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EU-Beratung zu prioritären Stoffen: Gewässerschutz muss warten?

31.12.2012, Christian Schweer

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (EP) hat in erster Lesung am 28.11.2012 der EU-Kom-mission zugestimmt, dass weitere Pestizide und Biozide sowie erstmals Pharma-Wirkstoffe als prioritäre Stoffe einzustufen sind. Gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie zählen hierzu für Gewässer besonders risikoreiche Stoffe, deren Einträge durch EU-weite Maßnahmen zu begrenzen und einzustellen sind. PAN Germany bemängelt, dass die Vorgaben zur Gewässer-Überwachung und für Verunreinigungsquellen weiterhin nicht ausreichen. EP-Plenum und der Rat der EU müssen hier nachbessern.

Die Mehrheit der Mitglieder des federführenden Umweltausschusses hat sich nach zähem Ringen und unter starker Präsenz von Interessenvertretern aus der Pharmaindustrie auf ein Kompromisspaket zur Regelung prioritärer Stoffe geeinigt. Den Regelungsvorschlag hatte der EP-Berichterstatter Richard Seeber (EVP) auf den Weg gebracht. Der Entwurf der EU-Kommission vom 31.1.2012 zur Überarbeitung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG=WRRL) und der betreffenden WRRL-Tochterrichtlinie für prioritäre Stoffe (Richtlinie 2008/105/EG) wird grundsätzlich unterstützt, um folgende rechtliche Neuerungen einzuführen:

  • Die EU-weit geltende Liste prioritärer und prioritär gefährlicher Stoffe wird um 15 weitere Stoffe ergänzt, so dass sie insgesamt 48 Substanzen führt .
  • Neben weiteren Pestiziden und Bioziden wie Cypermethrin und Terbutryn werden erstmalig auch Pharma-Stoffe gelistet: das Schmerzmittel Diclofenac sowie die Verhütungsmittel 17 alpha-Ethinylestradiol und 17 beta-Estradiol
  • Für alle neu gelisteten Stoffe werden Grenzwerte für zulässige Konzentrationen in Flüssen, Seen, Übergangs- und Küstengewässern eingeführt.
  • Maximal 25 zusätzliche Stoffe sollen in eine EU-Beobachtungsliste aufgenommen werden, die mindestens alle 4 Jahre aktualisiert wird. Die betreffenden Stoffe werden nach einem EU-weit einheitlichen Verfahren daraufhin geprüft, ob sie ein Problem für Gewässer darstellen und prioritär zu behandeln sind.

Der EP-Umweltausschuss konnte sich zudem darauf einigen, dass auch Maßnahmen an der Verunreinigungsquelle einzuführen sind. Zum einen soll die EU-Kommission innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der neuen Vorgaben überprüfen, inwiefern die bisherigen Vorgaben des EU-Stoffrechts (REACH, Industrieemissions-, Pestizid-, Biozid- und Arzneimittelrecht) ausreichen, um den Qualitätsanforderungen des Gewässerschutzes im Hinblick auf die prioritären Stoffe zu genügen. Erforderlichenfalls soll der an den Rat und das Europäische Parlament adressierte Prüfbericht auch einen Gesetzesvorschlag dazu enthalten, wie das EU-Zulassungssystem für relevante Substanzen und Produkte zu verbessern ist, oder welche anderen EU-Maßnahmen einzuführen sind, um die Gewässereinträge zu begrenzen oder - wie bei prioritär gefährlichen Stoffen - innerhalb von 20 Jahren einzustellen. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments fordert zusätzlich eine gesonderte EU-Strategie in Bezug auf pharmazeutisch hergestellte Chemikalien. Angesichts der vielen offenen Fragen bezüglich der ökologischen Auswirkungen von Arzneimittel-Rückständen (so ist bei der Zulassung von Präparaten für den Humanbereich bisher keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgegeben) unterstützt PAN Germany diesen Vorstoß aus dem Europäischen Parlament.

Die meisten Abgeordneten des Umweltausschusses setzen sich zudem dafür ein, mit dem Rat bereits in der ersten Lesung einen Kompromiss zur Novellierung der Richtlinien zu finden.

Aus Sicht von PAN Germany ist zwar eine zeitnahe Novellierung des Gewässerrechts wichtig. Jedoch muss sie mit der nötigen Qualität einhergehen. Viele beabsichtigte Änderungen aus dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission werden dem Gewässerschutz nicht genügend gerecht und erfüllen auch die Anforderungen der WRRL nicht. Hierzu einige Beispiele.

