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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Illegale Pestizidanwendungen stark unterschätzt

01.12.2006, PAN Germany, Carina Weber

Die neue PAN Germany-Studie "Pestizid-Rückstände in Lebensmitteln - Spiegel illegaler Pestizid-Anwendungen" belegt, dass die Bundesregierung das Ausmaß illegaler Pestizidanwendungen stark unterschätzt. Die Pflanzenschutzkontrolle der Bundesländer stellte bei Betriebsinspektionen 2004 fest, dass in rund 4% der kontrollierten Betriebe unzulässige Pestizide eingesetzt wurden. Dies ist im Bericht des Bundes zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm 2005 nachzulesen. Den Ergebnissen der neuen PAN-Studie zufolge drückt diese Zahl jedoch keineswegs das wirkliche Ausmaß des Problems aus.

Um die staatlichen Angaben über illegale Anwendungen von Pestiziden in Deutschland zu überprüfen, wertete PAN Germany die öffentlich zugänglichen Daten über Pestizidrückstände in Lebensmitteln deutscher Herkunft aus. Das Ergebnis lautet für 2004: In 13% der Proben befanden sich Rückstände von Pestiziden, die aufgrund der Zulassungssituation nicht hätten angewendet werden dürfen. Die Rückstände illegaler Pestizide betrafen nicht nur einzelne Kulturen. In über der Hälfte der untersuchten Anbaukulturen (54%) - vom Apfel bis zur Tomate - wurden illegale Pestizidanwendungen festgestellt.

Viele der gefundenen Wirkstoffe sind gefährlich für die Umwelt. In einigen Fällen waren die Rückstände illegal eingesetzter Pestizide so hoch, dass eine Gesundheitsgefährdung der Verbraucher nicht ausgeschlossen werden kann.

Auch wenn die Zahlen der Pflanzenschutzkontrolle und die PAN-Zahlen nicht direkt miteinander vergleichbar sind, rechtfertigen sie doch die Aussage, dass das Problem weit größer ist, als bisher durch die behördlich genannten rund 4% ausgedrückt wird. Da viele Pestizide nicht so langlebig sind, dass sie noch als Pestizidrückstand nachgewiesen werden können, handelt es sich bei der Angabe von PAN schon allein aus diesem Grunde um eine konservative Schätzung, die nicht das gesamte Ausmaß der illegalen Pestizidanwendungen abbildet. Zudem hat PAN aufgrund des Fehlens von Daten die Indikationszulassung nicht überprüfen können, was zudem einen Dunkelfeldfaktor darstellt. Seitdem die EU-weite Zulassung von Pestiziden eingeführt wurde, werden Pestizidprodukte für bestimmte Anbaukulturen und dort gegen bestimmte Krankheiten oder Schädlinge bzw. so genannte "Indikationen" zugelassen. Es ist seither nicht mehr erlaubt, ein Pestizid, das nur in der Kultur A zugelassen ist, einfach in der Kultur B anzuwenden.

Werden allein diese beiden, in der PAN Germany-Studie nicht berücksichtigten Faktoren in Betracht genommen, wird deutlich, dass die offiziellen Angaben über illegale Pestizidanwendungen das Problem nicht angemessen darstellen. Über die Nutzung aller öffentlich verfügbaren Daten wird sichtbar, dass wir in Deutschland mit einem erheblichen Problem illegaler Pestizidanwendungen konfrontiert sind.

Immer noch agieren die verschiedenen, mit der Überwachung und Kontrolle von Pestizidanwendungen und dem Monitoring von Pestizidrückständen betrauten Behörden nicht ausreichend koordiniert und nicht ausreichend intensiv. PAN fordert daher die Behörden auf, endlich Hand in Hand zu arbeiten und zur Reduktion der illegalen Anwendungen alle Möglichkeiten der Lokalisierung, Identifizierung und der Lösung des Problems zu nutzen.

Dass es generell an Überwachung und Verfolgung im Bereich der Vermarktung, Anwendung und Entsorgung von Pestiziden mangelt, zeigte jüngst auch die Aktion von Greenpeace, im Rahmen derer in Süddeutschland verdeckt problemlos illegale Pestizide gekauft werden konnten.

(Carina Weber)

(aus: PAN Germany Pestizid-Brief November / Dezember 2006)

Bezug der Studie "Pestizid-Rückstände in Lebensmitteln - Spiegel illegaler Anwendungen", Pestizid Aktions-Netzwerk e. V. (PAN Germany), Hamburg: Als download von der PAN Germany Homepage www.pan-germany.org oder als gedruckte Broschüre über die PAN Germany Geschäftsstelle in Hamburg.

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