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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Vielfalt versus Pestizide

01.09.2007, Susan Haffmans

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief September/Oktober 2007

Deutschland richtet am 19.- 30. Mai 2008 die 9.Vertragsstaatenkonferenz der Vereinten Nationen (UN) zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt aus. Beraten werden sollen Maßnahmen zur Eindämmung der fortscheitenden Naturzerstörung. Dies ist Anlass für PAN Germany, sich mit seiner Expertise im Bereich Pestizide in die Diskussion um den Schutz der biologischen Vielfalt einzubringen.

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (kurz BioDiv Konvention) ist ein Ergebnis des Weltgipfels für Umwelt und Entwicklung der UN in Rio de Janeiro 1992. Mehr als eineinhalb Dekaden nach "Rio" wird sich zeigen, welche Maßnahmen die Vertragsstaaten gegen den rapiden Verlust an biologischer Vielfalt beschließen werden. Und es wird, zumindest von Seiten der NGOs, Bilanz gezogen, ob die Beschlüsse zielführend sind, bis zum Jahr 2010 den Verlust an biologischer Vielfalt "signifikant zu reduzieren" (2010-Ziel), wie von den Staats- und Regierungschefs aus aller Welt beim Weltgipfel in Johannesburg 2002 beschlossen. Die EU formulierte sogar das Ziel, den Verlust gänzlich zu stoppen. Die Zahlen belegen, dass schnelles Handeln dringend nötig ist. Indizien für den Verlust an biologischer Vielfalt sind auch die Zahlen zum Artenschwund. In Deutschland sind laut Angaben des BMELV aktuell rund 40% der wildlebenden Tierarten, ca. 30% der Farn- und Blütenpflanzen und etwa 70% der Lebensräume (Biotoptypen) gefährdet1.

Die BioDiv Konvention ist ein Rahmen­abkommen. Das heißt, die einzelnen Artikel sind allgemein gehalten. Die Konkretisierung muss im Folgeprozess durch die Beschlüsse der Vertragsstaatenkonferenzen stattfinden. Die Vertragsstaatenkonferenz (englisch Conferece of the Parties, COP) ist das politische Entscheidungsgremium und findet alle zwei Jahre statt, zuletzt 2006 im brasilianischen Curitiba. Die COP wird durch thematische Arbeitsgruppen und Ausschüsse unterstützt, die Empfehlungen an die COP aussprechen.

Unter der COP wurde 2003 das Protokoll über biologische Sicherheit (Cartagena-Protokoll oder auch Biosafety-Protokoll) eingerichtet. Das dazugehörige "Meeting of the Parties" (MOP) der 103 Unterzeicherstaaten findet ebenfalls im Zweijahresrhythmus, jeweils im Vorfeld der COP statt. Hier werden Fragen des internationalen Handels mit genetisch veränderten Organismen geregelt. Erfolge der MOP8 im vergangenen Jahr waren, dass in Zukunft Waren,die genetisch veränderte Organismen enthalten, als solche gekennzeichnet sein müssen, und dass unter dem Druck von Bauern- und zivilgesellschaftlichen Organisationen das Moratorium für Terminator-Saatgut verlängert wurde.

Die BioDiv Konvention hat drei übergeordnete Ziele:
a) den Erhalt der biologischen Vielfalt, b) die nachhaltige Nutzung der Bestandteile der biologischen Vielfalt und c) die gerechte Aufteilung der Vorteile, die aus der Nutzung der genetischen Ressourcen entstehen.

Will die Staatengemeinschaft an ihren Zielen festhalten, muss die nächste COP in Bonn signifikante Erfolge verbuchen. Dies könnte vor dem Hintergrund einiger Hemmnisse schwierig werden. Ein Problem ist, dass Unterzeichnerstaaten auch dann an den Verhandlungen teilnehmen dürfen, wenn sie das Übereinkommen selbst nicht ratifiziert haben und somit nicht zur Umsetzung verpflichtet sind. Die USA gehören dazu. Sie werden wohl auch in diesem Jahr wieder mit großer Präsenz der US-amerikanischen Industrie an den Verhandlungen teilnehmen.