Die vorgeschlagenen Regelungen zur Beobachtung und Auswahl weiterer Stoffe als prioritär sind nicht ausreichend zielführend. In den europäischen Gewässern sind mehr als 1.000 Substanzen gefunden worden, zu denen kaum Daten bezüglich ihrer Verbreitung und ihren Auswirkungen vorliegen. Nach dem jetzt vorgeschlagenen Verfahren würde es mehr als 40 Jahre dauern, um sie alle hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Gewässerschutz zu prüfen. PAN Germany kritisiert, dass selbst die zehn für die Beobachtung vorgeschlagenen Stoffe (darunter das Biozid Triclosan und das Pestizid Glyphosat) nicht von dem EP-Umweltausschuss unterstützt werden und damit für diese Stoffe auch keine Verpflichtung für die Mitgliedsstaaten, ihre Verbreitung und Auswirkung in den Gewässern zu untersuchen, obwohl ihre Risiken bekannt sind. Damit bleibt es unklar, ob diese Stoffe in der ersten Beobachtungsliste überhaupt ausgewählt werden (denn weil die zehn Stoffe nicht unterstützt wurden, gibt es in dem Entwurf des Umweltausschusses nur die Vorgabe, dass die erste Beobachtungsliste 25 Stoffe enthalten soll, ohne vorzugeben, welche konkret das sein sollen. Die Auswahl der 25 Stoffe für die Liste wird sich nun in den kommenden Jahren entscheiden.) Das Überwachungsregime ist darüber hinaus nicht engmaschig genug, um die tatsächliche Verschmutzung feststellen zu können. In Bayern oder Nordrhein-Westfalen müssten zum Beispiel landesweit nicht mehr als sechs Messstellen installiert werden, um die EU-Anforderungen zu erfüllen. Zudem soll als Mindestanforderung festgelegt werden, dass nur zwei Messungen pro Jahr ausreichen. Damit ist zum Beispiel nicht sichergestellt, dass auch in Zeiten gemessen wird, in denen die Flüsse weniger Wasser führen und die Abwassereinleitungen daher weniger verdünnt werden.

Die Maßnahmen bezüglich prioritärer Stoffe bleiben defizitär. Gegen die zeitnahe Aufnahme der drei pharmazeutischen Wirkstoffe in die Prioritäten-Liste stemmten sich bedauerlicherweise auch viele deutsche Europaabgeordnete - mit dem Ergebnis, dass Grenzwerte für diese Stoffe nun nicht vor 2016 festgelegt und erst 2027 eingehalten werden sollen. Die in der Massentierhaltung genutzten Pharma-Stoffe wurden überhaupt nicht berücksichtigt. Unklar bleibt auch, ob die vorgeschlagene Überprüfung des EU-Stoffrechts tatsächlich dazu führen wird, die unsachgemäße Verwendung und Entsorgung von prioritären gefährlichen Substanzen zu unterbinden. Dafür müsste die EU-Kommission zunächst ihre Hausaufgaben machen und die bereits seit Jahren vorgegebenen Zeitpläne zur Einschränkung der Verunreinigungen vorlegen. Für Pharma-Stoffe gelten die Maßnahmen ohnehin nicht, solange keine Grenzwerte vorliegen.

Maßnahmen zur Förderung von Alternativen, technischen Innovationen in der Abwasservermeidung oder zur angemessenen Beteiligung der Verunreiniger an den Kosten des Gewässerschutzes (z.B. Gebühr auf problematische Produkte) wurden in den bisherigen Beratungen abgelehnt. Dagegen hielten die meisten Europaabgeordneten an dem Recht der Mitgliedstaaten fest, Vermischungszonen einzurichten und fortzuführen. Vermischungszonen sind Gebiete, die über die Grenzwerte hinaus verunreinigt werden dürfen.

PAN Germany fordert für die weiteren Beratungen im Plenum des Europäischen Parlaments und im Rat, dass die Defizite behoben werden. Bereits im Vorfeld der Beschlüsse im EP-Umweltausschuss hat PAN Germany zusammen mit EEB, WWF, Greenpeace, Health Care Without Harm und BUND seine wesentlichen Erwartungen und Argumentationen formuliert und den zuständigen Europaabgeordneten zukommen lassen. Hierzu zählen:
  • Gewässer-Grenzwerte für die Arzneistoffe Diclofenac, 17 alpha-Ethinylestradiol und 17 beta Estradiol, die spätestens bis 2021 einzuhalten sind.
  • Überprüfung der Zulassung aller prioritär bewerteten Pestizide und Biozide, wenn sie die Grenzwerte in Gewässern überschreiten.
  • Prioritäre, als gefährlich bewertete Biozide und Pestizide sollen vom Markt fern gehalten werden.
  • Maßnahmen zur Förderung von Alternativen und zur Umsetzung des Verursacherprinzips sind für prioritäre Stoffe vorzugeben.

(Christian Schweer)


Eine Liste aller relevanten Beratungs-Dokumente zum Dossier ist verfügbar (in Englisch) unter: http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?lang=en&reference=2011/0429(COD)

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief November/Dezember 2012

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