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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Parkinson'sche Erkrankung eines Landwirts durch Pestizide als Berufskrankheit anerkannt

01.05.2003, Hildebrand Mehrgardt

Die Anerkennung von Berufskrankheiten ist bereits bei Erkrankungen durch einzelne, sogenannte Listenstoffe wegen oft schwer nachzuweisender Exposition und Dauer der Exposition mit großen Schwierigkeiten für den Kläger verbunden, so dass nicht selten trotz erheblichen Verdachtes der Verursachung einer Berufskrankheit durch am Arbeitsplatz vorhandene Schadstoffe selbst beim Vorliegen oft typischer Erkrankungen dem beruflich Erkrankten die Anerkennung der Berufskrankheit versagt bleibt. Besondere Schwierigkeiten treten dann auf, wenn, wie leider in vielen Berufen, Belastungsszenarien vorliegen, die sich über einen sehr langen Zeitraum mit den unterschiedlichsten Wirk- und Schadstoffen darstellen. Neben Malern und Lackierern und ggf. Kfz-Mechanikern stoßen v.a. Landarbeiter, Landwirte, Gärtner und ähnliche Berufe auf sehr große Schwierigkeiten, ihre offenkundig im Berufsleben erworbene Erkrankung als Berufskrankheit mit der Folge einer Verletztenrente anerkannt zu bekommen. Selbst bei nachgewiesener Exposition gegenüber krebserzeugenden Chemikalien bedeutet eine eingetretene Tumorerkrankung nicht von vornherein die Anerkennung einer Berufskrankheit. Noch seltener gelingt der Nachweis, wenn die eingetretene Erkrankung das periphere und insbesondere zentrale Nervensystem betrifft. Nach wie vor verursachen v.a. Pestizide, dabei insbesondere chlorierte Kohlenwasserstoffe, Carbamate, Phosphorsäureester, aber auch Pyrethroide und andere moderne biozide Wirkstoffe, zuallererst Schäden am Nervensystem. Da Veränderungen des Nervensystems auch zahlreiche außerberufliche Ursachen haben können, führen die unüberwindbar erscheinenden Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Anerkennung von Berufskrankheiten meist dazu, dass derartige Verfahren nur selten durchgeführt werden - noch seltener wird die Anerkennung einer Berufskrankheit ausgesprochen.

Folge ist, dass in der Öffentlichkeit, aber auch unter den betroffenen Arbeitnehmern, der Eindruck entsteht, als seien die bestehenden Gefahren nur mit einem geringen Risiko verbunden, mit der weiteren Folge, dass kritische und gefährliche Arbeitsstoffe weiterhin bedenkenlos hergestellt, vertrieben und angewandt werden. Ergebnis der nur geringen Zahl anerkannter Berufskrankheiten ist, dass die dringend gebotene Prävention auch von Seiten der Berufsgenossenschaften nur schleppend betrieben wird.

Deshalb ist die nunmehr in zweiter Instanz vor dem Landessozialgericht erfolgte Anerkennung einer Berufskrankheit im Zusammenhang mit der Anwendung von Pestiziden in der Landwirtschaft von erheblicher Bedeutung. Der Kläger war als Landwirt über Jahrzehnte typischen Pestizidgemischen gegenüber exponiert und vor einigen Jahren an Parkinson erkrankt. Die zuständige landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft wie auch das erstinstanzliche Gericht lehnten die Anerkennung einer Berufskrankheit trotz bekannter zahlreicher anderslautender Studien und eines sich aufdrängenden Kausalzusammenhanges mit der Begründung ab, die Parkinson'sche Erkrankung könne ebenso wie jede andere Erkrankung des zentralen Nervensystems auch durch außerberufliche Faktoren verursacht sein. Nachdem zwei qualifizierte Gutachter - ein Gutachter war vom Kläger selbst ausgesucht wurden, der andere war vom Landessozialgericht bestellt worden - umfassend und widerspruchsfrei den erforderlichen Zusammenhang zwischen Exposition und beim Kläger eingetretener Erkrankung nachgewiesen hatten, sah sich die verklagte Berufsgenossenschaft gezwungen, die Berufskrankheit anzuerkennen.

Dieses Anerkenntnis ist gleichbedeutend mit einem obsiegenden Urteil. Bei der Parkinson'schen Erkrankung können verschiedene schädigende Vorgänge zu einem zunehmenden Zelluntergang des Zentralen Nervensystems führen. Erst wenn ein bestimmtes Ausmaß der Zelldegeneration erreicht ist, wird die Erkrankung manifest, d. h. der toxische Prozess, verursacht durch zahlreiche Pestizide, kann sich über viele Jahre hin erstrecken und verläuft in dieser Zeit stumm. Besonders gefährliche Wirkstoffe aus dem Bereich der Landwirtschaft sind stark neurotoxisch wirkende Chemikalien, zu denen neben 2,4 D v.a. Lindan gehört. Würden Berufskrankheiten im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pestiziden entsprechend dem heutigen hervorragenden Wissensstand sachgerecht geprüft, führte dies nicht nur zur Anerkennung zahlreicher berufsbedingter Erkrankungen, sondern bedeutete für eine große Zahl ZNS-Verletzter zumindest einen geringen Ausgleich für die oft schwer erträglichen hirnorganischen Dauerschäden. Zudem würde die daraus abzuleitende Prävention weltweit viel unnötiges menschliches Leid ersparen. Auch der Verbraucherschutz würde profitieren.

Hildebrand Mehrgardt, Rechtsanwalt

(Aus: PAN Germany Pestizid-Brief Mai/Juni 2003)

Anmerkung: Das Urteil wurde in zweiter Instanz vor dem Landesgericht Mainz (Az. L 2 U 260/00) gefällt.

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