Aber auch in Deutschland scheint die Bedeutung des Schutzes der bio­lo­gischen Vielfalt der Mehrheit der politischen Entscheidungsträger noch nicht ausreichend bewusst zu sein. Dort, wo die konkrete Umsetzung von Vorgaben der EU zu erfolgen hat, gibt es Verzögerungen und Minimalumsetzungen. So hat sich Deutschland zum Beispiel 14 Jahre Zeit gelassen, um im Rahmen der "Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie wild lebender Tiere und Pflanzen", besser bekannt als "Flora-Fauna-Habitat Richtlinie" (FFH-RiLi; 92/43/EWG), Vorschläge für die FFH-Schutzgebiete zu komplettieren. Die nominierte Fläche entspricht lediglich 2/3 der Flächen, die in Europa durchschnittlich als FFH-Schutzgebiet ausgewiesen wurden. Im Januar 2006 wurde Deutschland in diesem Zusammenhang wegen einer unzureichenden Umsetzung der FFH-Richtlinie zum wiederholten Mal vom Europäischen Gerichtshof wegen Vertragsverletzungen ver­urteilt2.

Auch bei der Umsetzung des Nationalen Strategieplans zur Biologischen Vielfalt kam es zu Verzögerungen. Zwar gab es 1995 einen ersten Entwurf und in den darauf folgenden Jahren mehrere Nationalberichte zur Umsetzung von der Kommission. Auf den nationalen Strategieplan muss gleichwohl bis heute gewartet werden. Erst im August hatte das BMELV seinen sektoralen Strategieplan den NGOs zur Kommentierung zukommen lassen. Nach­dem das BMELV 13 Jahre Zeit hatte, diesen zu erstellen, wurde den NGOs eine Frist von drei Wochen in den Sommerferien eingeräumt, dieses Dokument zu kommentieren. Ein großes Lob kann an dieser Stelle den NGOs ausgesprochen werden, die dem BMELV in abgestimmter und detaillierter Form Vorschläge zur Verbesserung unterbreitet haben. Nach den Verabschiedungen in den Ressorts und der Anhörung der Länder und Verbände erfolgt nun die Integration in die nationale Nachhaltigkeitsstrategie. Die Veröffentlichung der nationalen Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ist vom Bundesumweltministerium (BMU) noch für dieses Jahr angekündigt.

Damit diese nationale Strategie auch Wirkung zeigt, ist auf der einen Seite die Integration der Biodiversität in alle Politikbereiche von besonderer Bedeutung, auf der anderen Seite ist die Einbeziehung der Öffentlichkeit, wie dies auch bei der Klimadebatte stattgefunden hat, für die Umsetzung notwendig. Hier macht sich PAN Germany stark. PAN Germany begleitet im Rahmen seines Projektes "Vielfalt versus Pestizide" die Entwicklung und Implementierung der Thematischen Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden hinsichtlich eines effektiven Schutzes der Biodiversität und prüft in diesem Zusammenhang unterschiedliche rechtliche Regelungen (Thematische Strategie, Pflanzenschutzmittelgesetz, Wasserrahmenrichtlinie, FFH-Richtlinie, etc.) bezüglich ihrer Kohärenz hinsichtlich des Schutzes der Biodiversität.


Mehr Informationen zum PAN Germany Projekt unter http://www.pan-germany.org/deu/projekte/biodiversitaet.html

1 BMELV (2007) Sektorstrategie Agrobiodiversität "Agrobiodiversität erhalten, Potentiale erschließen und nachhaltig nutzen"-Entwurf

2 Claus Mayr (2006): Stopp the loss! Auf dem Weg zu einer nationalen Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt. In: Rundbrief 1/2006 des Forum Umwelt und Entwicklung zum Thema biologische Vielfalt.

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