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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Stockholm Konvention in Kraft - alles gut?

14.05.2004, PAN Germany Presse-Information

Zum Inkrafttreten der Stockholm Konvention am 17. Mai 2004 fordert PAN Germany umfangreiche Verbesserungen der Pestizidgesetzgebung und mehr Transparenz beim Pestizidexport.

Endlich, nach drei Jahren und der notwendigen 50. Ratifizierung tritt am 17. Mai 2004 die Stockholm Konvention (Stockholm Convention on Persistant Organic Pollutants, kurz POPs Konvention) in Kraft. Dieses international verbindliche Übereinkommen regelt das weltweite Verbot und die sichere Entsorgung von zunächst zwölf extrem gefährlichen Dauergiften, vor allem Pestiziden.


POPs zeichnen sich durch eine globale Verbreitung bis in die arktischen Regionen aus. Sie sind sehr langlebig, reichern sich in der Nahrungskette an und werden in fettreichen Organen wie dem Gehirn oder auch in der Muttermilch gespeichert.


PAN Germany begrüßt das Inkrafttreten der POPs Konvention. Dennoch muss kritisch angemerkt werden, dass die Politik nach dem ersten Nachweis von Umweltbelastungen durch DDT in den 50er-Jahren oder PCB in den 60er-Jahren gut 40 Jahre gebraucht hat, um angemessen auf diese globale Gefährdung zu reagieren. Zudem stellen die zwölf gelisteten Stoffe erst einen Anfang dar.


"Aus diesen Fehlern muss gelernt werden. Es sollten in der Politik und in der Gesetzgebung Strategien entwickelt werden, die frühzeitig ein genaueres Bild der Risiken durch Pestizide ermöglichen. Nur so kann der vielzitierte "vorsorgliche" Umwelt- und Gesundheitsschutz erreicht werden" sagt Carina Weber von PAN Germany.


PAN Germany fordert die Einführung eines Substitutionsprinzips, bei dem über eine vergleichende Bewertung gefährliche durch weniger gefährliche Wirkstoffe oder nicht-chemische Alternativverfahren ersetzt werden. Bei den Bioziden (Schädlingsbekämpfungsmittel im Haus, Desinfektionsmittel, etc.) ist dies zumindest hinsichtlich des Vergleichs von Wirkstoffen möglich. Es wäre ein großer Schritt zu mehr Vorsorge, wenn dieses wichtige Prinzip der Substitution generell bei Pestiziden im Pflanzenschutz und bei anderen gefährlichen Chemikalien Anwendung finden würde.


Bei der Zulassung von neuen Stoffen und Produkten muss berücksichtigt werden, ob die POPs-Eigenschaften ausgeschlossen werden können. Aspekte wie z.B. Langlebigkeit, Anreicherung in der Umwelt, Verursachung von Krebs oder hormonähnliche Wirkungen müssen dazu führen, dass ein Stoff gar nicht erst zugelassen wird.


Zudem muss im Sinne einer verantwortungsvollen und am Nachhaltigkeitsgedanken orientierten Politik deutlich mehr Transparenz geschaffen werden. So sind öffentlich zugängliche Daten des Pestizidmarktes grundlegend. Es muss bekannt sein, welche Stoffe in welchen Mengen wohin gelangen. Dies gilt speziell bei Pestizidexporten in Entwicklungsländer, wo die Gesundheits- und Umweltschäden besonders verheerende Ausmaße annehmen. PAN Germany fordert daher einen gläsernen Pestizidexport (siehe dazu auch die neue Veröffentlichung "Für einen gläsernen Pestizidexport" von PAN Germany und BROT FÜR DIE WELT unter www.pan-germany.org).


Weitere Informationen: Carina Weber, Tel. 040-3991910-23 (carina.weber@pan-germany.org)

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