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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Rotterdam Konvention ab dem 24. Februar 2004 in Kraft

01.01.2004, Carina Weber

Am 26. November 2003 hinterlegte die Regierung von Armenien in Genf, im Sekretariat der Rotterdam Konvention, ihre Ratifizierungsurkunde für die Rotterdam Konvention. Damit war an diesem Tag die Voraussetzung für das Inkrafttreten der auch unter dem Stichwort "PIC" bekannten Konvention erfüllt, wonach 50 Staaten die Konvention ratifiziert haben müssen, bevor sie wirksam wird. Die Konvention tritt 90 Tage nach Hinterlegung der 50. Ratifizierung in Kraft – und damit am 24. Februar 2004. Die erste Vertragsstaatenkonferenz der Rotterdam Konvention ist für den 20. bis 24. September 2004 in Genf vorgesehen.

PIC steht für Prior Informed Consent und bezeichnet ein Verfahren der gegenseitigen Information im internationalen Handel mit bestimmten gefährlichen Chemikalien und Pestiziden. Die Rotterdam Konvention regelt detailliert, wie der PIC funktioniert und welche Chemikalien und Pestizide der Konvention nach welchem Verfahren unterworfen werden.

Seit seiner Gründung hat das internationale PAN auf eine verbindliche Regelung zur gegenseitigen Information im internationalen Handel mit gefährlichen Pestiziden hingearbeitet. Zu jener Zeit hatten nur wenige Entwicklungsländer rechtliche Regelungen für den Umgang mit Pestiziden verabschiedet, und kaum ein Entwicklungsland wusste, welche Pestizide ins Land importiert wurden. Nachdem das internationale PAN Anfang der 1980er Jahre gleich nach seiner Gründung ein PIC-Verfahren vorgeschlagen hatte, wurde es 1989 in den internationalen Verhaltenskodex für das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln der FAO aufgenommen. Da die Einhaltung des FAO Kodex jedoch freiwillig war (und immer noch ist), setzte sich PAN weiterhin für rechtlich verbindliche Regelungen ein. Auf der Grundlage der Beschlüsse der Weltumweltkonferenz in Rio 1992 wurde dann an einer verbindlichen Regelung für das PIC-Verfahren gearbeitet.

Mit diesem Verfahren ist es Ländern erstmalig möglich, zumindest für die PIC-Pestizide an einem Frühwarnsystem teilzunehmen. Zuvor war nur mit hohem Aufwand erfahrbar, welche Chemikalien wo aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes verboten oder streng in der Anwendung beschränkt wurden.

Bereits vor dem Inkrafttreten der PIC Konvention wurde das PIC-Verfahren in seiner freiwilligen Form an den Konventionstext angepasst und durchgeführt. So wurde zwischenzeitlich auch die Aufnahme weiterer Chemikalien und Pestizide in das nun verbindliche PIC-Verfahren vorbereitet. Als neue Pestizide für das PIC-Verfahren nominierte das sogenannte Inter-Governmental Negotiating Committee (INC), das Beschlüsse der Vertragsstaatenkonferenz vorbereitet, jüngst das Pestizid DNOC sowie bestimmte Handelsprodukte mit dem Wirkstoff Benomyl.

(Carina Weber)

Die FAO unterhält eine Homepage zur Rotterdam Konvention unter http://www.pic.int. Deutschsprachige Informationen über die PIC Konvention sind der folgenden PAN Germany-Broschüre zu entnehmen: "Die Rotterdam Konvention (PIC Konvention)", PAN Germany, Hamburg 2002. Sie kann in der PAN Germany-Geschäftsstelle bestellt werden (2,60 € plus Porto), und sie ist auch unter Downloads auf der PAN Germany-Homepage (http://www.pan-germany.org) verfügbar.

(Aus: Pestizid-Brief Januar/Februar 2004)

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