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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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PAN Germany Position zur politischen Einigung der EU-Agrarminister über die Pestizid-Zulassungsverordnung

24.06.2008, PAN Germany , Presse-Information

PAN Germany begrüßt die gestrige politische Einigung der EU-Agrarminister zur Einführung von Ausschlusskriterien für besonders gefährliche Wirkstoffe in die europäischen Novelle der Pestizidgesetzgebung. Dies bedeutet eine Verbesserung des Schutzes von Mensch und Umwelt gegenüber Stoffen, die erwiesenermaßen krebserregend, erbgutverändernd oder reproduktionstoxisch sind oder die das Hormonsystem negativ beeinflussen. Diese Wirkstoffe machen rund 4-5% der eingesetzten Pestizide in der EU aus und sind in ca. 22% der in der EU untersuchten Lebensmittel nachzuweisen. Nach einer von PAN Europe durchgeführten Analyse betrifft diese Regulierung 23 Wirkstoffe in der EU, von denen neun in Deutschland zugelassen sind.

Das Festsetzen von Ausschlusskriterien durch die Politik folgt einer Entwicklung, die schon in der Lebensmittelbranche begonnen hat. Große Lebensmittelketten, auch in Deutschland, haben bereits strengere Anbaustandards beim Pestizideinsatz in den Verträgen mit ihren Produzenten festgelegt.

Die politische Einigung des EU-Agrarrats folgt einem Kompromissvorschlag, der in letzter Minute eingebracht wurde, und der deutliche Abstriche gegenüber dem Kommissionsvorschlag und den Änderungsvorschlägen des EU-Parlaments aufweist. Nach dem Kompromiss im Agrarrat wird die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen über einen Zeitraum von fünf Jahren gestattet, wenn keine Alternativen im Pflanzenschutz zur Verfügung stehen. Carina Weber, Geschäftführerin von PAN Germany: "Der Vorschlag einer weiteren Freisetzung dieser Stoffe über mehrere Jahre durch das Schlupfloch von Ausnahmegenehmigungen ist aus der Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzes nicht nachvollziehbar. Ein Verbot für diese Stoffe ist überfällig."

Auch bei anderen Punkten bleibt die politische Einigung des Agrarrats hinter den Vorschlägen des EU-Parlaments zurück. PAN Germany unterstützt die weiter reichenden Vorschläge des EU-Parlaments. Danach sollen auch Wirkstoffe mit erkannten negativen Effekten auf das Nervensystem oder auf das Immunsystem in der Zulassung restriktiver bewertet werden und alle Pestizide dem neu eingeführten Substitutionsprinzip unterzogen werden. Dies wäre, so Carina Weber, ein aktiver Schritt der dynamischen Risikominderung, der auf der Ebene der Stoffprüfung und Produktzulassung ansetzen würde und alternative Innovationen im Pflanzenschutz vorantreiben würde.

Im Herbst wird das EU-Parlament in seiner zweiten Lesung über diese und andere Änderungen des Pestizidrechts abstimmen.

Weitere Informationen:
Susanne Smolka, Tel. +49-40-3991910-24, E-Mail: Susanne.smolka(at)pan-germany.org

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