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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Strafanzeige gegen EU-Behörden nach Glyphosat-Zulassung
Absprachen, Einflussnahme und Copy-Paste statt unabhängiger Bewertung

04.12.2017, PAN Germany Presse-Information

Ein Bündnis von Umweltorganisationen erstattet in Österreich, Deutschland, Italien und Frankreich Strafanzeige gegen das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Unter Verweis auf eigene Nachforschungen, US-Gerichtsdokumente ("Monsanto Papers") und ein Plagiatsgutachten legen die Umweltruppen dar, dass BfR und EFSA keine unabhängige, objektive und transparente Bewertung der gesundheitlichen Risiken von Glyphosat vorgenommen haben, wie das die EU-Pestizidverordnung 1107/2009 verlangt hätte. Folglich wurde mit Glyphosat ein Pestizidwirkstoff erneut europaweit genehmigt, der ansonsten die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung wahrscheinlich verfehlt hätte. Es ist zu befürchten, dass schwere und schwerste Gesundheitsschäden als Folge des behördlichen Fehlverhaltens eintreten werden.

Verdacht des Plagiarismus mit bewusster Verschleierung der Urheber

Stoffe mit krebserregenden, mutagenen oder fortpflanzungsschädlichen Eigenschaften dürfen laut EU-Pestizidverordnung nicht als Pestizide zugelassen werden. Brisant ist daher, dass das BfR jene veröffentlichten Studien, die sich mit diesen potentiellen Stoffeigenschaften von Glyphosat beschäftigen, gar nicht selbst bewertet hat, sondern stattdesssen die Bewertungen wortwörtlich aus dem Zulassungsantrag der Hersteller übernahm, und dabei die Herkunft "bewusst verschleierte", wie ein Gutachten des Salzburger Medienwissenchaftlers Doz. Dr. Stefan Weber feststellt.

Die Behörden weisen diesen Vorwurf zurück. Helmut Burtscher-Schaden, der für die österreichische Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 das Plagiatsgutachten beauftragt hatte, meint dazu: "Da BfR-Präsident Andreas Hensel die Vorwürfe unseres Gutachtens als ‚haltlos und erfunden' darstellt und EFSA-Direktor Bernhard Url gar eine ‚orchestrierte Kampagne zur Diskreditierung des wissenschaftlichen Prozesses' erkennen will, möchten wir mit unserer Anzeige eine unabhängige und objektive Prüfung der Belastbarkeit unseres Gutachtens durch ein Gericht erreichen."

Keine unvoreingenommene Prüfung der wissenschaftlichen Fakten

Hinweise darauf, dass das Durchführen einer unabhängigen und objektiven Bewertung der Krebsgefahr von EFSA und BfR gar nicht beabsichtigt wurde, finden sich in kürzlich veröffentlichten US-Gerichtsakten, auch als "Monsanto Papers" bekannt. Demzufolge hat die EFSA bereits am 22. Mai 2015 - also sechs Monate bevor (!) sie ihre mit Spannung erwartete finale Bewertung der Krebsgefahr von Glyphosat veröffentlichte, und zwei Monate vor (!) der Fertigstellung der IARC-Monographie - die US-Behörde bereits dahingehend informiert, dass sie die IARC-Monographie im August evaluieren und ihr widersprechen werde. Das schließt eine unabhängige und objektive Evaluierung aus.

Verdacht der (indirekten) Einflussnahme durch Monsanto

Kontakperson für die EFSA bei der U.S.-EPA war jener leitende EPA-Toxikologe, der in U.S.-Medien als "Monsantos Maulwurf bei der EPA" tituliert wurde und durch die Gerichtsakten belastet wird, mit Monsanto konspiriert zu haben. So soll er versucht haben, eine unabhängige Krebsbewertung von Glyphosat durch das US-Gesundheitsministerium zu verhindert, und dies mit Erfolg. Einer Monsanto-internen Korrespondenz zufolge dürfte ihm auch gelungen sein, die EFSA bei der Telefonkonferenz mit den EU-Mitgliedsstaaten (TC 117) "auf Linie zu bringen".

Dazu passt, dass der Toxikologe und Vorstand von PAN Germany, Peter Clausing, schon im Mai 2017 aufdecken konnte, dass bei eben dieser Telefenonferenz 117 eine Intervention von Jess Rowlands dafür verantwortlich war, dass die EFSA eine sehr zentrale Krebsstudie aus ihrer Bewertung ausschloss, ohne das wissenschaftlich begründen zu können.

Rechtanwalt Dr. Josef Unterweger stellt zu obigen Sachverhalten fest: "Die Herstellung eines Plagiates anstelle eines unabhängigen Bewertungsberichts kann als Benützung falscher oder verfälschter Daten qualifiziert werden. Die Verwendung falscher oder verfälschter Daten mit dem Ziel, eine Wirkstoffgenehmigung zu erreichen, könnte als Betrug gewertet werden. Werden deshalb Menschen einem wahrscheinlich krebserregenden Pestizid ausgesetzt, und könnten in der Folge an Krebs erkranken, so wäre das schwere Körperverletzung. Aus diesen Gründen erstatten die Umweltorganisationen GLOBAL 2000, Pesticide Action Networks (PAN) Europe, PAN Germany, PAN Italia und Generations Futures Strafanzeige gegen BfR und EFSA.

Die Verfehlungen, die über das Zulassungsverfahren von Glyphosat ans Licht kamen, führten zu einer nachhaltigen Beschädigung des Vertrauen in die Europäischen Zulassungsbehörden und das europäische Zulassungsverfahren. Eine umfassende Aufarbeitung und Aufklärung ist dringend erforderlich. Dies kann durch die Gerichte, aber auch durch Untersuchungsausschüsse im Europaparlament oder auf nationaler Ebene geleistet werden. Nur wenn dies geschieht und auch die notwendigen Konsequenzen gezogen werden, lässt sich das Vertauen der EuropäerInnen in ihre Institutionen langfristig wieder herstellen.




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