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Kontrolle des Pestizidrechts - Status Quo an Missständen

28.02.2012, PAN Germany, Susanne Smolka

Im Januar 2012 veröffentlichte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) seinen siebten Jahresbericht zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm.1 Ein Blick zurück auf frühere Berichterstattungen zeigt, dass die Zahl der Verstöße gegen das Pflanzenschutzrecht nicht merklich reduziert werden konnte.

Das deutsche Pflanzenschutz-Kontrollprogramm umfasst die Kontrolle des Handels und der Anwendung von Pestiziden. Die Durchführung der Kontrollen und die Ahndung von Verstößen liegen in der Zuständigkeit der Bundesländer, während das BVL das Programm auf Bundesebene koordiniert und die Jahresberichte erstellt. Das Programm soll einen einheitlichen und hohen Standard bei der Überwachung gewährleisten. Die Jahresberichte des Kontrollprogramms erhöhen die Transparenz. Außerdem, so betont das BVL, sei es das Ziel, über die Analyse der Ergebnisse durch Bund und Länder Maßnahmen zu treffen, um die Zahl der Verstöße gegen das Pflanzenschutzrecht zu reduzieren. Die Berichte benennen Empfehlungen für solche Maßnahmen. Es stellt sich die Frage, inwieweit diese Zielsetzung umgesetzt werden konnte. Ein Vergleich des aktuellen Berichts von 2010 mit dem des Jahres 20052 ist ernüchternd.

Auffällig ist, dass die Überwachungsintensität zwischen den Jahren 2005 und 2010 um rund 20% heruntergefahren wurde. Verkehrskontrollen wurden 2010 in 2.558 Handelsbetrieben durchgeführt, 2005 waren es demgegenüber noch 3.200 Kontrollen. 4.909 Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft wurden 2010 kontrolliert, im Jahr 2005 waren es allerdings noch 6.200 Betriebe.

Positiv ist demgegenüber der Trend bei den Kontrollen von Pflanzenschutzgeräten. Diese erhöhten sich von 75.300 (2005) auf über 99.000 Kontrollen im Jahr 2010.

Die Beanstandungsquoten im Handel blieben annähernd gleich. Keinen Sachkundenachweis hatten 3,8% des Personals (2005: 3,1%), eine Nichteinhaltung des Selbstbedienungsverbots wurde bei immerhin 9,0% der Begehungen festgestellt (2005: 8,6%) und die Nichtbeachtung der Anzeigenpflicht des Verkaufs wurde sogar in 13,5% der Kontrollen festgestellt (2005: 12,7%). Bei der Lagerung sind ebenfalls weiterhin Probleme festzustellen. So wiesen bundesweit zufällig ausgesuchte Gebinde mit dem Wirkstoff Dimethoat in 12,5% der Fälle Mängel auf. Allein beim Verkauf von Mitteln, deren Zulassung abgelaufen war, kann eine leichte Verbesserung festgestellt werden. Hier sank die Beanstandungsquote von 28% (2005) auf 21,2% (2010).

Bei den Anwendungs- und Betriebskontrollen in landwirtschaftlichen, gärtnerischen und forstwirtschaftlichen Betrieben sind leichte positive Trends erkennbar. Aktuell wurden auf 2,3% der kontrollierten Schläge Anwendungsbestimmungen oder Bienenschutzbestimmungen nicht eingehalten (2005: 4,4%), und auf 4,4% der Schläge Verstöße bezüglich der Anwendungsgebiete festgestellt (2005: 5,2%). Keine Sachkunde nachweisen konnten, wie auch schon fünf Jahre zuvor, 1,6% der Anwender.

Auffällig sind die Mängel bei der Dokumentationspflicht von Pestizidanwendungen, die in jedem zehnten kontrollierten Betrieb im Jahr 2010 beanstandet werden musste.

Im aktuellen Berichtsjahr wurden zwei Kontrollschwerpunkte festgesetzt, zum einen der Pestizideinsatz bei Ziergehölzen (inkl. Weihnachtsbäume) und Zierpflanzen, zum anderen der seit jeher problematische Bereich der Pestizidanwendung auf Nichtkulturlandflächen.

Erhebliche Defizite lassen sich in Gärtnereien und in Baumschulbetrieben feststellen. Bei fast einem Fünftel der überprüften Betriebe (18,3%) wurden in den Pflanzen Rückstände von Pestiziden nachgewiesen, die keine Zulassung für die behandelten Kulturen hatten bzw. in Deutschland nicht zugelassen waren. Zum Teil kamen diese Pflanzen als Importe aus anderen Ländern.

Besonders problematisch sind die verbotenen Anwendungen auf befestigten Freilandflächen. Zu diesen Flächen zählen etwa Garagen-Auffahrten, Gehwege oder auch Parkplätze. Vielen Pestizid-Anwendern, oft Privatpersonen, ist nicht bekannt, dass es einer Ausnahme-Genehmigung der zuständigen Behörden bedarf, um auf diesen Flächen Pestizide ausbringen zu dürfen. Im aktuellen Berichtsjahr wurde auf 38,9% der kontrollierten Freilandflächen ohne eine Genehmigung - und somit illegal -Pestizide eingesetzt. Im Jahr 2005 lag die Quote der unzulässigen Anwendungen bei 35,3%. Dieser sogar ansteigende Wert belegt, dass sich die illegale Unkrautbekämpfung auf Nichtkulturlandflächen offenbar nicht durch die üblichen Maßnahmen wie eine bessere Beratung im Handel verringern lässt.

Es wird Zeit, in diesem Sektor andere Wege einzuschlagen. Aus Sicht von PAN Germany sollte eine Pestizid-Abgabe für diesen Anwendungsbereich vom Handel nur an professionelle Personen und nur unter Vorlage des Sachkundenachweises erfolgen. Die neuen Regelungen, wie sie im europäischen Pestizidrecht festgeschrieben wurden, liefern dafür die rechtlichen Grundlagen. Das BVL formuliert die Infragestellung der Anwendung durch nicht ausgebildete Personen in seinem Jahresbericht ausgesprochen zaghaft. Dort heißt es unter der Rubrik Maßnahmen: "Der Nutzen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zur nichtgewerblichen Anwendung auf nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen sollte überprüft werden."

(Susanne Smolka)

1 BVL (2012): Jahresbericht 2010 des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, PDF-Download unter: http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/08_psm_kontrollprg/psm_KontrolleUeberwachung_pskp_jahresbericht2010.pdf?__blob=publicationFile&v=2
2 BVL (2012): Archiv der Jahresberichte des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms: http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/08_psm_kontrollprg/archiv/pskp_berichte_table.html?nn=1528868

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief Januar/Februar 2012

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