jump directly to content.
Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

Quer Menue

Kommission macht Vorschlag zum "Guten chemischen Zustand" von Gewässern

01.07.2006, PAN Germany, Sabrina Schackmann

Die Europäische Kommission hat am 17. Juli 2006 ihren lang erwarteten Vorschlag für eine Tochterrichtlinie der Wasserrahmen-Richtlinie veröffentlicht. In dieser wurde nun die endgültige Zuordnung von 33 Stoffen auf der Liste von prioritären und prioritären gefährlichen Stoffen bekannt gegeben. Zusätzlich wurden Umweltqualitätsnormen festgelegt, die der Harmonisierung nationaler Qualitätsstandards dienen sollen.

Mit Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahr 2000 wurde eine der wichtigsten Gesetzgebungen zum Schutz europäischer Gewässer verabschiedet. Ein wichtiges Ziel der WRRL ist, einen guten chemischen und ökologischen Zustand in Gewässern zu erreichen. Einer weiteren Verschlechterung des Gewässerzustands soll vorgebeugt und zusätzlich die Qualität der aquatischen Umwelt und angrenzender Feuchtgebiete verbessert werden. Zur Erreichung dieser Ziele schlug die Kommission die Erfassung von insgesamt 33 prioritären Stoffen vor. 11 dieser prioritären Stoffe wurden als prioritäre gefährliche Stoffe eingestuft, die innerhalb von 20 Jahren nach Annahme der Kommissionsvorschläge durch das EU-Parlament und den Rat der EU aus aquatischen Ökosystemen verschwunden sein sollen.

Mit der Veröffentlichung des Vorschlags zu einer Richtlinie über Umweltqualitätsnormen als Instrument der WRRL legt die Europäische Kommission nun EU-weit gültige Qualitätsstandards für diese 33 umweltgefährlichen Stoffe in europäischen Gewässern fest. Bislang wurden noch keine einheitlichen EU Standards für prioritäre Stoffe festgelegt. Deshalb weichen die nationalen Umweltqualitätsnormen (EQS) innerhalb der EU stark voneinander ab.

Ziel der Liste ist, den Eintrag von prioritären Stoffen auf das Niveau von Umweltqualitätsnormen zu reduzieren und gemäß Artikel 16 (1) der WRRL die Einleitungen, Emissionen und Verluste von prioritären gefährlichen Stoffen in europäische Gewässer zu beenden. Bei 14 der 33 Stoffe war jedoch bis jetzt noch keine endgültige Entscheidung bezüglich ihrer Gefahreneinstufung erfolgt, weshalb diese nochmals überprüft werden musste.

Die Entscheidung über die Zuordnung dieser Stoffe wurde nun mit mehrjähriger Verspätung durch die Veröffentlichung des endgültigen Entwurfs der Richtlinie zu Umweltqualitätsnormen bekannt gegeben. Fast alle nochmals überprüften Stoffe sind krebserregend oder haben möglicherweise eine krebserregende Wirkung. Auch stehen viele dieser Stoffe unter dem Verdacht, das Hormonsystem zu beeinflussen, oder sie können ins Grundwasser gelangen. Dennoch wurden nur 2 der 14 geprüften Stoffe, Anthracen und Endosulfan, in die Liste der prioritären gefährlichen Stoffe aufgenommen.

Ein weiteres Anliegen der vorgeschlagenen Richtlinie ist die Festlegung von Umweltqualitätsnormen, also von durch die EU festgelegten Höchstwerten, die nicht überschritten werden dürfen. Problematisch ist aus Sicht von PAN die Datendarstellung und Datenbewertung.

So werden im Richtlinienvorschlag pro Stoff in der Regel zwei Höchstwerte vorgegeben, zum einen jährliche Durchschnittswerte, die zum Schutz vor langfristigen Expositionen nicht überschritten werden sollen, und zweitens, hinsichtlich des Schutzes vor akuten Effekten, maximal erlaubte Spitzenkonzentrationen. In Deutschland wurden bereits über mehrere Jahre solche Standards für 38 Pestizide durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) als so genannte Zielvorgaben festgelegt, unter anderem für aquatische Lebensgemeinschaften. Sie bilden die Konzentration ab, bei der keine längerfristigen nachteiligen Effekte zu erwarten sind. Veröffentlicht wird die Anzahl der Messstellen, an denen Überschreitungen der Zielvorgaben für ein bestimmtes Pestizid im Untersuchungszeitraum festgestellt wurden. Die LAWA-Zielvorgaben beziehen sich nicht auf Jahresmittelwerte, und die Akzeptanz von kurzfristigen Spitzenkonzentrationen ist ebenso wenig in ihrem Konzept enthalten. Gerade in Bezug auf Pestizide ist dieser Bewertungsansatz vorzuziehen, da in der Regel der Pestizideintrag in Gewässer starken saisonalen Schwankungen unterliegt.

Im Vergleich dazu setzt der EU-Vorschlag geringere Schutzstandards für die chronische Exposition, und das Akzeptieren von Spitzenkonzentrationen setzt den Standard weiter herab.

Während in Deutschland die LAWA beispielsweise für Diuron einen Maximalwert von 0,05 µg/l zugelassen hat, liegt dieser Wert nun nach neuen EU-Vorgaben bei 0,2 µg/l. Kurzzeitige Spitzenwerte von 1,8 µg/l sind ebenfalls erlaubt. Auch bei Simazin liegen die europäischen Umweltqualitätsnormen mit 1 µg/l für die Langzeitexposition und 4 µg/l für Kurzzeitbelastungen weitaus höher als die von der LAWA festgelegten Zielvorgaben von 0,1 µg/l. Endosulfan, welches nun zu den prioritären gefährlichen Stoffen zählt, hat mit 0,005 µg/l im Vergleich zu den LAWA-Zielvorgaben zwar die gleichen Qualitätsstandards für langzeitige Expositionen, Spitzen-Konzentrationen von 0,1 µg/l sind aber durchaus zulässig.

Diese Beispiele zeigen, dass zumindest in Deutschland die Qualitätsstandards für Binnengewässer durch die neue Richtlinie teilweise verringert werden. Auch im Vergleich zum "Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nord-Ost-Atlantiks" (OSPAR-Konvention) bleibt die WRRL weit hinter dessen Umweltqualitätsnormen zurück.

(Sabrina Schackmann)

(aus: PAN Germany Pestizid-Brief Juli / August 2006)

Der Vorschlag für eine Richtlinie über Umweltqualitätsnormen kann auf der Homepage der europäischen Kommission unter http://ec. europa.eu/environment/water/water-dangersub/pdf/com_2006_397_en.pdf heruntergeladen werden.

Weitere Hinweise zur Wasserrahmenrichtlinie und zum OSPAR Abkommen finden Sie unter http://www.wrrl-info.de

© 2018 PAN Germany Seitenanfang PAN Germany, validieren