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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Zukünftig Beschränkungen des Einsatzes von Chlorpyrifos?

01.01.2001, PAN Germany

In einer schriftlichen Anfrage ging Hiltrud Breyer, Mitglied des EU-Parlaments, der Frage nach, ob es auch in Europa Bestrebungen gibt, den Einsatz von Chlorpyrifos zu beschränken. Wir dokumentieren die Anfrage und die Antwort des Verbraucherschutz-Kommissars Byrne im Namen der Kommission vom 15.11.2000.

"Das in der EU zugelassene Insektenvernichtungsmittel Chlorpyrifos wird in den USA in seiner Anwendung stark eingeschränkt. Im Haus- und Gartenbereich und u.a. auch in Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern sollen Produkte, die den Wirkstoff Chlorpyrifos enthalten, bis Ende 2001 nicht mehr angewendet werden.

  1. Ist der Kommission bekannt, dass das Pestizid laut einer Studie der US-Umweltbehörde EPA zu jenen Chemikalien zählt, die ein übermäßiges Risiko für die menschliche Gesundheit bedeuten?
    Kommission: Die Kommission weiß, dass in den Vereinigten Staaten Studien über Chlorpyrifos durchgeführt wurden; sie hat Kopien der amerikanischen Risikobewertungen erhalten und diese mit den amerikanischen Behörden erörtert.
  1. Von dem Verbot des Insektizids Chlorpyrifos sind in den USA über 800 einzelne Produkte betroffen. Ist die Kommission darüber informiert, welche in der EU zugelassenen Produkte Chlorpyrifos enthalten? Wenn ja, kann die Kommission auflisten, um welche Produkte es sich dabei handelt?
  2. Kommission: Die Kommission baut derzeit eine Datenbank auf, in der alle Informationen über die in den Mitgliedstaaten zugelassenen Pflanzenschutzmittel gesammelt werden sollen. Damit das System funktionieren kann, müssen die Mitgliedstaaten ihre elektronischen Schnittstellen noch entwickeln. Die einschlägigen Informationen sind jedoch in den einzelnen Mitgliedstaaten verfügbar.
  1. Ist der Kommission bekannt, dass es Alternativen gibt? Auf welche Weise fördert die Kommission den Ersatz von Chlorpyrifos?
  2. Kommission: Die Kommission verfügt über kein spezielles Programm zur Förderung von Chlorpyrifos-Alternativen. Im Rahmen der von der Kommission finanzierten Forschungsprogramme können jedoch Vorschläge für den Integrierten Pflanzenschutz gefördert werden.
  1. Wann gedenkt die Kommission dem Vorbild der USA zu folgen und die Anwendung von Chlorpyrifos in der EU zu beschränken und somit dem Vorsorgeprinzip gerecht zu werden?
    Kommission: Das Pflanzenschutzmittel Chlorpyrifos wird derzeit im Rahmen des ersten Programms zur Überprüfung der im Handel befindlichen Wirkstoffe gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3600/92 der Kommission vom 11.12.1992 mit Durchführungsbestimmungen für die erste Stufe des Arbeitsprogramms gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (ABl. L 366 vom 15.12.1992) bewertet. Mit dieser Bewertung soll festgestellt werden, ob der Wirkstoff in eine Positivliste von Stoffen (Anhang I zur Richtlinie 91/414/EWG der Kommission über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (ABl. L 230 vom 19.8.1991)) aufgenommen werden kann, die in der Gemeinschaft in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden dürfen. Die Verordnung schreibt vor, dass die Antragsteller alle in der Richtlinie vorgeschriebenen Informationen übermitteln. Hierzu gehören auch Informationen über die Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren und auf die Umwelt. Die Informationen mussten bis 30. April 1995 an den Bericht erstattenden Mitgliedstaat (für Chlorpyrifos Spanien) übermittelt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten alle Interessierten technische oder wissenschaftliche Informationen über mögliche gefährliche Auswirkungen des Wirkstoffs oder seiner Rückstände auf die Gesundheit von Menschen und Tieren und auf die Umwelt einreichen. Der Bericht erstattende Mitgliedstaat hat alle zu Chlorpyrifos eingereichten Informationen geprüft und einen Entwurf des Bewertungsberichts erstellt, der am 7. Mai 1999 der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten vorgelegt wurde.
    Gemäß den in der Verordnung festgelegten Verfahren wurde der Bericht unverzüglich zur Überprüfung an Fachleute (Beurteilung durch eine Peer-Group) aus fünf Mitgliedstaaten geschickt, die alle für die menschliche Gesundheit und die Sicherheit der Umwelt relevanten Aspekte ausführlich untersuchen sollten. Der Bericht und die Ergebnisse der Beurteilung von Chlorpyrifos durch die Peer-Group wurden von den Mitgliedstaaten auf der Sitzung der für Bewertung zuständigen Arbeitsgruppe des Ständigen Ausschusses für Pflanzenschutz im Juli 2000 erörtert. Dabei wurde der Bedarf an einigen Daten ermittelt, über den Ende Oktober 2000 auf einer Sitzung mit dem Antragsteller, dem Bericht erstattenden Mitgliedstaat und der Kommission diskutiert wurde. Der Ständige Ausschuss für Pflanzenschutz wird über das Ergebnis dieser Sitzung unterrichtet. Je nach Ausgang dieser Diskussion wird der Ständige Ausschuss für Pflanzenschutz zu gehöriger Zeit konsultiert."

(Aus: Pestizid-Brief Januar/Februar 2001)

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