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EUGH-Urteil: EU-Kommission verstößt gegen ihre Verpflichtung zur Regulierung hormonell wirksamer Biozide

16.12.2015, PAN Germany Presseinformation

Das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) begrüßt ausdrücklich das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs, welches bestätigt, dass die EU-Kommission "gegen ihre Verpflichtungen aus der Verordnung Nr. 528/2012 verstoßen hat, dass sie keine delegierten Rechtsakte zur Festlegung wissenschaftlicher Kriterien zur Bestimmung der endokrinschädigenden Eigenschaften erlassen hat": http://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_16799.

Das Urteil kritisiert das Verhalten der EU-Kommission, die vereinbarte Frist vom 13. Dezember 2013 zur Festlegung dieser Kriterien nicht eingehalten zu haben, und dass demokratische Entscheidungen des Europäischen Rates und des EU-Parlaments, die zum Schutze für die Gesundheit von Mensch, Tier und für die Umwelt erlassen wurden, ignoriert werden.

Die Begründung der EU-Kommission, die Kriterien seien im Sommer 2013 als nicht wissenschaftlich kritisiert worden und ihre Anwendung hätten Auswirkungen auf den Binnenmarkt, wies das Gericht zurück. Nach Auffassung des Gerichts hatte die EU-Kommission nicht das Recht, die in der Verordnung deutlich festgelegte Balance zwischen der Sicherung des Binnenmarktes einerseits und der Sicherung hoher Schutzstandards für Mensch, Tier und Umwelt andererseits zu gefährden. Das Gericht stellte in seinem heutigem Urteil des Weiteren fest, dass die Verordnung eine Folgenabschätzung nicht verlangt. Die EU-Kommission hatte statt der Implementierung von Kriterien eine ökonomische Folgenabschätzung initiiert und dabei in Kauf genommen, dass Menschen und ihre Umwelt weiterhin mit hormonellschädigenden Substanzen belastet werden. PAN Germany hatte in einer gemeinsamen Presseerklärung vom 18. November 2015 die Klage Schwedens sehr begrüßt. (1) In einer bislang einmaligen Allianz hatten der EU-Ministerrat, das EU-Parlament sowie die Regierungen von Dänemark, Frankreich und den Niederlanden die Klage Schwedens unterstützt.

"Nach diesem Richterspruch müssen nun politische Entscheidungen getroffen werden, damit die EU-Kommission schnellstens ihre Aufgaben umsetzt, so dass endokrinschädigende Substanzen gemäß der Verordnung reguliert werden können. Nur dies garantiert das demokratisch vereinbarte Schutzniveau des EU-Rechts. Es ist bekannt, dass massive Lobbyaktivitäten der Industrie Auslöser der illegitimen Folgenabschätzung und für die Untätigkeit der EU-Kommission waren. Diese undemokratische Entwicklung muss gestoppt werden", so Susanne Smolka, Biozidexpertin bei PAN Germany.

Biozide werden gegen Schädlinge und Lästlinge eingesetzt und finden sich in zahlreichen Gebrauchsgegenständen, in antimikrobiellen Reinigern, Desinfektionsmitteln, Holzschutzmitteln, als Topfkonservierer, in Schutzbeschichtungen und Antifoulingfarben sowie in Schädlingsbekämpfungsmitteln. PAN Germany hatte einer erste Liste verdächtiger hormonell wirksamer Biozidwirkstoffe 2014 in der Broschüre "Hormonell wirksame Biozide - Warum hochgefährliche Biozide verbannt werden müssen" publiziert. (2)


(1) EU-Kommission wegen Säumigkeit bei hormonell wirksamen Chemikalien vor Gericht. GEMEINSAME PRESSEINFORMATION PAN Germany, HEAL, WECF, EDCfree Europe , 18. November 2015: http://www.pan-germany.org/download/presse/HEAL-PAN-WECF-PI__Gerichtsanhoerung_EDCs_Final_151118.pdf
(2) PAN Germany (2014): Hormonell wirksame Biozide - Warum hochgefährliche Biozide verbannt werden müssen.
http://www.pan-germany.org/download/biozide/ED-Biozide_Hintergrundpapier_PAN-Germany_F.pdf,
http://www.pan-germany.org/download/biocides/ED-Biocides_backgroundpaper_PAN-Germany_F.pdf

Kontakt

Susanne Smolka, E-Mail: susanne.smolka(at)pan-germany.org

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