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BVL erlaubt erneut extrem giftiges Pestizid

04.04.2006, PAN Germany Presse-Information

Auf der Grundlage einer zweifelhaften Auslegung der "Gefahr im Verzuge"-Regelung erlaubt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weiterhin die Anwendung eines hochgiftigen Pestizids.

Das Unkrautvernichtungsmittel Linuron ist als krebsverdächtig, reproduktionstoxisch, hormonell wirksam und stark wassergefährdend eingestuft. Dieser Problemstoff ist für die Anwendung in der deutschen Landwirtschaft eigentlich nicht zugelassen. Er kann nur eingesetzt werden, wenn das BVL eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Das geschieht regelmäßig jedes Jahr. Unter Ausnutzung der "Gefahr im Verzuge"-Regelung des Pflanzenschutzgesetzes erlaubt das BVL bereits seit 2003 alljährlich zum April die Anwendung dieses extrem gefährlichen Unkrautvernichtungsmittels im Möhren- und Porreeanbau. Im Jahr 2003 wurden in Deutschland 1-2,5 Tonnen angewandt, im Jahr 2004 waren es bereits 2,5-10 Tonnen. Es muss davon ausgegangen werden, dass ein bedeutsamer Anteil der Anbauflächen dieser Gemüsesorten mit Linuron behandelt wird.

Carina Weber, Geschäftsführerin von PAN: "Die Ausnahmeregelung des Pflanzenschutzgesetzes sollte nur bei tatsächlicher und unvorhersehbarer "Gefahr im Verzug" angewendet werden. Eine jährlich regelmäßig erneuerte Ausnahmegenehmigung kann jedoch nicht als "Gefahr im Verzug" gewertet werden. Das Bundesamt tut so, als ob es keine Alternativen gegen Unkräuter im Gemüseanbau geben würde. Das ist falsch. Biobauern produzieren Möhren und Porree ohne gefährliche Pestizide. Hier wird die Gesundheit der Anwender und der Umwelt riskiert, nur um etwas billiger als die Konkurrenz im Bioanbau zu sein. Die volkswirtschaftlichen Kosten tragen dann wir alle."

Weitere Informationen:
Carina Weber, Tel. 040-399 19 10-23, E-Mail: carina.weber@ pan-germany.org

Hintergrundinformationen:
"Die Gefahr im Verzuge-Regelung: Betrachtungen eines brisanten Themas", PAN Germany.
(Enthält Stellungnahmen von behördlicher und wissenschaftlicher Seite und ist auf der PAN Germany-Homepage verfügbar unter:
http://www.pan-germany.org/info/anwendung/ gefahr_im_verzug.htm.)

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