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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Umweltschadensgesetz in Kraft getreten

01.01.2008, Susanne Smolka

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief Januar/Februar 2008

Am 14. November 2007 trat das Umweltschadensgesetz1 in Kraft. Danach müssen Verursacher Umweltschäden auf eigene Kosten beseitigen.

Für den Fall, dass geschützte Arten und Lebensräume, Gewässer oder Böden erheblich zu Schaden gekommen sind oder eine erhebliche Schädigung droht, enthält das neue Gesetz Mindestforderungen für Sanierungsmaßnahmen. Bezahlen soll der Verursacher, aber nur, wenn der Schaden Folge einer beruflichen Tätigkeit ist. Droht ein Umweltschaden durch eine berufliche Tätigkeit, muss die Person alles tun, um die Gefahr zu bannen. Dabei setzt das Gesetz auf die Initiative von Einzelpersonen und Umweltverbänden. Diese können Schadensverursacher anzeigen und die Länderbehörden auffordern oder gerichtlich durchsetzen, gegen den Verursacher vorzugehen. Das Gesetz setzt die EU - Richtlinie über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden um (2004/35/EG). Damit ist Deutschland eines der ersten Länder, die die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Der Präsident des Umweltbundesamtes, Prof. Dr. Andreas Troge, sieht das Vorsorgeprinzip und das Verursacherprinzip gestärkt2.Zudem gäbe es einen Nutzen durch Prävention, denn wem spätere Sanierungskosten drohen, werde sich vorsichtig verhalten, damit Schäden gar nicht erst entstehen. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Präventivgedanke bei den potenziellen Verursachern auch ankommt - ansonsten gibt es ja Versicherungen. So meldete Agrarheute.com ein paar Tage später, dass die R+V und andere Versicherer entsprechende Angebote offerieren3. Es wird geraten, dass alle Landwirte und Winzer solche Versicherungen abschließen,um Sanierungskosten und auch Gutachter- und Sachverständigenkosten abzudecken, zumal es für bestimmte, im Gesetz aufgezählte Tätigkeiten, eine Verschuldungsunabhängige Haftung gibt. Der Umgang mit Pestiziden gehört dazu.


1 Umweltschadensgesetz: http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/u_schad_g.pdf

2 UBA (2007): Verursacher müssen Umweltschäden künftig auf eigene Kosten beseitigen. Presseinformation 72/2007

3Umweltschadensgesetz: R+V versichert gegen Umweltschäden (06.12.2007):http://www. agrarheute.com/index.php?redid=200448

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