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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Nie wieder Atrazin und Simazin

01.11.2003, Susanne Smolka

Lange hat es gedauert, aber jetzt hat der Umweltschutz offensichtlich doch gegen die Interessen der Industrie- und Landwirtschaftslobby obsiegt. Der europäische Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCFCAH) votierte auf seiner Sitzung im Oktober gegen die Aufnahme der Herbizide Atrazin und Simazin in den Annex I der Pestizid-Zulassungs-Richtlinie 91/414. Nun fehlt noch die endgültige politische Entscheidung der EU Kommission, dann dürfen diese Wirkstoffe nicht mehr in Pestizid-Handelsprodukten in der Europäischen Union enthalten sein.

Gegenüber der Zeitschrift Agrow begründete ein EU-Offizieller die Entscheidung mit dem Risiko für das Grundwasser in "zu vielen" Regionen.¹ Leider trifft dies auch immer noch für das deutsche Grundwasser zu, obwohl Atrazin bereits seit 1991 verboten und Simazin, zuvor mit einer Wasserschutz-Auflage versehen, seit 2000 nicht mehr zugelassen ist. Die aktuellen Daten zu Pestizidfunden im Grundwasser im Jahr 2001 verdeutlichen die lang anhaltende Kontamination mit diesen Stoffen. Atrazin und der Metabolit (Abbauprodukt) Desethylatrazin belegen immer noch die ersten beiden Plätze der am häufigsten nachgewiesenen und am häufigsten den Trinkwassergrenzwert von 0,1 g/l überschreitenden Pestizide. Simazin belegt Rang sieben und ist im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren sogar noch um einen Platz hochgerutscht.²

Die Kontaminationen der Oberflächengewässer sind zwar rückläufig, aber immer noch erheblich. Als Ursache der Atrazinbelastung werden auch Einträge über die Flüsse aus den Nachbarstaaten Frankreich und Tschechien genannt.³ Hier zeigt sich die europäische Dimension von Umweltbelastungen sehr deutlich, ebenso wie beim wohl nicht zu verleugnenden illegalen Handel.

Der Europäische Verband der Wasserwerke forderte bereits 2001 nachdrücklich restriktive Maßnahmen für die bedeutendsten der die Trinkwasserversorgung gefährdenden Pestizide. Neben Atrazin und Simazin werden u.a. auch Diuron und Isoproturon genannt. Diese vier Wirkstoffe stehen auch auf der Prioritätenliste der Wasserrahmen-Richtlinie (WRL) und werden z.Z. daraufhin geprüft, ob sie als prioritär gefährlich einzustufen sind. Obwohl sich zumindest im Falle Atrazin in den letzten Jahren immer mehr EU-Staaten gegen den Einsatz ausgesprochen hatten, zuletzt Frankreich mit dem Anwendungsverbot ab 2003, war es nicht sicher, welche Entscheidungen die EU bei Atrazin und Simazin treffen wird. Isoproturon ist schließlich in Annex 1 der Richtlinie 91/414 aufgenommen worden, obwohl es wie Atrazin und Simazin auf der Prioritätenliste der WRL steht.

¹ Agrow (2003): Atrazine and simazine use to end in EU. Nr. 434, 17. Oktober 2003, S.6
² Umwelt (2003): Pflanzenschutzmittel im Grundwasser. Nr. 10, 2003, S. 564-565
³ BMU (2001): Wasserwirtschaft in Deutschland. Teil 2: Gewässergüte oberirdischer Binnengewässer, S. 52

(Aus: Pestizid-Brief November/Dezember 2003)

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