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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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EU-Anhörung zu Nano-Materialien

23.12.2010, PAN Germany, Christian Schweer

Aus: PAN Germany PestizidBrief November/Dezember 2010

Was soll unter Nano-Materialien verstanden werden? Diese Frage wollte die EU-Kommission im Rahmen einer Anhörung klären. Eine weltweite Allianz der Umweltverbände fordert, dass ein breites Spektrum an unterschiedlich großen Teilchen zu berücksichtigen und zu prüfen ist. Der Schutz von Mensch und Umwelt muss im Vordergrund stehen.

Der breite Einsatz von Nano-Materialien in Verbraucherprodukten wie Socken, Putztüchern, Hygieneprodukten oder Computer-Tastaturen beschäftigt zunehmend Behörden und Politik. Bisher wurden Materialien in Nano-Form in der Kosmetik-Verordnung geregelt. Auch in der Novelfood-Verordnung und in der Biozid-Verordnung zeichnen sich Regelungen ab. Nun soll eine EU-Initiative für eine einheitliche Definition von Nano-Materialien in allen relevanten Regelungsbereichen sorgen. Dieser Vorstoß wird als erster Schritt hin zu einer eigenständigen Nano-Gesetzgebung betrachtet. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag erarbeitet, zu dem sich alle Interessierten bis zum 19. November 2010 äußern konnten.

Zusammen mit 45 weiteren Umweltverbänden aus Europa, Amerika und Asien hat sich PAN Germany an der Konsultation beteiligt und eine gemeinsame Stellungnahme unterstützt. Das Bündnis begrüßt die Initiative der Kommission für eine einheitliche Definition von Nano-Materialien, die regelmäßig überprüft und durch Leitfäden ergänzt werden soll. Die Arbeiten sollen in jedem Fall ein hohes Schutzniveau für Umwelt und Gesundheit sicherstellen. Außerdem unterstützen die Umweltorganisationen, dass für die Definition auch Agglomerate und Aggregate berücksichtigt werden, die Nano-Materialien enthalten. Für die Bewertung soll die Anzahl statt des Gewichtes der Teilchen im Produkt bestimmend sein.

Die Umweltverbände kritisieren, dass Partikel nur bis zu einer Größe von 100 Nanometern berücksichtigt werden sollen. Mit dieser engen Definition könnten Teilchen ausgeklammert werden, die bei genauer wissenschaftlicher Untersuchung für Umwelt und Gesundheit bedenklich sein könnten. Um dem Vorsorgeprinzip Rechnung zu tragen, fordern die Umweltverbände, dass Materialien in einer Größe von 0,3 bis 300 Nanometern zu prüfen sind. Außerdem soll ein Grenzwert von 1%, der sich auf die räumliche Verteilung von Partikel-Größen bezieht, sicherstellen, dass genügend Produkte auf ihre Risiken bewertet werden können. Darüber hinaus hält es auch PAN Germany für wichtig, dass zeitnah geeignete Analysen zur Bewertung von Nano-Materialien eingeführt werden, damit tatsächlich alle problematischen Teilchen erfasst werden.

Ob die Kommission diese Forderungen aufnimmt, wird sich in Kürze entscheiden. Die Empfehlung aus Brüssel soll spätestens Ende 2010 verabschiedet sein.

(Christian Schweer)

Die Stellungnahme der Umweltverbände ist abrufbar unter: http://www.eeb.org/EEB/?LinkServID=786D7972-E60E-4E4B-62D10C1688545001

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