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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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PAN Forderungen zur Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes

25.07.2011, PAN Germany

Das deutsche Pflanzenschutzgesetz wird derzeit entsprechend der neuen europäischen Pestizidregelungen zur Zulassung, Vermarktung und Verwendung novelliert. Vorsorge und der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken des Pestizideinsatzes sowie die Verringerung der Pestizid-Abhängigkeit sind zentrale Ziele der europäischen Vorgaben. Dabei bildet die EU-Rahmenrichtlinie für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (Richtlinie 2009/128/EG) einen Aktionsrahmen, der nun von Deutschland konkretisiert werden muss. Der vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) vorgelegte Entwurf des neuen Pflanzenschutzgesetzes weist hier noch Defizite auf, die es auszuräumen gilt. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf hat PAN Germany Forderungen und Änderungsvorschläge detailliert vorgelegt.

PAN fordert:

  • Die rechtsverbindliche Verankerung der guten fachlichen Praxis in Form einer Rechtsverordnung und die Ergänzung um verbindliche kultur- und sektorspezifische Standards für den integrierten Pflanzenschutz (§3)
  • Die Ergänzung der Ziele des Nationalen Aktionsplans um die folgenden Ziele: Die Verringerung der Abhängigkeit von der Verwendung von Pestiziden sowie die Erhöhung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft (§4)
  • Die Festschreibung, dass die Anwendung von Pestiziden grundsätzlich sachkundig erfolgen muss (s. §9)
  • Die Festlegung eines verbindlichen Mindestabstands von 5 Metern zu Gewässern bei der Pestizidausbringung (s. §12)
  • Die Ergänzung der im Entwurf fehlenden, jedoch EU weit vorgeschriebenen Sonderregeln für die Anwendung von Pestiziden in Natura-2000-Gebieten sowie in Wasserschutz- und Trinkwasserschutzgebieten (§17)
  • Mehr Transparenz schaffen durch Festschreiben von Dokumentationspflichten und Regelungen zur Veröffentlichung von Daten der Pestizid-Anwendungen in den bestimmten Gebieten (§17)
  • Die Beteiligung des Umweltbundesamtes bei Entscheidungen über die Verwendung und Ausbringungen von mit Pestiziden bebeiztem Saatgut (§19)
  • Mehr Transparenz beim Export von Pestiziden in Nicht-EU Ländern (s. §25 und §65)
  • Die Beschränkung von Genehmigungen bei "Gefahr im Verzuge" (s. §29)

Download der ausführlichen Stellungnahme des Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) zum Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenrechts (PflSchG-E) vom 4.7.2011

Kontakt: Dipl. Ing. agr. Susan Haffmans, E-Mail: susan.haffmans(at)pan-germany.org

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