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Chemikaliencocktails: Neues Bewertungskonzept der EU-Kommission

30.06.2012, Susanne Smolka

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat ein Konzept zur Risikobewertung von chemischen Mischungen vorgestellt. Europäische Verbraucherschutz- und Gesundheitsorganisationen reagierten enttäuscht auf die Vorschläge.

Ende 2009 beauftragte der EU-Umwelt"-Ministerrat die EU-Kommission, Vorschläge darüber zu entwickeln, wie die Problematik von Stoffgemischen toxischer Chemikalien bzw. die Risiken von Kombinationswirkungen toxischer Chemikalien in der Gesetzgebung geregelt werden könnte.

Derzeit beruhen Risikoabschätzungen und Grenzwertsetzungen auf dem klassischen Ansatz der Einzelstoffprüfung. Außerdem beziehen sich die europäischen Rechtsvorschriften jeweils auf bestimmte Substanzgruppen wie Pestizide, Biozide, Arzneimittel etc. Insofern gehen die derzeitigen Bewertungs- und Regulierungskonzepte an der Realität vorbei. Menschen sind in der Regel gleichzeitig gegenüber verschiedensten Substanzen aus Luft, Alltagsgegenständen oder Lebensmitteln exponiert. Dies beginnt bereits im Mutterleib. Auch Tiere und Pflanzen sind in ähnlicher Weise mit einer Vielzahl verschiedener Substanzen konfrontiert. Viele, besonders die hormonähnlich wirksamen Stoffe, stehen unter dem Verdacht, Zivilisationskrankheiten wie Krebs, Diabetes, Adipositas oder abnehmende Fortpflanzungsfähigkeit zu fördern.

Am 31. Mai 2012 legte nun die Generaldirektion Umwelt einen Konzeptvorschlag zur Behandlung des Problems der "Cocktaileffekte" vor1. Zunächst sollen vorrangig zu bewertende Mischungen identifiziert werden. Dann sollen in den unterschiedlichen EU-Rechtsvorschriften für diese prioritären Mischungen kohärente Gefahrenbewertungen festgelegt werden. Außerdem sollen weitere Anstrengungen unternommen werden, um wissenschaftliche Erkenntnislücken zu schließen. So soll eine Plattform für Daten des Chemikalien-Monitorings eingerichtet werden. 2015 wird die Kommission in einem Bericht den erzielten Sachstand darlegen.

Das Europäische Umweltbüro (EEB), PAN und weitere Verbraucherschutz- und Gesundheitsschutzorganisationen zeigten sich in einer Gemeinsamen Presseerklärung angesichts der Vorschläge ausgesprochen unzufrieden2. Die Verbände bemängeln ganz besonders, dass das Konzept eine Dringlichkeit in der Problemlösung vermissen lässt, und dass weder die Verfahren der Risikoabschätzung noch die Strukturen der EU-Gesetzgebung entsprechend der Problematik grundsätzlich überdacht und neu ausgerichtet werden sollen.

(Susanne Smolka)

1 Europäische Kommission (2012): Umwelt: Neues Konzept zur Bewertung von Mischungen toxischer Chemikalien. Pressemitteilung, 31.5.2012: http://tinyurl.com/7lzfc32;
PDF-Dokument siehe: Website zu Kombinationswirkungen der Europäischen Kommission: http://tinyurl.com/brwm792
2 Gemeinsame NGO-Presseerklärung (2012): Communication on chemical mixtures lacks urgency, Brüssel, 31.5.2012: http://tinyurl.com/d7vcoym

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief Mai/Juni 2012

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