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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Oberflächengewässer-VO: Viele offene Fragen

23.12.2010, PAN Germany, Christian Schweer

Aus: PAN Germany PestizidBrief November/Dezember 2010

Die Bundesregierung überarbeitet derzeit ihren Verordnungsentwurf für den Schutz von Oberflächengewässern. Dieser soll v.a. bundesweit einheitliche Grenzwerte (Qualitätsnormen) für Schadstoffe setzen, z.B. für bedenkliche Pestizide und Biozide. Die Vorgaben sehen auch Maßnahmen zur Überwachung der Gewässerqualität von Flüssen, Seen und Küstengebieten vor. Mit den Regelungen sollen zugleich EU-Vorgaben für den Gewässerschutz umgesetzt werden. Die Verordnung soll bundesweit gelten und damit die bisherigen Vorschriften der Bundesländer ablösen.

Umweltverbände und weitere Organisationen konnten am 17.11.2010 im Rahmen einer Anhörung des Bundesumweltministeriums Stellung zum Entwurf für eine Oberflächengewässer-VO nehmen. Grundsätzlich wird die Gesetzesinitiative begrüßt. Ein positives Element in dem Entwurf ist die Vorgabe, dass die Grenzwerte für maximal zulässige Schadstoff-Konzentrationen im Wasser grundsätzlich in allen Gewässern Trinkwasserstandards genügen müssen. Für einen ganzheitlichen Gewässerschutz bzw. Ressourcenschutz ist diese Anforderung wichtig, weil Gewässer direkt oder indirekt miteinander verbunden sind. Schadstoff-Einleitungen können sich auf natürliche Trinkwasserquellen nachteilig auswirken, die sich weit entfernt vom Abwasserrohr befinden. Dieser vorsorgende Ansatz wird von der Wirtschaft nicht unterstützt.

Die Umweltverbände haben in der Anhörung einigen Nachbesserungsbedarf vorgetragen: Zum Beispiel fordern sie, dass für das Monitoring bzw. für die Ableitung von Grenzwerten alle relevanten Biozid-Wirkstoffe berücksichtigt werden müssen. Für den Wirkstoff Benzalkoniumchlorid, der auch in antibakteriellen Reinigungsmitteln häufig zum Einsatz kommt, gibt es noch keinen Grenzwert, obwohl er für die Gewässer problematisch sein kann.

Im Hinblick auf die Pestizid-Grenzwerte wird bemängelt, dass jahreszeitliche Schwankungen bei den Einträgen nicht genug berücksichtigt werden. Kleinere Gewässer wie Bäche werden nicht auf die Anforderungen hin überwacht, obwohl sie bis zu 80% des deutschen Gewässernetzes ausmachen, Sie können durch Gebiete fließen, die für den intensiven Ackerbau genutzt werden und in denen erhöhte Pestizid-Einträge möglich sind. Im Einzugsbereich kleiner Flüsse können sich auch Kläranlagen befinden, die problematische Abwasserfrachten in die Gewässer einleiten. Zudem fehlen konkrete emissionsbezogene Maßnahmen, mit denen Verunreinigungen an der Quelle bekämpft werden können. Ohnehin setzt der Entwurf nicht auf eine Verminderung und Vermeidung von derzeitigen Schadstoff-Einträgen. Allenfalls soll verhindert werden, dass es zu zusätzlichen Verunreinigungen kommt. Die Weiterentwicklung einer verursacherbezogenen Finanzierung des Gewässerschutzes ("wer verschmutzt, zahlt, für den Schaden") bleibt in Ansätzen stecken, weil in dem Entwurf nicht geklärt wird, welche Gewässer-Nutzungen mit einer umwelt-ökonomischen Abgabe belegt werden sollen.

Auch die Transparenz ist noch nicht sichergestellt. Der interessierten Öffentlichkeit sollen keine Detailkarten bereitgestellt werden, die über besondere Verunreinigungsquellen ("hot spots") in ihrer Nachbarschaft informieren würden.

Für die Nachbesserungen bleibt nicht mehr viel Zeit. Bis Anfang nächsten Jahres will die Bundesregierung über den Referenten-Entwurf aus dem Bundesumweltministerium sowie über die eingebrachten Änderungsvorschläge entscheiden.

(Christian Schweer)

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