind keine konkreten Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt genannt.

Auf der Indikatorenebene spielt SYNOPS eine wichtige Rolle. Das Modell SYNOPS zur synoptischen Bewertung des Risikopotentials chemischer Pflanzenschutzmittel bewertet das Risikopotential für terrestrische (Boden und Saumbiotope) und aquatische (Oberflächengewässer) Organismen. Es erlaubt eine Verknüpfung der Anwendungsdaten der Pestizide mit Anwendungsbedingungen und den inhärenten Stoffeigenschaften.

Positiv ist, dass der Umweltindikator SYNOPS das Risikopotential für terrestrische und aquatische Organismen mit einbezieht und inzwischen neben Algen, Wasserflöhen, Fischen und Regenwürmern auch Bienen als Indikator berücksichtigt.

Nach wie vor basieren die Berechnungen jedoch auf Einzelspeziestests, das heißt, ökosystemare Zusammenhänge können durch SYNOPS nicht angemessen berücksichtigt werden. Die indirekten Wirkungen durch den weitgehenden Ausfall der Begleitflora auf dem Feld bleiben bei der Risikobewertung durch SYNOPS unberücksichtigt. Zudem bleiben für den Erhalt der biologischen Vielfalt wichtige Gruppen wie epigäische (oberirdisch vorwiegend in Bodennähe lebende) Arten und räuberische bzw. parasitoide nützliche Arten in SYNOPS bislang unberücksichtigt.

Um den bundesdeutschen Nationalen Aktionsplan hinsichtlich seiner positiven Wirkung auf den Erhalt der biologischen Vielfalt zu stärken, sollten spezifische Biodiversitätsindikatoren einbezogen werden. Der britische Nationale Aktionsplan hat zum Beispiel ein Populationsziel für Vögel in der Agrarlandschaft definiert. Auch andere faunistische oder florstische Indikatoren wie etwa regional angepasste Zielvorgaben für einen (Mindest-) Bestand an Begleitpflanzen auf Ackerflächen sind denkbar.

(Susan Haffmans)

1 KOM(2006) 216 vom 22.05.06.
2 BMU (2008): Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt. S. 48
3 BMELV (2007): Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Siehe Einleitung S. 6

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