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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Nicht die Zeit für Nanosilber

30.04.2011, PAN Germany, Susanne Smolka

Aus: PAN Germany Pestizid-Brief März / April 2011

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat seine Position zu Nanosilber gegenüber der Industrie bekräftigt. Danach ist "auf den Einsatz von Nanosilber in Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs solange zu verzichten, bis die Datenlage eine abschließende Bewertung der gesundheitlichen Risiken erlaubt".1

Hintergrund der Position des BfR ist eine BfR-Stellungnahme vom Dezember 2009 zu den gesundheitlichen Risiken und Gefahren von Resistenzbildungen durch den Einsatz von Nanosilber.2 Auf Grundlage der fachlichen Beurteilung hatte sich das BfR direkt an Hersteller von Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs gewendet und diese zu einem vorläufigen Verzicht auf nanoskaligem Silber oder nanoskaligen Silberverbindungen aufgefordert. Dieser Verzicht sollte nach Ansicht des BfR so lange geschehen, bis die gesundheitliche Unbedenklichkeit solcher Produkte sichergestellt werden kann. Besonders die industriellen Hersteller von Nanomaterialien waren brüskiert und behaupteten, dass ausreichend Daten für eine gesundheitliche Risikoabschätzung zur Verfügung stünden.

Daraufhin lud das BfR die Industrievertreter, wissenschaftliche Experten und Verbände zu einem Workshop ein, um eben diese Daten und mögliche Handlungsoptionen für einen ausreichenden Schutz der Verbraucher zu diskutieren. Das Resultat des fachlichen Austausches war, dass sich das BfR in seiner Mahnung zur Vorsicht beim Umgang mit Nanopartikeln bestätigt sah.

Unter Nanopartikeln werden Teilchen mit einem Durchmesser kleiner als 100 Nanometern verstanden. Nanosilber wird in kosmetischen Artikeln und anderen verbrauchernahen Produkten wie Textilien wegen seiner antimikrobiellen Wirkung eingesetzt. Durch die nanoskaline Form wird eine andere, zusätzliche Toxität vermutet als bei Silber. Die wenigen Daten sowie Untersuchungen zu anderen nanoskalinen Teilchen stützen diese Verdachtsmomente.

Nanosilberverbindungen als Biozid-wirkstoffe werden erst zukünftig im Rahmen der Biozid-Zulassung behördlich geprüft werden. Diese Prüfung kann aber nur so gut sein, wie die Daten, die die Industrie liefert. Expositions- oder toxikologische Daten von ausgerüsteten Erzeugnissen braucht die Industrie gar nicht vorzulegen. PAN setzt sich bei der Revision des EU-Biozidrechts deshalb dafür ein, dass die Datenanforderungen den besonderen Risiken nanoskaliner Biozide Rechnung trägt, dass auch ausgerüstete Erzeugnisse bei der Risikoabschätzung berücksichtigt werden und dass eine Kennzeichnungspflicht Verbrauchern erlaubt, vor dem Kauf eines Gegenstands oder eines Mittels zu erkennen, ob es nanoskaline Teilchen enthält. Besonders Letzteres ist stark umstritten, denn oft halten Hersteller gerade mit dieser Information hinterm Berg. Schade - bei so viel Intransparenz wird das BfR wahrscheinlich nie erfahren, ob sie mit ihrem Aufruf zum Verzicht auch nur einen Hersteller von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen zum Umdenken gebracht hat.

(Susanne Smolka)

1 BfR (2011): Sicherheit von Nanosilber in Verbraucherprodukten: Viele Fragen sind noch offen. Presseinformation 10/2011, unter: www.bfr.bund.de/de/presseinformation/ 2011/10/sicherheit_von_nanosilber_in_verbraucherprodukten_viele_fragen_sind_noch_ offen-70227.html

2 BfR (2010): BfR rät von Nanosilber in Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs ab. Stellungnahme Nr. 024/2010 des BfR vom 28.12.2009, unter: www.bfr.bund.de/ cm/343/bfr_raet_von_nanosilber_in_lebensmitteln_und_produkten_des_taeglichen_bedarfs_ab.pdf

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