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Glyphosat: Hinweise auf kanzerogene Wirkung sind erdrückend - Behörden müssen handeln

11.11.2015, PAN Germany Presseinformation

Download der Presseinformation vom 11.11.2015

Morgen veröffentlicht die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihre Empfehlung bezüglich der weiteren Genehmigung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat. Die Aussage der EFSA wird sich dabei auf die Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) stützen, das trotz erdrückender Beweislage Glyphosat nicht als karzinogen bewertet. Dabei führen die vom BfR präsentierten Daten unabweislichen zu der Schlussfolgerung, dass eine Einstufung von Glyphosat als "wahrscheinlich beim Menschen karzinogen" (EU Kategorie 1B) notwendig ist. Eine Übernahme dieser falschen Einschätzung durch die EFSA wäre ein Skandal. PAN Germany dokumentiert die "erdrückende Beweislage" in einer Analyse des vom BfR Ende August erstellten Addendums zum behördlichen Bewertungsbericht (1).

Die Klassifizierung als "wahrscheinlich beim Menschen karzinogen" hängt laut den Kriterien der Krebsforschungsagentur IARC der WHO, die auch den Maßstab in der EU-Gesetzgebung bilden, vor allem davon ab, ob es "ausreichend Beweise" aus Krebsstudien an Versuchstieren gibt. In ihrer eigenen Bewertung kommt die IARC zu der Einschätzung, dass diese "ausreichenden Beweise" vorliegen. Das BfR überprüfte daraufhin seine bisherige Bewertung in einer Ergänzung (Addendum) zu seinem Bewertungsbericht. Hierin zeigt die deutsche Behörde, dass es in fünf Studien an Mäusen und zwei an Ratten zu einem signifikanten Anstieg der Tumorhäufigkeit bei Glyphosat-exponierten Tieren kam.

Doch trotz dieser neuen Beweislage blieb das BfR bei seiner ursprünglichen Schlussfolgerung, dass für Glyphosat keine Gefahrenklassifizierung als karzinogen notwendig sei. Das BfR argumentiert, dass der in den Studien ermittelte signifikante Anstieg der Tumorhäufigkeit nicht von Belang sei, weil dieser Anstieg keine "biologische Relevanz" habe.

"Die Argumentation des BfR, verstößt eindeutig gegen die gültigen Leitlinien der OECD und die Vorgaben der EU", sagt Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. "Wir sehen hierin den verzweifelten Versuch, eine Klassifizierung von Glyphosat als karzinogen unter allen Umständen und trotz erdrückender Beweislage zu verhindern", so der Toxikologe Clausing.

(295 Wörter, 2252 Zeichen)


Hintergrundinformationen:

(1): PAN Germany (2015): The 31 August 2015 Addendum to the Renewal Assessment Report on Glyphosate. A critical analysis
http://www.pan-germany.org/download/PAN_Germany_Addendum_analysis_09112015.pdf

Für Nachfragen: Dr. Peter Clausing, Tel. +49-176 7801 2705, E-Mail: peter.clausing[at]pan-germany.org

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