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Empfehlungen des Permanent People's Tribunal (PPT)

30.04.2012, PAN

Am 3.- 6.12.2011 verhandelte die Jury des Permanent People's Tribunal (PPT) eine durch PAN International eingereichte Anklageschrift gegen die großen sechs multinationalen Konzerne BASF, Bayer, Dow Chemical, DuPont, Monsanto und Syngenta sowie die drei Staaten USA, Schweiz und Deutschland und UN-Organisationen, Menschenrechte verletzt zu haben. Im Folgenden drucken wir eine deutsche Übersetzung des letzten Abschnittes der Erklärung des Tribunals, in dem Empfehlungen formuliert sind.

Empfehlungen

Die besondere Stärke der Entschließungen des PPT hat ihre Wurzeln in den Bemühungen und im Engagement all jener, die erkennen, dass Erklärungen ohne Rechte die schlimmste Falle für die Opfer darstellen. Dies gilt jenseits ihrer Übereinstimmung mit Rechtssprechungen, deren Rahmen Menschenrechte und normative Leitprinzip darstellen. In diesem Sinne sind die nachfolgenden Empfehlungen eine Erweiterung und Klarstellung des Urteilsspruchs, da sie alle genannten Interessengruppen dafür verantwortlich machen, dass das Erfüllen der hier aufgeführten Aufgaben die höchste Priorität hat.

Das Tribunal empfiehlt den nationalen Regierungen und Staaten,
  • keine neuen Handels- und Investitionsabkommen zu ratifizieren, die Menschenrechtsnormen nicht berücksichtigen, und bereits bestehende Abkommen dieser Art nicht zu verlängern, wenn sie auslaufen.
  • Vertragsverhandlungen, die darauf ausgerichtet sind, direkte ausländische Investitionen zu maximieren, sollten vermeiden, agrochemischen Unternehmen im Rahmen der nationalen Gesetzgebung Immunität vor krimineller Haftung zu gewähren.
  • Gesetze und zugeordnete Regelungen sollten vollkommen dem Vorsorgeprinzip unterliegen.
  • Indem sie das Vorsorgeprinzip implementieren, sollten nationale Regierungen den Stimmen der beeinträchtigten Gemeinschaften gerecht werden und Völkern Würde im Diskurs verleihen.
  • Wenn solche Gemeinschaften in der Lage sind, die Taten und Versäumnisse der TNCs [Transnationalen Konzerne] aufzuzeigen, muss die Beweislast auf die angeklagten TNCs und deren Verbündete übergehen; sie müssen in vollem Umfang beweisen, warum ihrer Meinung nach keine zivilrechtliche oder strafrechtliche Haftung für hochgefährliche Prozesse, Anwendungen oder Herstellungsverfahren bestehen soll.
  • Nationale Regierungen haben eine besondere Verantwortung im Bereich der Menschenrechte; sie müssen die TNCs daran hindern, Wissenschaftler/innen, Landwirte sowie Menschenrechts- und UmweltaktivistInnen direkt oder indirekt in irgendeiner Form zu belästigen und einzuschüchtern. Außerdem sollen nationale Regierungen bestrebt sein, einen gerechten und effektiven Zugang zu Rechtsmitteln zu gewährleisten, insbesondere für beeinträchtigte Personen und Gemeinschaften.
Das Tribunal appelliert an die internationalen regierungsübergreifenden Organisationen
  • Sie sollen die Rechte auf geistiges Eigentum stets im Hinblick auf deren negative Folgen für den Respekt für und die Einhaltung der Menschenrechte, für das Wohlergehen der Völker und für den Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme überprüfen.
  • Außerdem appelliert das Tribunal an den UNO-Menschenrechtsrat, bei jeder weiteren Erörterung der Berichte von Prof. John Ruggie, Sonderbeauftragter des UNO-Generalsekretärs, den Entwurf der UNO-Menschenrechtsnormen für transnationale Unternehmen und ähnlicher Betriebe stärker zu berücksichtigen und dabei die globale Zivilgesellschaft stärker einzubeziehen; die Ergebnisse dieses Tribunals zeigen, dass die Ruggie-Vorschläge unhaltbar sind, da sie die Wirksamkeit des Modells der Selbstregulierung der Konzerne und die Verantwortung der Host States betonen. Es ist eindeutig, dass eine überlegene Herangehensweise darin bestehen würde, die besten Elemente des UNO-Entwurfs in ein Instrument für diesen Bereich aufzunehmen. Ferner ist eindeutig die Zeit gekommen, um einen geeigneten internationalen Mechanismus zu etablieren, der die Form eines Internationalen Wirtschaftsgerichts annehmen könnte und der den Auftrag hat, schwerwiegende, andauernde und eklatante Verletzungen der Menschenrechte durch TNCs, Host States oder Heimatstaaten der TNCs zu untersuchen. Mit anderen Worten wäre dies eine Institution, vor der individuelle oder kollektive Opfer ihre Forderungen und ihr Rechtsersuchen vorbringen, beziehungsweise wo sie Klage einreichen könnten.
  • Die Versammlung der Vertragsstaaten des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs soll erwägen, Ergänzungen des Statuts zu verabschieden, um seine Zuständigkeit auf juristische Personen zu erweitern und um die schwerwiegendsten Verbrechen gegen die Umwelt einzubeziehen, neben den bereits berücksichtigten Verbrechen gegen die Menschheit und Kriegsverbrechen.
  • Die Sonderberichterstatter des UNO-Menschenrechtsrats unterliegen der Verantwortung, in Bezug auf die bei diesen Anhörungen verurteilten Sachverhalte, ihre Aktivitäten zur Verurteilung von Verstößen und zum Schutz der Opfer zu intensivieren.
  • Die EU-Institutionen sind gemäß Artikel 10A des Vertrags der Europäischen Union, ergänzt durch den Vertrag von Lissabon, gehalten, mit der Hilfe der 2006 geschaffenen Agentur der Europäischen Union für Grundrechte ihre internationalen Wirtschaftsbeziehungen und ihre Entscheidungen zur Wirtschaftspolitik und zur internationalen Zusammenarbeit den internationalen Regeln zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt anzupassen.
  • Die EU-Institutionen sind aufgefordert, Richtlinie 2004/35/EC des Europäischen Parlaments und des Rats vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden zu ergänzen, um klarzustellen, dass die darin formulierten Verpflichtungen zur Vermeidung und Sanierung und in der Richtlinie vorgesehenen Handlungsmechanismen auch auf die Aktivitäten von Unternehmen mit offiziellem Sitz in der Europäischen Union anzuwenden sind, die diese außerhalb der Grenzen der EU tätigen.
An die sozialen Bewegungen
  • Sie sollen die bereits bestehenden Möglichkeiten, die das Statut des Internationalen Strafgerichts bietet, nutzen, um die Geschäftsführung von TNCs, die möglicherweise an Verbrechen beteiligt waren, die in irgendeiner Form in die Zuständigkeit des Gerichts fallen, wie unter Artikel 25 des Statuts vorgesehen, dort anzuzeigen.
Das Tribunal mahnt außerdem WissenschaftlerInnen, Juristen, Gutacher und Behörden
  • sich der möglichen Interessenkonflikte bewusst zu sein und Information als öffentliches Gut zu respektieren;
  • auch angesichts ihrer disziplin-spezifischen Grenzen und Belastungen eine Kultur der Empathie mit den leidenden Völkern zu entwickeln.

(Übersetzung aus dem Englischen: Paula Bradish)


Aus: PAN Germany Pestizid-Brief März/April 2012

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