31.10.2010, PAN Germany, Christian Schweer
Aus: PAN Germany Pestizid-Brief September / Oktober 2010
Am 24. September 2010 hat der Bundesrat der neuen Grundwasser-Verordnung zugestimmt. PAN Germany bemängelt, dass die Länderkammer mit ihren Änderungen des Entwurfs der Bundesregierung notwendige Vorsorgemaßnahmen zum Schutz des Grundwassers abgelehnt hat. Zum Beispiel muss der Eintrag von gefährlichen Pestiziden und Bioziden nicht vermieden werden. Und es gibt keine bundesweit einheitlichen Mindeststandards zur Dokumentation, Reduzierung oder Behebung bedeutender Verunreinigungsquellen. Dadurch können die nun für Grundwasser geltenden Pestizid- und Biozid-Grenzwerte nicht wirken. Trinkwasser-Ressourcen und Ökosysteme werden unzureichend geschützt. Die Verordnung bleibt damit hinter EU-Vorgaben zurück.
(Christian Schweer)
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