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FAO Richtlinien zur Implementierung des Pestizid-Verhaltenskodex

06.02.2013, PAN Germany Pestizid-Brief 1

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Ein neues FAO-Dokument gibt eine aktuelle Übersicht über Richtlinien zur Implementierung des Internationalen Verhaltenskodex für das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln.

Der Pestizid-Verhaltenskodex

Seit 1985 soll der Internationale Verhaltenskodex für das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln (1) dazu beitragen, dass die Handhabung von Pestiziden mit weniger Gefahren und Risiken verbunden ist. Dieser Verhaltenskodex wurde damals durch die Generalversammlung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) angesichts großer Pestizid-Probleme vor allem für solche Entwicklungsländer entwickelt, die über keinerlei Rechtsetzung für den Umgang mit Pestiziden verfügten. Obwohl heute in fast allen Ländern der Welt eine Pestizid-Gesetzgebung existiert, ist der Pestizid-Verhaltenskodex immer noch eine wichtige Referenz für Regierungen, für die Privatwirtschaft und auch für zivilgesellschaftliche Organisationen, wenn es um Normen für die Zulassung, Vermarktung, Lagerung, Anwendung und Entsorgung von Pestiziden geht. Der Pestizid-Verhaltenskodex ist das umfassendste globale Regelungswerk für Pestizide. Die Einhaltung ist allerdings freiwillig. Aus der Sicht von PAN Germany sollten die Anforderungen des Pestizid-Verhaltenskodex und seiner zugeordneten Richtlinien als Minimum-Standards betrachtet werden.

Die Richtlinien zur Umsetzung des Pestizid-Verhaltenskodex

Da der Pestizid-Verhaltenskodex generelle Regeln enthält, wurden zunächst unter dem Dach der FAO, dann gemeinsam durch die FAO und Weltgesundheitsorganisation (WHO) Richtlinien entwickelt, die einzelne Artikel des Kodex konkretisieren. Eine ganze Reihe von Richtlinien hat das FAO/WHO JMPM (2) in den vergangenen Jahren entweder aktualisiert oder völlig neu erstellt. Die FAO hat deshalb jetzt eine kommentierte Liste der Richtlinien veröffentlicht (3). Diese Liste gibt einen Überblick über alle Richtlinien und benennt jeweils ihren Zweck. Thematisch befassen sich die Richtlinien mit:

  • Pestizid-Gesetzgebung und Pestizid-Zulassung,
  • Pestizid- und Pflanzenschutzpolitik,
  • Pestizid-Qualitätskontrolle,
  • Vermarktung und Verkauf von Pestiziden,
  • Pestizid-Anwendung, Anwendungstechnik, Anwenderschutz,
  • Vermeidung und Entsorgung von Pestizid-Altbeständen,
  • Nachzulassungsmonitoring und
  • Überwachung der Implementierung des Verhaltenskodex.

Aus der Sicht von PAN sind der Verhaltenskodex und die Richtlinien wichtig. Sie konnten bisher aber die Pestizidprobleme nicht lösen PAN hat den Pestizid-Verhaltenskodex von Beginn an unterstützt und sogar Anfang der 1980er Jahre ein spezielles Instrument für den internationalen Pestizidhandel vorgeschlagen, den PIC: Prior Informed Consent (4). Diese Regelung zum Informationsaustausch im internationalen Handel mit Pestiziden wurde auf Anregung von PAN in den Pestizid-Verhaltenskodex aufgenommen. 2004 trat sie als international verbindliche Konvention, als sogenannte Rotterdamer Konvention, in Kraft (5).

Auch an der Entwicklung von Richtlinien zur Implementierung des Pestizid-Verhaltenskodex hat PAN mitgewirkt, im Einzelfall durch die Erstellung eines Richtlinien-Entwurfes und oftmals durch kritische Kommentierungen und Eingaben.

Vor allem in Afrika, Asien und Lateinamerika, aber auch in den ehemaligen Sowjetrepubliken musste PAN jedoch immer wieder feststellen, dass hochgefährliche Pestizide bis heute erhebliche Schäden anrichten. Viel zu oft werden Gesetze und auch der freiwillige Verhaltenskodex mit seinen Richtlinien in der Praxis nicht eingehalten. Deshalb setzt sich PAN weltweit - neben der Einforderung der Einhaltung des Verhaltenskodex und seiner zugeordneten Richtlinien - für eine schrittweise Beendigung der Nutzung hochgefährlicher Pestizide ein (6).

(Carina Weber, PAN Germany)

Anmerkungen

(1) Download des Pestizid-Verhaltenskodex:
http://www.fao.org/fileadmin/templates/agphome/documents/Pests_Pesticides/Code/Code.doc
(2) Joint Meeting on Pesticide Management
(3) Die kommentierte Liste der Richtlinien ist in Englisch als Download verfügbar unter:
http://www.fao.org/fileadmin/templates/agphome/documents/Pests_Pesticides/Code/Annotated_Guidelines.pdf
Sämtliche in der Übersicht genannten Richtlinien sind online verfügbar unter:
http://www.fao.org/agriculture/crops/core-themes/theme/pests/code/list-guide-new/en/
(4) Zustimmung nach vorheriger Inkenntnissetzung (5) Die Rotterdamer Konvention gilt nur für jene Pestizide (und Chemikalien), die in die Konvention aufgenommen wurden. Mehr dazu: www.pic.int
(6) Mehr dazu: http://www.pan-germany.org/deu/projekte/hochgefaehrliche_pestizide.html

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