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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Weitere Pestizide für die PIC-Liste nominiert

01.11.2001, Carina Weber

Zwei weitere Pestizidwirkstoffe und zwei gefährliche Pestizidformulierungen wurden für die Aufnahme in den Anhang 1 der Rotterdam Konvention (auch PIC Konvention genannt) nominiert. Die Rotterdam Konvention regelt den internationalen Handel mit bestimmten gefährlichen Chemikalien.

Im Einzelnen handelt es sich um den Wirkstoff DNOC mit insektizider, akarizider und herbizider Wirkung sowie um das Herbizid Dinoterb. Als Pestizidprodukte wurden die Saatgutbehandlungsmittel Granox TBC und Spinoc T nominiert. Beide Produkte enthalten Thiram (15%) und Benomyl (7%) sowie Carbofuran (15%). Antragsteller für die Prüfung zur Aufnahme in den Anhang 1 der Rotterdam Konvention war das Land Senegal; diese Produkte seien unter den im Lande herrschenden Anwendungsbedingungen nicht sicher einsetzbar. Bisher enthält die PIC-Liste 19 Wirkstoffe und 5 spezifische Pestizidformulierungen (Produkte).

Das PIC-Verfahren, wie es in der Rotterdam Konvention 1998 festgeschrieben wurde, ist bisher noch nicht verbindlich. Bis zum Inkrafttreten wird es auf der Grundlage einer Übergangsregelung durchgeführt. Erst wenn 50 Ratifizierungen vorliegen, wird die Konvention verbindlich. Bisher haben (Stand: 14.11.2001) 80 Staaten die Konvention unterzeichnet. 17 Staaten haben bisher ihre Ratifizierungsurkunde hinterlegt. Im Einzelnen handelt es sich um Bulgarien, die Tschechische Republik, El Salvador, Deutschland, Guinea, Ungarn, Kirgistan, Mongolei, Niederlande, Nigeria, Norwegen, Oman, Panama, Saudi Arabien, Senegal, Slovenien, Surinam.

(Carina Weber)


(Aus: Pestizid-Brief November/Dezember 2001)

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