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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Wann Sind Pestizide unentbehrlich?

01.01.2003, Susanne Smolka

Laut der EU-Richtlinie 91/414 dürfen zukünftig nur solche Wirkstoffe in Pestizidprodukten verwendet werden, die zuvor einem Bewertungsverfahren unterzogen und in den Anhang I der Richtlinie, der sogenannten "Positivliste", aufgenommen wurden. Nach Ablauf der Übergangsfrist werden im Juli dieses Jahres 320 Pestizidwirkstoffe in der EU vom Markt genommen, die von den Herstellern nicht für die Überprüfung angemeldet wurden. Für weitere 49 Wirkstoffe hat die EU-Kommission allerdings Ausnahmeregelungen vorgeschlagen. Obwohl eine aktuelle Risikobewertung von den Herstellern nicht erbracht und die Stoffe nicht in Anhang I aufgenommen werden, sollen sie weiterhin, zumindest bis Juni 2007, eingesetzt werden dürfen (Anhang II der Richtlinie).

Die EU-Kommission will damit der Befürchtung entgegentreten, dass zukünftig die landwirtschaftliche Produktion, insbesondere von kleineren Sonderkulturen, beim Wegfallen dieser Wirkstoffe nicht mehr gewährleistet werden kann. Unter dem Begriff des "essential use" werden diese Pestizide als zur Zeit unentbehrlich bewertet. Die jeweiligen Ausnahmeregelungen beschränken sich sowohl auf einzelne Anbaukulturen als auch auf die einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Beispielsweise dürfen in Großbritannien 14, in Spanien 13 und in Frankreich 10 der 49 Wirkstoffe eingesetzt werden, während in Deutschland oder Dänemark nur jeweils vier Wirkstoffe als "essenziell" notwendig erachtet werden.

In Deutschland sind dies der Wachstumsregler Dikegulac (Zierpflanzenbau unter Glas), das Herbizid Metobromuron (Salat, Bohnen, Tabak) sowie die Insektizide Terbufos (Zucker- und Futterrüben) und Chlorfenvinphos (Gurken, Kohl, Karotten, Radieschen, Sellerie und Zwiebeln).

Die EU-Kommission knüpft an die Ausnahmeregelung Bedingungen. So müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass 1) die weitere Anwendung keine gefährlichen Effekte auf die Gesundheit von Mensch und Tier bzw. keine unakzeptablen Beeinflussungen auf die Umwelt hat, 2) alle geeigneten Maßnahmen zur Risikominimierung festgelegt werden, 3) die Produkte nach dem 31. Dezember 2003 entsprechend ihrer Anwendungsbeschränkung neu gekennzeichnet werden und dass 4) die Mitgliedstaaten ernsthaft nach Alternativen suchen.

Mit Blick auf die deutsche Situation scheint besonders die sehr hohe akute Toxizität der Insektizide Terbufos und Chlorfenvinphos problematisch. Die beiden Organophosphate werden von der Weltgesundheitsorganisation als extrem bzw. hoch gefährlich eingestuft (WHO-Klassifizierung Ia bzw. Ib). Zudem wurde Chlorfenvinphos im Grundwasser sowie in deutschen pflanzlichen Lebensmitteln nachgewiesen. (vgl. PAN Germany-Studie "From Law to Field").

Auch hinsichtlich der fehlenden Alternativen muss die Ausnahmeregelung kritisch hinterfragt werden. Schließlich werden die meisten der betroffenen Kulturen auch im Bioanbau, ohne die genannten synthetischen Wirkstoffe, produziert. In der konventionellen Landwirtschaft stehen, mit Ausnahme des Wachstumsreglers, für die meisten Kulturen und Schädlinge eine Reihe anderer chemischer Herbizide oder Insektizide zur Verfügung, obgleich diese nicht in jedem Falle unbedenklicher sind.

Warum gerade diese Stoffe weiterhin bei uns eingesetzt werden dürfen, ist daher nicht nachvollziehbar. Und es kann erwartet werden, dass sich dieses Problem in anderen Mitgliedstaaten mit anderen Wirkstoffen ebenfalls zeigt.

PAN Germany plädiert seit langem für das weltweite Verbot von Pestiziden mit der WHO-Gefährdungsklasse Ia und Ib und hält daher einen weiteren Einsatz von Terbufos und Chlorfenvinphos auch unter diesen Beschränkungen für nicht akzeptabel.

(Aus: Pestizid-Brief Januar/Februar 2003)

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