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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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15 Jahre V. Umweltaktionsprogramm: Was wurde erreicht?

28.02.2009, Carina Weber

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief Januar/Februar 2009

Anfang der 1990er Jahre verabschiedete der Rat der EU gemeinsam mit Vertretern der Regierungen der EU-Mitgliedsländer ein Gemeinschaftsprogramm für eine nachhaltige Entwicklung.1 Darin ging es auch um die Pestizidpolitik. Sind die damaligen Beschlüsse umgesetzt?

Auf einer Tagung des Europäischen Rates am 27. Juni 1992 in Lissabon verpflichteten sich die Europäische Gemeinschaft und die im Rat vertretenen Mitgliedstaaten, die wichtigsten auf der Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen (UNCED) 1992 in Rio de Janeiro beschlossenen Maßnahmen "rasch durchzuführen". Bereits ein Jahr später, 1993, verabschiedete die EU-Kommission das 5. Umweltaktionsprogramm als einen, wie es hieß, geeigneten Ausgangspunkt für die Umsetzung der im brasilianischen Rio verabschiedeten Agenda 21.

Die Problemanalyse erfolgte damals in recht klarer Sprache. So heißt es in der Entschließung zum Gemeinschaftsprogramm zum Beispiel hinsichtlich der unerwünschten Nebenwirkungen der Gemeinsamen Agarpolitik der Gemeinschaft (GAP): "Einer dieser Effekte wird in einigen Bereichen durch die Überbetonung von Produktionsraten deutlich, deren Konsequenz eine zu starke Intensivierung ist. Dies wiederum führt zur übermäßigen Ausbeutung und Verarmung der natürlichen Ressourcen, von denen die Landwirtschaft letzten Endes selbst abhängt: Boden, Wasser und Luft. Im Pflanzenbau hat der systematische Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu einer relativen Resistenz der Schädlinge geführt, so dass die entsprechenden Behandlungen häufiger durchgeführt werden müssen und somit mehr kosten, was wiederum zu zusätzlicher Boden- und Wasserverschmutzung führt." Aus dieser Überlegung gelangten der Rat und die im Rat vertretenen Mitgliedsländer zu dem Schluss, "dass eine Steigerung der Erzeugung nicht länger als zentrales Anliegen der Gemeinschaftspolitik gelten kann." Daraus resultierte für die Landwirtschaft das folgende Ziel: "Erhaltung der grundlegenden natürlichen Prozesse, die für eine dauerhafte und umweltgerechte Landwirtschaft unverzichtbar sind, insbesondere durch den Schutz der Wasser- und Bodenressourcen sowie der genetischen Vielfalt." Als Ziel im Bereich der Pestizidpolitik wurde eine "Beträchtliche Verringerung des Pestizideinsatzes je landwirtschaftlich genutzter Flächeneinheit und Schulung der Landwirte im Einsatz von Methoden der integrierten Schädlingsbekämpfung - zumindest in allen für den Naturschutz wichtigen Gebieten" festgelegt. Diese EG-Zielvorgabe sollte, so der Beschluss, bis zum Jahr 2000 erreicht werden.

Ein Vergleich des deutschen Pestizidmarktes 1993, also dem Jahr der Verabschiedung des Gemeinschaftsprogramms, mit dem Zieljahr 2000 zeigt, dass dieses Vorhaben nicht umgesetzt wurde. 1993 wurden 28.930 Tonnen Wirkstoffe vermarktet, während es im Jahr 2000, dem Jahr, in dem eine "beträchtliche Verringerung des Pestizideinsatzes" hätte erfolgt sein sollen, 35.594 Tonnen waren. Und auch ein Vergleich mit den aktuellsten Marktdaten zeigt einen Trend nach oben. 2007 wurden 40.744 Tonnen Wirkstoff im Inland abgesetzt (Daten für 2008 liegen noch nicht vor). Die Aktionen zur Zielerreichung wurden also nicht implementiert, oder sie waren nicht problemadäquat. Als Aktionen zur Zielerreichung wurden 1993 benannt:

  • Registrierung des Verkaufs und Einsatzes von Pestiziden
  • Überwachung des Verkaufs und Einsatzes von Pestiziden
  • Förderung einer ‚integrierten Überwachung'(insbesondere Ausbildungsmaßnahmen)und Förderung von biologischer Landwirtschaft.

Die Registrierung des Verkaufs von Pestiziden war bereits vor der Verabschiedung des Gemeinschaftsprogramms implementiert. Das Pflanzenschutzgesetz von 1986 enthielt eine Meldepflicht des Verkaufs von Pestiziden. Die Registrierung des Einsatzes von Pestiziden wurde bis heute nicht ausreichend umgesetzt. Die Agrarbetriebe sind zwar zur Aufzeichnung von Pestizidanwendungen verpflichtet, sie haben jedoch keine Mitteilungspflicht gegenüber einer Bundesbehörde. Der Bund muss in teuren, aufwändigen und sensiblen Verfahren Daten über den Pestizideinsatz auf freiwilliger Basis erheben. Die Überwachung des Verkaufs und Einsatzes von Pestiziden wird seit 2004 systematisch als Bund-Länder-Gemeinschaftsaktion realisiert und dokumentiert.2 Es mangelt jedoch nach wie vor an der konsequenten Ahndung.

Auch bei der Förderung der integrierten Überwachung (insbesondere Ausbildungsmaßnahmen) hapert es, da die Aufdeckung von Missständen bisher nicht ausreichend systematisch verfolgt wird. Verstöße auf der einen und Weiterbildung auf der anderen Seite werden zudem nicht systematisch aufeinander bezogen.

Ein Rückblick auf die Beschlüsse von 1993 zeigt, dass zwar Aktionen mehr oder weniger intensiv angepackt wurden, jedoch bezüglich des Kernziels - die "beträchtliche Verringerung des Pestizideinsatzes je landwirtschaftlich genutzter Flächeneinheit" - ein vollständiges Versagen festzustellen ist. Das Versagen war vor der Verabschiedung des 6. Umweltaktionsprogramms (6UAP) sichtbar. So wurde das Ziel flugs modifiziert. Ziel des 6UAP ist, die Risiken und die Nutzung von Pestiziden "signifikant" zu senken. Zu diesem Zweck sollte, so der Rat, eine "Thematische Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden" entwickelt werden. Eine solche Thematische Strategie liegt mittlerweile vor und ist im so genannten Brüsseler Pestizidpaket enthalten. (Siehe separaten Beitrag). Das Brüssler Pestizidpaket enthält keine klare und für alle EU-Mitglieder geltende Vorgabe zur "signifikanten" Senkung der Nutzung von Pestiziden. Vielmehr ist seit dem 6UAP zunehmend von der Reduktion der Risiken die Rede. Ein struktureller Wandel, der für eine "beträchtliche Verringerung des Pestizideinsatzes" erforderlich wäre, wurde bisher nicht angepackt. Er findet "am Markt" statt, durch die zunehmende Nachfrage nach Bio-Produkten.

(Carina Weber)

1 Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 1.2.1993 über ein Gemeinschaftsprogramm für Umweltpolitik und Maßnahmen im Hinblick auf eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung (93/C 138/01, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, 17.5.1993 Nr. C 138/1
2 Das Bundesamt für Verbraucherschutz- und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht regelmäßig die so genannten "Pflanzenschutz-Kontrollprogramme", denen nähere Einzelheiten zu Überwachung des Verkaufs und der Anwendung von Pestizide zu entnehmen sind. Siehe hierzu auch: PB Jan./Feb. 2006 und Sept./Okt. 2007.
3 Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 10.9.2002, L 242/1

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