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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Kein ausreichender Schutz der biologischen Vielfalt bei der Zulassung von Pestiziden im Haus- und Kleingarten

21.11.2007, PAN Germany Presse-Information

Die Liste der im Haus- und Kleingarten zugelassenen Pestiziden zeigt:
Im Haus- und Kleingarten sind Gifte im Einsatz, die für die Umwelt
gefährlich sein können.

Biodiversität LogoDer Verlust an biologischer Vielfalt schreitet fort. Der Rückgang von Arten ist besorgniserregend. Dies ist jedoch bisher nicht ausreichend bei der Novellierung und Umsetzung der Pestizidgesetzgebung berücksichtigt. Dies betrifft unter anderem den Haus- und Gartenbereich. Hier muss bei der Zulassung von Pestiziden endlich der Schutz der Biodiversität wirksamer berücksichtigt werden. Die Liste der zugelassenen Pestizide für den Haus und Kleingartenbereich zeigt deutlich: Der Schutz der biologischen Vielfalt ist bei der Zulassung von Pestiziden für Haus und Garten noch nicht angekommen. Carina Weber Programm-Geschäftsführerin von PAN: "Die Gesetzgeber auf nationaler und europäischer Ebene müssen hier endlich Verantwortung übernehmen. Mittel mit negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt, die von Laien eingesetzt werden, müssen aus der Zulassung herausgenommen werden."

Dipl. Ing. agr. Susan Haffmans von PAN: "Im Haus- und Kleingarten werden Pestizide eingesetzt, die sowohl für Wasserlebewesen wie auch z.B. für nützliche Insekten gefährlich sind".

So ist beispielsweise das "BAYER GARTEN Gartenspray" gegen Insekten als bienengefährlich und schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft. Darüber hinaus ist es giftig für Algen, Fische und Fischnährtiere. Der "Bahr Unkrautvernichter mit Rasendünger" ist schädlich für Wasserorganismen und kann laut Gefahrenbezeichnung in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. Zudem ist er als giftig für höhere Wasserpflanzen eingestuft. Und das "Austrieb-Spritzmittel Weißöl" der Firma W. Neudorff wird als schädigend für Nützlinge wie die Florfliege und als schwachschädigend gegenüber Marienkäfern eingestuft. Darüber hinaus ist es sehr giftig für Wasserorganismen und auch hier wird auf mögliche längerfristige schädliche Wirkungen in Gewässern hingewiesen.

Federführend verantwortlich für die Zulassung von Pestiziden für den Einsatz im Haus und Garten in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Das BVL kann jedoch nur im Rahmen der EU-Pestizidgesetzgebung handeln, deshalb müssen die Vorgaben in Brüssel verbessert werden. Die Bundesregierung muss hier ihren Einfluss stärker zum Schutz der Biodiversität geltend machen.

Weitere Informationen:
Susan Haffmans, Tel. 040-399 19 10-25, E-Mail: susan.haffmans(at)pan-germany.org

Hintergrundinformationen zu "Vielfalt versus Pestizide" finden Sie unter www.pan-germany.org
(Infoblatt als download verfügbar)

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