31.10.2008, Susanne Smolka, Susan Haffmans
Aus: PAN Germany Pestizid-Brief September/Oktober 2008
In Brüssel werden derzeit die Weichen dafür gestellt, wie zukünftig Pestizide in der EU zugelassen und eingesetzt werden. Im Vorfeld der zweiten Lesung der Zulassungsverordnung und der Rahmenrichtlinie zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden geht es nun darum, EU Parlamentariern die wichtigsten Forderungen für einen verbesserten Umwelt- und Gesundheitsschutz zu unterbreiten und sie für eine Unterstützung der Forderungen in der parlamentarischen Abstimmung zu gewinnen.
Am 3./4. November tagt der EU Umweltausschuss. Ende Dezember/Anfang Januar wird im Parlament über die Zukunft der europäischen Pestizidgesetzgebung in zweiter Lesung abgestimmt. Mit der Entscheidung im Parlament nähert sich der mehrjährige Gesetzgebungs- und Revisionsprozess dem Ende, in dessen Verlauf die Pestizid-Zulassungsrichtlinie (Richtlinie zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, 91/414/EWG) einer Revision unterzogen wurde und erstmals ein EU-harmonisierter Rahmen für die Anwendung von Pestiziden geschaffen wird.
Die EU verbraucht rund ein Viertel der weltweit vermarkteten Pestizide. Die bislang geltenden gesetzlichen Regelungen haben nicht zu einer deutlichen Reduzierung von pestizidbedingten Gesundheits- und Umweltbelastungen geführt. Die Neuausrichtung der europäischen und somit auch der deutschen Pestizidgesetzgebung birgt eine historische Chance, den Schutz von Verbrauchern und der Umwelt merklich zu verbessern und eine schrittweise Reduktion der Pestizidrisiken und der Intensität der Pestizidanwendungen in der Landwirtschaft zu bewirken.
In der nun anstehenden zweiten Lesung stimmen die Parlamentarier über alle Nachbesserungs-Vorschläge ab, die im Laufe des Verfahrens eingebracht wurden bzw. vom Parlament in der ersten Lesung unterstützt wurden. Neue Änderungsvorschläge können in dieser Phase nicht mehr eingebracht werden. Im Anschluss an die zweite Lesung Anfang 2009 müssen sich Parlament und Rat abschließend auf einen Gesetzestext einigen. Im Vorfeld der zweiten Lesung hat PAN ein Forderungspapier erarbeitet, um den in dieser Phase wichtigsten Forderungen nochmals Nachdruck zu verleihen1. Das Forderungspapier ruft die Abgeordneten des EU-Parlaments sowie die befassten deutschen Ministerien und Behörden dazu auf, sich für einen vorbeugenden Gesundheitsschutz und eine stärkere Berücksichtigung des Schutzgutes Biodiversität in der Pestizidgesetzgebung einzusetzen und die NGO-Forderungen zu unterstützen. Bezüglich der Pestizid-Zulassungsrichtlinie fordern die NGOs:
Bezüglich der Rahmenrichtlinie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden fordert PAN im Bündnis von NGOs:
Das PAN Germany Forderungspapier wurde von folgenden Organisationen mit unterzeichnet: Deutscher Berufs und Erwerbs Imkerbund (DBIB), Coodination gegen Bayer Gefahren e.V. (CBG), Naturschutzbund Deutschland (NABU).
1 Das vollständige Forderungspapier steht unter http://www.pan-germany.org/download/ NGO-Position_EU-Pestizidrecht_081023.pdf
als Download zur Verfügung
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