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Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

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Aigner-Behörde missbraucht Ausnahmeregelung für den Einsatz verbotener Pestizide

28.01.2011, PAN Germany Presse-Information

Download der Presse-Information vom 28.01.2011

Die Pestizid-Gesetzgebung wird durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) massiv aufgeweicht, indem für verbotene Pestizid-Anwendungen regelmäßig fragwürdige Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

Wie die neue PAN Europe Studie "Meet (Chemical) Agriculture: The world of backdoors, derogations, sneaky pathways, and loopholes" über Ausnahmegenehmigungen in Europa zeigt, befindet sich das deutsche BVL im europäischen Vergleich bei dieser für Umwelt und Verbraucher riskanten und unakzeptablen Genehmigungspraxis in der Spitzengruppe. Das bei uns für die Zulassung von Pestiziden zuständige BVL genehmigt Ausnahmen für verbotene Pestizide unter dem Deckmantel der "Gefahr im Verzuge" Regelung nach §11(2) Pflanzenschutzgesetz ohne die sonst für Zulassungen üblichen Prüfungen. Hier wird ökonomischen Interessen vor dem Umwelt- und Verbraucherschutz Vorrang eingeräumt.

Dieses behördliche Fehlverhalten, das PAN Deutschland schon mehrfach bemängelt hat, will das Landwirtschaftsministerium jetzt auch noch durch eine Initiative zur Schwächung der Rolle des Umweltbundesamtes bei der Pestizid-Zulassung flankieren. Der unveröffentlichte Entwurf für das neue Pflanzenschutzgesetz offenbart die Absicht des Aigner-Ministeriums, die wichtige Funktion des Umweltbundesamtes bei Entscheidungen über Pestizid-Zulassungen zu schwächen.

Carina Weber, Geschäftsführerin von PAN Deutschland: "Lobbyisten des intensiven chemischen Pflanzenschutzes versuchen offensichtlich, die behördliche Umweltkompetenz aus der Pestizid-Zulassung zu verdrängen, um dadurch freie Fahrt für riskante Pestizidspritzungen zu erlangen. Eine Schwächung der Belange des Umweltschutzes ist jedoch unverantwortlich."

Wie wichtig die Berücksichtigung des Umweltschutzes bei der Pestizid-Zulassung ist, zeigt die aktuelle PAN Deutschland Studie "Auswirkungen chemisch-synthetischer Pestizide auf die biologische Vielfalt", in der die erheblichen negativen Pestizidauswirkungen auf Tiere und Pflanzen wie Amphibien, Bienen und Vögel aufgezeigt werden. Carina Weber: "Eine intensive fachgerechte Umweltprüfung ist unbedingt notwendig, auch bevor die Anerkennung einer Pestizid-Zulassung aus einem anderen Mitgliedstaat oder eine rein ökonomisch begründete Ausnahmegenehmigung für Pestizid-Anwendungen erteilt wird. Der Staat hat eine Fürsorgepflicht und muss gewährleisten, dass keine unakzeptablen Risiken für Mensch und Umwelt vorliegen."

(293 Wörter, 2496 Zeichen mit Leerzeichen)

Für Nachfragen: Carina Weber, PAN Germany, Tel. 040-3991910-23

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