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SRU-Sondergutachten zu Nanomaterialien

30.09.2011, PAN Germany, Susanne Smolka

Aus: PAN Germany Pestizid Brief Juli / August 2011

In einem aktuellen Sondergutachten gibt der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) Empfehlungen zu Vorsorgestrategien für Nanomaterialien ab.1 Das Beratergremium empfiehlt unter anderem, nano-spezifische Regelungslücken im Stoff-, Produkt- und Umweltrecht schnell zu schließen. Das Beratergremium übergab am 1. September 2011 sein über 600 Seiten starkes Sondergutachten dem Bundesumweltminister Norbert Röttgen. Ergänzt wird das Gutachten durch eine achtseitige "Kurzfassung für Entscheidungsträger".2

Der SRU plädiert in seinem Sondergutachten dafür, bei der Einführung und Verwendung von Nanomaterialien das Vorsorgeprinzip konsequent anzuwenden. So müssten Entscheidungen darüber, wie die Technologie weiterentwickelt und wo sie möglicherweise beschränkt werden sollte, auch bei Unsicherheit hinsichtlich der möglichen Gefahren getroffen werden. Die möglichen Folgewirkungen der Verwendung von Nanomaterialien für Mensch und Umwelt sind bisher erst unzureichend untersucht. Jedoch, "sobald ein begründeter Anlass zur Besorgnis besteht, muss nach dem Vorsorgeprinzip gehandelt und zwischen Risiken und Chancen abgewogen werden", betonte Prof. Dr. Christian Calliess, der Rechtsexperte des SRU in der Pressemitteilung.3

Das Gutachten analysiert detailliert die Lücken in den betroffenen Rechtsbereichen und empfiehlt zahlreiche gesetzliche Änderungen, die zum Teil auch für die derzeitige Neugestaltung des Biozidrechts anwendbar sind. Diesbezüglich begrüßt der SRU jene Änderungsvorschläge, die das Europäische Parlament in den Rechtsetzungsprozess der Ersten Lesung eingebracht hat.

Grundvoraussetzung für Rechtssicherheit ist selbstverständlich eine eindeutige Definition zu Nanomaterialien. Das Gutachten empfiehlt die Größe als einzigen Parameter zu verwenden und die obere Grenze auf 300 nm festzulegen. Des Weiteren müsse festgelegt werden, welchen Anteil die so definierten Partikel in einem Gemisch mindestens einnehmen müssen. Außerdem gelte es zu berücksichtigen, dass trotz gleicher chemischer Zusammensetzung die Eigenschaften von Nanomaterialien durch ihre Größe und Oberflächenbeschaffenheit sehr unterschiedlich sein können und daher ggf. Untergruppen differenziert zu betrachten. Wichtig sei es, die Definition flexibel an den Stand wissenschaftlicher und technischer Entwicklungen anzupassen. Momentan ist die EU-Kommission damit beauftragt einen Vorschlag zur Definition von Nanomaterialien zu erarbeiten.

Hinsichtlich der Wirkstoff- und Produkt-Zulassung unterstützt der SRU die Forderung, Nanomaterialien einer eigenen Risikobewertung zu unterziehen. Es sollten entsprechende Prüf- und Nachweismethoden entwickelt werden und zunächst vorbehaltlich für die Bewertung solche Prüfmethoden zugrunde gelegt werden, die die Besonderheiten von Nanomaterialien ausreichend adressieren.

Der SRU spricht sich für eine Kennzeichnung aller Biozid-Produkte und aller mit Bioziden ausgerüsteten Gegenstände und Materialien aus. Der SRU unterstützt den angenommen Änderungsvorschlag des EU-Parlaments, bei der Kennzeichnung von nanoskalinen Wirkstoffen den Zusatz "nano" hinter den Namen zu setzen. Der SRU geht aber noch weiter und fordert die Kennzeichnung aller nanoskalinen Inhaltsstoffe in Biozid-Produkten. Außerdem sollten unabhängig von der Gefährlichkeitseinstufung des Produkts immer Sicherheitsdatenblätter bei Verwendung von nanoskalinen Wirkstoffen für die Lieferkette zur Verfügung stehen und Unsicherheiten in der Bewertung kommuniziert werden. Produktregister sollten so ausgestaltet sein, dass Überwachungsbehörden ein schneller Überblick über nanoskaline Produkte und entsprechende Daten ermöglicht wird.

Der Sachverständigenrat betont in seiner Pressemitteilung, dass er einen Anlass zur Besorgnis vor allem bei der Verwendung von Nanomaterialien in verbrauchernahen Sprays, der zunehmenden Vermarktung von Nanosilber-Produkten und der Herstellung und Weiterverarbeitung von Kohlenstoff-Nanoröhren sieht, die im Verdacht stehen, krebserregend zu sein. Das Gutachten des SRU bestätigt nach Auffassung von PAN die kritische Position der Umwelt- und Verbraucherschutzverbände gegenüber dieser Technologie und ihren Forderungen nach schnellen Anpassungen von Risikobewertungen, Verbraucherrechten und Legislativen.

Auf die Veröffentlichung des Gutachtens reagierte der Verband der Chemischen Industire (VCI) am selben Tag mit einer eigenen Pressemitteilung4, in das Vorsorgeprinzip zu einer "abstrakten Besorgnis" uminterpretiert und die Vorschläge des SRU angesichts der vorhandenen Datenlage für überzogen kritisiert wird. Aus dieser Reaktion wird deutlich, dass das allgemein anerkannte Leitprinzip der Vorsorge beim Umgang mit neuen Technologien noch immer nicht in den Köpfen der Industrievertreter verankert werden konnte. Es überrascht daher nicht weiter, dass der VCI auch die Forderung des SRU nach mehr Transparenz, wie der Einführung einer generellen Meldepflicht, eines sektorenübergreifenden generellen Nanoprodukt-Registers und einer Kennzeichnungspflicht für Nanoprodukte, strikt ablehnt.

(Susanne Smolka)

1 Sachverständigenrat für Umweltfragen, SRU (2011): Vorsorgestrategien für Nanomaterialien. Sondergutachten, Juni 2011, 612 S. PDF-Download unter: http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2011_09_SG_Vorsorgestrategien%20für%20Nanomaterialien.pdf?__blob=publicationFile
2 SRU (2011): Vorsorgestrategien für Nanomaterialien. Kurzfassung für Entscheidungsträger. PDF-Download unter: http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2011_09_SG_Vorsorgestrategien_Nanomaterialien_KurzfassungEnscheid.pdf?__blob=publication File
3 SRU (2011): Bessere Vorsorge beim Umgang mit Nanomaterialien. Pressemitteilung 01.09.2011: http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/AktuellePressemitteilungen/2011/2011_09 _01_Bessere_Vorsoge_beim_Umgang_mit_ Nanomaterialien.html
4 VCI (2011): Nanomaterialien sind keine Gefahr für Mensch und Umwelt. Presseinformation des Verbands der chemischen Industrie e.V. PDF-Download unter: https://www.vci.de/ Downloads/PDF/Nanomaterialien%20sind%20keine%20Gefahr%20für%20Mensch%20und%20Umwelt.pdf

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