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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Neue gesetzliche Grundlage für den Ökolandbau

01.07.2007, Alexandra Perschau

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief Juli/August 2007

Die Agrarminister der EU haben im Juni 2007 eine neue "Verordnung über die ökologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen" verabschiedet. Seit die Kommission im Dezember 2005 den ersten Vorschlag vorgelegt hatte, wurde um die Verordnung hart gerungen. Deutschland nahm bei der Neuausrichtung eine wichtige Rolle ein.1

Nach 15 Jahren EG-Öko-Verordnung gelangte die Kommission zu der Überzeugung, dass eine Überarbeitung der Verordnung erforderlich sei. Grund hierfür war die Notwendigkeit von Anpassungen an die Vorschriften der Welthandelsorganisation (WTO), aber unter anderem auch das Auftreten von Störungen des Binnenmarktes durch nationale und private Logos.

Nach zähem Ringen zwischen der Kommission, dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament wurde im Juni 2007 durch den Agrarrat eine Basisverordnung verabschiedet, die noch durch Durchführungsbestimmungen in Form einer Kommissions-Verordnung zu ergänzen ist. Zur Vorbereitung dieser Verordnung soll im Herbst ein internetbasiertes Konsultationsverfahren durchgeführt werden. Zum Ende des Jahres will die Kommission einen Entwurf vorlegen. Rechtlich verbindlich soll die Basisverordnung inklusive der Durchführungsbestimmungen ab 2009 sein.

Neu in der revidierten Verordnung sind unter anderem ein eigenes Kapitel mit Zielen und Grundsätzen der ökologischen Produktion, sowie ergänzende Vorschriften für Aquakultur, Meeresalgen und Hefen. Zudem soll die Weinbereitung einbezogen werden. Des weiteren sind präzisere Bestimmungen zum Verbot der Verwendung gentechnisch veränderter Organismen und geänderte Regeln zur Kennzeichnung enthalten, darunter die verbindliche Vorschrift für die Etikettierung von allen in der EU produzierten und vorverpackten ökologischen Lebensmitteln mit einem Gemeinschaftslogo. In diesem Zusammenhang hat die Kommission angekündigt, das bisherige Gemeinschaftslogo mit Ähre und Sternenkranz zu verbessern.

Aus Sicht der deutschen Delegation sind im Vergleich zur alten Verordnung einige Verbesserungen, aber auch Nachteile zu verzeichnen. Viele Verbesserungen seien im Vergleich zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag vom Dezember 2005 erreicht und auch viele geplante Verschlechterungen ab gewendet worden. Die unermüdliche Lobbyarbeit der Ökoverbände wird von der deutschen Delegation positiv erwähnt. Ob letztendlich auch im Detail Verbesserungen vollzogen werden, wird von den noch vorzulegenden Durchführungsbestimmungen abhängen.


1 Ein zweiteiliger Bericht über den Prozess und die Inhalte der Novellierung der EU-Ökolandbauverordnung von Wolfgang Neuerburg vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen ist im Internet unter www.bio-markt.info/bio-markt/inhalte/ inh_index.htm?catID=0&childrenID=0&docID=632 und ...&docID=633 zu finden.

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