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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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SRU warnt vor Pestiziden in der Biomasse-Erzeugung

01.05.2007, Carina Weber

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief Juli/August 2007

In einem Sondergutachten über "Klimaschutz durch Biomasse" warnt der Sachverständigenrat für Umweltfragen vor den negativen Folgen des Einsatzes von Pestiziden bei der Produktion von Biomasse und fordert konkrete Anforderungen an die gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz.

Klimaschutz ist zum meist beachteten Thema der Umweltpolitik avanciert, und es besteht Einigkeit darüber, dass eine zentrale Voraussetzung des zukünftigen Klimaschutzes die deutliche Verringerung der Emission von Treibhausgaben ist. Dabei geht es u. a. um die Substitution fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Energien, unter anderem durch agrarische Rohstoffe. In diesem Zusammenhang erwähnt der Sachverständigenrat für Umweltfragen mehrfach den Einsatz von Pestiziden als zu erwartende negative Begleiterscheinung der Substitutionsstrategie.

Nach Aussage des Rates wurden in den bislang vorliegenden Ökobilanzansätzen bei verschiedenen Anbauverfahren für Energiepflanzen zum Teil erhebliche negative Umweltbelastungen festgestellt. Allerdings seien die negativen Auswirkungen der in Frage kommenden circa 60 Energiepflanzen unterschiedlich. Generell gelte, dass mehrjährige, ausdauernde Anbauverfahren weniger negative Effekte erzeugen als einjährige, da u. a. auch ihr Pestizideinsatz geringer sei. Bezüglich des Anbaus einjähriger Agrarkulturen stuft der Rat besonders Raps und Mais sowie ggf. Hirse hinsichtlich des Pestizideinsatzes als mit einem "hohen Risiko" verbunden ein.

Der Rat erwartet, dass die Zunahme des intensiven Anbaus von Energiepflanzen erhebliche Auswirkungen auf die Biodiversität haben wird. Einer Studie zur Entwicklung der Agrarlandschaften in Südbayern zufolge wurde u. a., so der Rat, der Einsatz von Pestiziden, Düngemitteln, Monokulturen und ausgeräumte Landschaften von Befragen als bedeutsamste Störungen benannt.

Diese Befürchtungen der Befragten bestätigt der Umweltrat, indem er auf eine zu erwartende Belastung durch die erhöhte Verwendung von Pestiziden bzw. die Ausweitung des Anbaus pestizidintensiver Kulturen hinweist. Einträge von Pestizidwirkstoffen und deren Metaboliten in Boden, Wasser und Luft könnten zur Folge haben, dass sensible Lebensgemeinschaften verstärkt beeinträchtigt werden und die Nutzbarkeit von Grund- und Oberflächengewässern reduziert wird. Zudem hält der Umweltrat durch die Ausweitung des Biomasseanbaus - je nach Rahmenbedingungen - negative Auswirkungen des Pestizideinsatzes auf die Gesundheit der in der Produktion Beschäftigten für möglich.

Eine nachhaltige Anbauweise nachwachsender Rohstoffe mit minimalem Pestizid- und Düngemitteleinsatz hält der Rat grundsätzlich für denkbar wenn der Anbau nachhaltig gestaltet, traditionelle Sorten verwendet sowie neue Sorten gezüchtet werden. In diesem Zusammenhang schlägt der Rat eine verbindliche Bewirtschaftung gemäß integriertem Pflanzenschutz vor. Würde dies realisiert, sähe der Rat Synergien mit förderungswürdigen Maßnahmen des Natur-, Boden- und Gewässerschutzes. Zu den naturschutzfachlichen Standards zählt der Rat die "konsequente Anwendung der guten fachlichen Praxis" und die "Aufwertung des integrierten Pflanzenschutzes", und er verweist dabei auf § 2a Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) als wesentliche rechtliche Regelung. Der Umweltrat benennt aber auch einen Regulierungsbedarf, indem er die Konkretisierung des integrierten Pflanzenschutzes nach § 2a Abs. 1 S. 3 PflSchG sowie die Pflicht zur Beratung der Landwirte benennt. In § 2a heißt es bisher nur: "Zur guten fachlichen Praxis gehört, dass die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes und der Schutz des Grundwassers berücksichtigt werden." Kulturspezifisch und konkret definiert ist der Terminus "integrierter Pflanzenschutz" nach wie vor nicht.

Der durch den Rat benannte Regulierungsbedarf ist sicher der zentrale Aspekt bezüglich der Verwendung von Pestiziden. Dem Pestizideinsatz beim Anbau nachwachsender Rohstoffe werden von Seiten des Rückstandsmonitoring im Gegensatz zum Anbau von Lebensmitteln keine Fesseln angelegt. Klare Vorgaben, die den Geist des deutschen Pestizid-Reduktionsprogramms in sich tragen, sind daher dringend erforderlich.

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