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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Neues Biozidrecht schließt wichtige Rechtslücke

01.09.2013, PAN Germany Presse-Information

Download der Presseinformation vom 01.09.2013 (pdf-file, 122 kb)

Ab dem 1. September 2013 muss die neue Biozid-Verordnung in den EU-Mitgliedsstaaten angewendet werden. Das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) empfiehlt Verbrauchern in einem aktuellen Ratgeber, ihre neuen Rechte auf Information bei biozidbehandelten Waren aktiv zu nutzen und biozidfreie Alternativen zu bevorzugen.

Biozide sind potentiell gefährliche Stoffe, die die menschliche Gesundheit gefährden, Bakterienresitenzen fördern oder die Umwelt belasten können. Daher dürfen sie nur nach behördlicher Zulassung und zeitlich begrenzt vermarktet werden. In der Praxis sind die meisten der schätzungsweise 35.000 vermarkteten Biozidprodukte in Deutschland bislang noch ungeprüft. Darunter sind viele verbrauchernahe Produkte wie Desinfektionsmittel, antibakterielle Haushaltsreiniger, Hygienespüler, Holzschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel.

Mit der neuen EU-Verordnung wurden die Regeln für die Zulassung und Vermarktung von Biozidprodukten überarbeitet. Neu sind Regeln für Erzeugnisse, die mit Bioziden behandelt wurden, z.B. um sie antibakteriell auszurüsten wie bestimmte Textilien oder Küchenartikel. Die verwendeten Biozide wie Desinfektions-, Konservierungs- oder Schutzmittel müssen nach EU-Recht für diesen Zweck genehmigt werden. Dies gilt nun auch für Importe aus Drittländern. Neue Kennzeichnungs- und Informationspflichten für die Hersteller sollen für Verbraucher und Überwachungsbehörden wie dem Zoll mehr Transparenz schaffen. Verbraucherfragen zu den verwendeten Bioziden müssen vom Lieferanten bzw. vom Anbieter innerhalb von 45 Tagen kostenfrei beantwortet werden. Eine Kennzeichnung mit Nennung der eingesetzten Biozide wird zur Pflicht, wenn mit Angaben wie "antibakteriell" und ähnlichem geworben wird, wenn es die Behörden vorschreiben oder wenn Nanomaterialien verwendet werden. Bereits produzierte, ungekennzeichnete Waren dürfen noch für ca. ein Jahr verkauft werden.

"Die Industrie hat sich vehement gegen eine allgemeine Kennzeichnungspflicht gestemmt und Wirkversprechen der Hersteller sollen nicht generell vor der Vermarktung geprüft werden", kritisiert Susanne Smolka, Biozidexpertin von PAN Germany. "Umso wichtiger ist es, dass Verbraucher jetzt die erreichten Rechte nutzen und kritisch nachfragen, welche Biozide und warum sie in Produkten enthalten sind." Die Biozidexpertin rät Verbrauchern, die als "antibakteriell", "keimhemmend" oder "geruchshemmend" beworbenen Gebrauchsgüter zu vermeiden, da klassische Hygienemaßnahmen völlig ausreichen und Mensch und Umwelt weniger belasten. Der neue PAN-Ratgeber "Giften auf der Spur - Biozide erkennen und vermeiden" informiert zum Thema und enthält praktische Tipps für Haushalt und Büro.

347 Wörter, 2.916 Zeichen (mit Leerzeichen)

Kontakt:
Susanne Smolka, Tel. 040-3991910-24, E-Mail: susanne.smolka(at)pan-germany.org

Materialien:
Verbraucherratgeber: http://www.pan-germany.org/download/biozide/biozid_ratgeber.pdf,
Hintergrundstudie zu biozidbehandelten Gebrauchsgegenständen: http://www.pan-germany.org/download/biozide/biozidbehandelte_gebrauchsgegenstaende.pdf,
Informationsblatt zum neuen EU-Biozidrecht: http://www.pan-germany.org/download/biocides/das_neue_europaeische_biozid-recht.pdf

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