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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Schlagspezifische Dokumentation des Pestizideinsatzes

01.05.2001, Lars Neumeister

Ein Entwurf des Bundesnaturschutz-Neuregelungsesetzes (BNatSchNeuregG)¹ liegt vor. Darin ist nunmehr die ordnungsgemäße Landwirtschaft definiert. Hierzu zählt jetzt endlich auch die Anforderung an Landwirtinnen und Landwirte, zu dokumentieren, welche Pestizide auf welchem Schlag eingesetzt wurden.

In § 5 Absatz 3 des Gesetzes heißt es:
(3)"Die Landwirtschaft hat neben den Anforderungen, die sich aus den für die Landwirtschaft geltenden Vorschriften und § 17 Absatz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes ergeben, insbesondere die folgenden Grundsätze der guten fachlichen Praxis zu beachten.

Bei der landwirtschaftlichen Nutzung muss die Bewirtschaftung standortangepasst erfolgen. In diesem Rahmen (...)

6. ist eine schlagspezifische Dokumentation über den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln zu führen."

Damit wird eine Dokumentation des Pflanzenschutzmitteleinsatzes, wie sie auch in der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz² empfohlen wird, Pflicht.

PAN Germany setzt sich schon lange für eine schlagspezifische Dokumentation des Pestizideinsatzes ein und entwickelt derzeit ein System zur einheitlichen Erfassung von Pestizidanwendungen in der Europäischen Union. Die ersten Resultate zeigen, dass eine schlagspezifische Dokumentation in einigen EU-Ländern bereits Verpflichtung ist. Manche Länder gehen viel weiter als bisher in Deutschland vorgesehen. So müssen die Landwirte und Gärtner in den Niederlanden jährlich Berichte über den Einsatz (Art und Menge) von Pestiziden pro Fruchtart abliefern. In Kalifornien wird jede kommerzielle Anwendung detailliert erfasst, und die Daten sind öffentlich zugänglich.³ In Deutschland sind bisher nur Verkaufsdaten auf der Basis von chemischen Klassen öffentlich zugänglich.

Nach der Verabschiedung des BNatSchGNeuregG muss dieses durch die Bundesländer in die Praxis umgesetzt werden. Wie die schlagspezifische Dokumentation des Pestizideinsatzes aussehen wird und ob die Verbrauchsdaten dann auch öffentlich verfügbar sein werden, ist noch nicht geklärt.

¹ Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Mai 2001, Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften (BNatSchGNeuregG), Berlin

² Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, November 1998, Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz, Bonn

³ California EPA Department of Pesticide Regulation, Website: http://www.cdpr.ca.gov/docs/pur/purmain.htm

(Aus: Pestizid-Brief Mai/Juni 2001)

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